Aus der Sicht des Schornsteinfegers
Versottung von Schornsteinen für feste Brennstoffe
Bei unvollkommener Verbrennung durch mangelnde Verbrennungsluft, ungeeignetem Brennstoff (zu feuchtes Holz), bei zu starker Abkühlung der Abgase, nicht durchgeführter Wartung oder auch bei falscher Bedienung der Feuerstätte kommt es häufig zur Unterschreitung des Säuretaupunktes im Schornstein und dadurch schnell zur Versottung.
Die Beratung des Betreibers einer handbeschickten Feuerstätte für feste Brennstoffe ist nicht ohne Grund gesetzlich vorgeschrieben. Gemäß der 1. BImSchV (Bundesimmissionsschutzverordnung) muss die Beratung durch einen Schornsteinfeger innerhalb eines Jahres nach Errichtung oder sogar nach Betreiberwechsel erfolgen. Zur Beratung zählt neben ordnungsgemäßer Lagerung und Verwendung von geeigneten bzw. für die Feuerstätte zugelassenen Brennstoffen auch die sachgerechte Bedienung. Im Bereich von Ein- bis Zweifamilienhäusern mag diese Regelung übersichtlich durchführbar sein. In einem Mehrfamilienhaus mit Einzelraumfeuerstätten in den Wohnungen ist die Einhaltung dieser Beratungspflicht, vor allem bei häufigem Mieterwechsel, nur sehr schwer zu realisieren und zu kontrollieren. Die Versottung von Schornsteinen ist ein Problem, das Schornsteine mit am meisten schädigt. Das bei der Verbrennung entstehende Schwefeldioxid, SO2, (bei der Verwendung von schwefelhaltigen festen und flüssigen Brennstoffen) verbindet sich mit Wasser und Luft zu Schwefelsäure - H2SO4. Der Schornstein reichert sich durch den kondensierenden Wasserdampf mit Farb- und Riechstoffen aus dem Verbrennungsprozess an und durchdringt dann die Oberfläche. Das Ergebnis ist eine braune bis schwarzbraune geruchsintensive Färbung der Schornsteinwange.
Wenn die Unterschreitung der Taupunkt- bzw. Säuretaupunkttemperatur dennoch nicht verhindert werden kann, ist der Schornstein mit einer säurebeständigen Oberfläche zu schützen. Die Verwendung von Edelstahl, Glas, Keramik oder auch Wasserglasbeton (Ausschleudern) sind dabei die gängigsten und bedürfen einer fachgerechten Ausführung.
Die unvollkommene Verbrennung hat eben auch zur Folge, dass sich Schmierruß, Glanzruß oder auch Hartruß in der Abgasanlage ablagert. Diese sind die Ursachen für unkontrollierte Schornsteinbrände. Lassen sich diese Rückstände mit üblichen Kehrwerkzeugen nicht entfernen, dann Bedarf es in den meisten Fällen einer gesonderten Reinigung. Zu diesen besonderen Kehrarbeiten, gemäß Kehr- und Überprüfungsordnung, zählen Ausbrennen, Ausschlagen oder die chemische Reinigung.
Ronny Gedamke
Schornsteinfegermeister
Berlin