Schornsteinkopfverkleidungen
Anforderungen & Gefahren
Nutzungsänderungen beachten
Schornsteinfegermeister Ronny Gedamke berichtet in seiner Kolumne über Schornsteinkopfverkleidungen. Dabei zeigt er auf, warum dieses Thema auch für Heizungsbauer relevant ist und was z.B. bei Nutzungsänderungen an Bestandsschornsteinen beachtet werden muss.
Schornstein-Kopfverkleidungen!? Da fragt sich bestimmt der eine oder andere Heizungsbauer, was er mit diesem Thema zu tun hat! Ich stelle mal folgenden Vergleich auf: Die Schornstein-Kopfverkleidung gehört zum Schornstein wie die Verbrennungsluft zur Feuerstätte.
Wenn an einem Schornstein nur eine Gas- oder Ölheizung mit niedrigen Abgastemperaturen angeschlossen ist, spielt der Brandschutz gegenüber dem Diffusionsverhalten eine untergeordnete Rolle. Die verwendeten Bauteile müssen für den jeweiligen Brennstoff geeignet sein. Wenn dann sogar eine Feststofffeuerstätte angeschlossen wird, dann ist zusätzlich der Brandschutz zu beachten. Deshalb ist es auch unbedingt erforderlich, dass der Bezirksschornsteinfeger den Schornstein vor der Installation vollständig auf Tauglichkeit kontrolliert – speziell bei der Verwendung von vorhandenen ungenutzten Schornsteinen oder auch bei Erneuerung der Feuerstätte mit Nutzungsänderung, z.B. Wechsel auf feste Brennstoffe.
Mindestabstände erforderlich
Schornstein-Kopfverkleidungen mit oder aus brennbaren Baustoffen müssen bestimmte Mindestabstände zur Schornsteinaußenwand aufweisen; sie müssen einen Mindestabstand für die notwendige Hinterlüftung einhalten und die Baustoffe der Abdeckplatten müssen für den verwendeten Brennstoff geeignet sein.
Feuerverzinkte Abdeckplatten sind z.B. völlig ungeeignet für Öl- und Kohleheizungen, da das schwefelhaltige Kondensat im Abgas das Material regelrecht zersetzt. Holzlatten als Unterkonstruktion für die Verkleidung sind zwar erlaubt, müssen aber senkrecht angebracht werden, dürfen nur mit geringer Fläche anliegen und es muss ein Mindestabstand von 5 cm bei festen Brennstoffen bzw. bei Feuerstätten mit hohen Abgastemperaturen eingehalten werden. Nur so sind dann auch die notwendige Hinterlüftung und vor allem die Brandsicherheit gewährleistet.
Hitze & Funkenflug sind tabu!
Eine Schornstein-Kopfverkleidung ist eine sinnvolle Maßnahme, um den Schornsteinkopf vor Witterungseinflüssen zu schützen. Sie verhindert das Eindringen von Niederschlagswasser (Regen- oder Schmelzwasser) in Risse und offene Poren der verwendeten Schornsteinbaustoffe. Dadurch kann der Frost keine größeren Schäden verursachen.
Eine nicht fachgerecht ausgeführte Verkleidung kann hingegen eine Durchfeuchtung fördern, lose Bauteile können eine Unfallgefahr darstellen, nicht geeignete Bauteile könnten beschädigt bzw. zerstört werden und brennbare Bauteile können sogar einen Brand verursachen. Bei Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe muss eine Abgasanlage (der Schornstein) rußbrandbeständig sein. Da die Schornstein-Kopfverkleidung Bestandteil der Abgasanlage ist, muss auch diese so ausgeführt werden. Die Unterkonstruktionen aus brennbaren Baustoffen dürfen in keiner Weise mit dem „heißen Abgas“ oder gar dem Funkenflug in Berührung kommen und es muss vor allem gewährleistet sein, dass die metallischen Bauteile nicht die hohe Temperatur auf die Holzkonstruktion übertragen können. Natürlich darf die Verkleidung inkl. der Abdeckplatte auch die Kehr- und Überprüfungsarbeiten durch den Schornsteinfeger nicht beeinträchtigen.