Kaminschornsteine
Neu gebaut und brandgefährlich
Mit Holz zu heizen liegt wieder im Trend. Dazu gehört dann natürlich auch ein Kaminschornstein, der allen rechtlichen und baulichen Anforderungen genügt. In seiner Kolumne berichtet Schornsteinfegermeister Ronny Gedamke diesmal von neu gebauten Schornsteinen, die gravierende brandgefährliche Mängel aufweisen.
Im Zeitalter des „Heizens mit Holz“ werden wieder zunehmend Kaminschornsteine nachträglich eingebaut oder häufig beim Neubau gleich mit eingeplant. In den jeweiligen Bauordnungen der Bundesländer ist geregelt, dass „… Feuerstätten erst in Betrieb genommen werden dürfen, wenn der Bezirksschornsteinfegermeister die Tauglichkeit und die sichere Benutzbarkeit der Abgasanlage bescheinigt hat. Bei der Errichtung von Abgasanlagen soll vor Erteilung der Bescheinigung auch der Rohbauzustand besichtigt worden sein.“
Da gibt es nun einschlägige Vorschriften, wie z.B. die Feuerungsverordnung, DIN V 18 160 Teil I bzw. die DIN EN 15 287-1 und die DIN EN 1856-1, sowie die rechtskräftigen Zulassungen mit den dazugehörigen, teilweise sehr detaillierten Aufbauanleitungen der Hersteller und trotzdem stellen wir immer wieder gravierende brandgefährliche Abgasanlagen fest, die schlichtweg gegen jede Norm bzw. gegen jedes Regelwerk und gegen die Herstellerangaben verstoßen.
Wenn solche Mängel, wie die hier dargestellten, nicht rechtzeitig erkannt und somit beseitigt werden, stellen sie eine Gefahr nicht nur für das Haus, sondern auch für Leib und Leben dar. Viele Erstellerfirmen sind sich ihrer Verantwortung gar nicht bewusst.
Im Normalbetrieb eines handelsüblichen Kamins sind Abgastemperaturen von ca. 300 bis 350 °C normal. Sollte es jedoch mal zum Schornsteinbrand kommen, ist mit Temperaturen von bis zu 1300 °C zu rechnen. Ein nach den Vorschriften errichteter Schornstein mit dem Zusatz „Rußbrand beständig“ kann diesen Beanspruchungen durchaus standhalten. Ein falsch errichteter Schornstein bürgt somit jedoch für enorme Brandgefahren.
Auch die sichere Benutzbarkeit der gesamten Feuerungsanlage wird oftmals durch Unterschreitung der Mindesthöhe über Dach gefährdet. Abstandsregelungen zu Dachflächen bzw. Dachaufbauten sind detailliert in den Normen und auch neuerdings in der Bundesimmissionsschutzverordnung geregelt. Dabei geht es nicht nur um die eigene Sicherheit, sondern auch um die der Nachbarn.