Heizung verheizt?
Sparen kann teuer werden!Geiz ist geil – nach diesem Motto handeln auch immer mehr Eigentümer von Heizungsanlagen und sparen sich einfach mal die Wartung. Solange die Heizung heizt, ist nach ihrer Meinung alles in Ordnung. Schornsteinfegermeister Ronny Gedamke sieht aber bei seiner täglichen Arbeit, dass es oft nicht in Ordnung ist. In der SHK Profi-Kolumne „Aus Sicht des Schornsteinfegers“ berichtet er von Wartungsversäumnissen, die im wahrsten Sinne brandgefährlich sind. Autor: Ronny Gedamke, Schornsteinfegermeister, Berlin
Im Zeitalter des „großen Sparens“ lassen immer mehr Betreiber und Eigentümer von Heizungsanlagen keine regelmäßigen Wartungen durchführen, kündigen bestehende Wartungsverträge oder wechseln zu einem sehr preiswerten Anbieter! Diesem fehlen aber manchmal die notwendigen Messinstrumente, die Erfahrungen und die notwendige Zeit für die korrekte Wartung. Die daraus resultierenden Mängel an den Feuerstätten stellen wir bei unserer täglichen Arbeit immer häufiger fest. Kohlenmonoxidgehalte im Abgas von Gasfeuerstätten mit mehr als 1000 ppm sind dabei keine Seltenheit mehr! Stark verschmutzte Wärmetauscher, Heizgaszüge, Düsen und Brenner sind dafür meistens die Ursache. Auch Rußzahlen von Ölheizungen über den Grenzwerten und unverbranntes Öl im Abgas (Ölderivate) werden durch fehlende bzw. nicht fachgerecht ausgeführte Wartungen immer mehr festgestellt!
Selbst Brennwertanlagen reinigen sich nicht selbst, wie manch ein Betreiber denkt! Ein mit Ablagerungen verstopfter Siphon der Kondensatleitung kann nicht nur zu baulichen Schäden führen, sondern auch zu kostenintensiven Reparaturen am Heizgerät. Bei vielen Brennwertanlagen verschiedener Hersteller müssen regelmäßig (jährlich) Dichtungen gewechselt werden. Bei Nichtbeachtung der Wartungshinweise der Hersteller kann es zu brandgefährlichen Mängeln kommen. Dabei sehe ich die neue Regelung der Kehr- und Überprüfungsordnung als sehr bedenklich! In dieser ist ja die Überprüfung von Gas-Brennwertanlagen nur noch alle zwei Jahre durch den Schornsteinfeger vorgeschrieben! Eine „jährliche“ Wartung ist auch nach wie vor nach der Energieeinsparverordnung nicht gesetzlich verpflichtend!
Solange die Heizung läuft bzw. heizt, wird oftmals nichts unternommen. Dabei hört man öfter mal: „Der Schornsteinfeger wird mir schon sagen, ob ich etwas machen lassen muss.“
Sollten Wartungsempfehlungen vom Betreiber nicht ernst genommen werden, so kann sich daraus schnell eine Wartungsforderung entwickeln! Wenn dann der Grenzwert überschritten oder die Anlage sogar als nicht sicher benutzbar erklärt wird, ist eine Nachprüfung, natürlich mit zusätzlichen Kosten, erforderlich! Ob der Kunde dann wirklich gespart hat, kann man dann in Frage stellen. Sehr stark verschmutzte Anlagen sind nicht nur unwirtschaftlich, sondern auch gefährlich. Eine fachgerechte qualitativ gut ausgeführte Wartung ist eine Grundvoraussetzung für eine ordentliche und vor allem aber sicher benutzbare Heizung.
Die unabhängige Kontrolle der gesamten Feuerungsanlage (Schornstein/Abgasleitung, Abgaswege, Verbrennungsluftzuführung, Brennstoffleitung und dessen Lagerung, usw.) ist aber dabei unerlässlich. Sie bietet dem Kunden eine zusätzliche Kontrolle bzw. Sicherheit und schützt auch vor nicht fachgerecht ausgeführten Wartungen bzw. vor Wartungsfehlern. Eine Zusammenarbeit zwischen Installateur und Schornsteinfeger, auch schon mal „Hand in Hand“ genannt, ist eine ideale Basis für den Betreiber einer Heizungsanlage!