Aus der Sicht des Schornsteinfegers
Beratung nach 1.BImSchV
Ziele & Kundennutzen
Schornsteinfegermeister Ronny Gedamke berichtet in seiner vorliegenden Kolumne über die nach 1.BImSchV (Bundesimmissionsschutzverordnung) vorgeschriebene feuerungstechnische Beratung. Dabei erklärt er, welche Ziele diese Maßnahme hat und wie sie einer schleichenden Brandgefahr vorbeugt.
Die nach 1.BImSchV (Bundesimmissionsschutzverordnung) vorgeschriebene feuerungstechnische Beratung gewinnt immer mehr an Bedeutung! Sie schützt nicht nur die Umwelt, sondern auch den Kunden vor zusätzlichen Kosten und vor allem vor einer schleichenden Brandgefahr.
Bis Ende des Jahres müssen sich alle Betreiber einer bestehenden, handbeschickten Feuerungsanlage für feste Brennstoffe durch einen Schornsteinfeger oder Schornsteinfegerin beraten lassen. Die Beratung umfasst nicht nur die sachgerechte Bedienung der Feuerungsanlage. Der Betreiber muss auch im Bezug auf den Umgang mit festen Brennstoffen und deren ordnungsgemäßer Lagerung beraten werden.
Bestandteil dieser Beratung ist somit die Verwendung des zugelassenen Brennstoffs für die jeweilige Feuerstätte und auch die Ermittlung des Feuchtegehalts bei Holz in jeglicher Form von max. 25 %. Der Feuchtegehalt ist einer der wichtigsten Punkte für eine vollkommene Verbrennung. Aber auch die sachgerechte Bedienung einer jeden Feuerungsanlage für feste Brennstoffe, speziell im Bezug auf die notwendige Verbrennungsluft ist von hoher Bedeutung für eine emissionsarme Verbrennung.
Abgasbestandteile
Für die Abgasbestandteile Staub und Kohlenmonoxid sind bestimmte Grenzwerte in der 1.BImSchV festgeschrieben. Bei einer „unvollständigen“ Verbrennung enthalten die Verbrennungsgase auch noch brennbare Stoffe. Dazu zählen neben Kohlenmonoxid auch Ruß bis hin zu Glanzruß, Wasserstoff und Kohlenwasserstoffverbindungen. Diese beeinflussen den sicheren und ungehinderten Betrieb im negativen Sinne. Der im Brennstoff enthaltene Schwefel verbrennt eigentlich zu Schwefeldioxid. Geschieht dies nicht vollständig, ist er u.a. auch für den negativen Geruch (Versottung) verantwortlich.
Unvollständige Verbrennungen hinterlassen sichtbare Spuren. Bei der regelmäßigen Reinigung der Abgasanlagen sollte deshalb möglichst immer eine Inaugenscheinnahme der Feuerstätte erfolgen. Die Beurteilung der Verbrennungsrückstände verlangt oftmals ein geschultes Auge. Der ausführende Schornsteinfegerbetrieb muss auch die geeignete Reinigungsmethode festlegen. Ein normales Fegen reicht häufig nicht mehr aus. Neben Ausbrennen, Auskratzen und Ausschlagen gibt es auch die chemische Reinigung. Das Ausschlagen eines Schornsteins, der mit Glanzruß versehen ist, hat sich als umweltfreundliche, preiswerte und sichere Methode durchgesetzt.
Der Sinn der Beratung ist, die Umwelt zu entlasten bzw. zu schützen, sowie der Entstehung von Ruß und vor allem Glanzruß vorzubeugen.
Anmerkung der Redaktion.:
Die Texte zu den Skizzen in der Schornsteinfeger-Kolumne „Mündungen bei Neuinstallation bzw. Erneuerung“ im SHK Profi 2/2014 wurden leider vertauscht. Wir bitten dies zu entschuldigen. Die korrekten Bildunterschriften stehen in der Online-Ausgabe des Beitrags zur Verfügung - hier geht es per Direktlink zum Beitrag.