Alte Feuerstätten, die bis Ende März 2010 zugelassen wurden, dürfen nur noch bis zum 31.12.2024 betrieben werden, wenn sie nicht den verschärften Anforderungen der 2. Stufe der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) entsprechen. Betroffen sind alle Kaminöfen, Heizkamine und Kachelöfen mit einer Typprüfung zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010. Der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. rät den Austausch oder die Nachrüstung rechtzeitig in die Wege zu leiten, da der Stichtag mitten im Winter liegt.
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