Aus der Sicht des Schornsteinfegers
Verkehrssicherungspflicht - Unfallverhütung
Bei den wiederkehrenden Überprüfungen von Feuerungsanlagen und den regelmäßigen Kehrungen von Abgasanlagen prüft der beauftragte Schornsteinfeger den Verkehrsweg. Bei Tauglichkeitsuntersuchungen bzw. Abnahmen von Feuerungsanlagen und bei den Feuerstättenschauen muss auch der Verkehrsweg durch den zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger beurteilt, geprüft und kontrolliert werden. Dafür sind bestimmte Vorgaben zu beachten.
Die Überprüfung von Leitern, Tritten, Lauf- und Standflächen ist nicht nur lebenswichtig für die Ausführung der Schornsteinfegerarbeiten, sondern ist auch unfallverhütend für alle anderen Gewerke. Dachdecker, Heizungsbauer, Antennenbauer uvm., die den Verkehrsweg nutzen müssen, sollten sich auf eine sichere Begehung verlassen können. Der Eigentümer allein haftet für die Verkehrssicherungspflicht. Leitern in sämtlichen Formen und Arten müssen geprüft und für deren Verwendung zugelassen sein. Lauf- und Standflächen über Dach müssen der DIN 18150 entsprechen und vor allem den Herstellerangaben bzw. den Zulassungen nach installiert sein. So sind unter bestimmten Trittsteinen zusätzliche Drucklatten erforderlich, damit dieser Dachziegel beim Betreten nicht durchbricht und vor allem sich auch nicht unkontrolliert und „plötzlich“ löst. Bei anderen zugelassenen Tritten über Dach ist darauf zu achten, dass die einzelnen Stützen auch in der richtigen Position verbaut sind, um ein lastenbezogenes Umknicken zu vermeiden. Da darf die linke nicht mit der rechten Stütze verwechselt werden. Die horizontalen und vertikalen Abstände zwischen den einzelnen Tritten, zur Schornsteinmündung uvm. ist in der Norm geregelt.
Grundsätzlich sind Laufbohlen aus Holz über Dach nicht mehr erlaubt. Spätestens bei einer Erneuerung sind Stand- und Laufflächen über Dach gegen metallische Gitterrosten auszutauschen!
Die vom Eigentümer oder von der Baufirma zur Verfügung gestellten oder installierten Anstell- oder Aufstelleitern, müssen der Unfallverhütungsvorschrift entsprechen. Es muss auf die max. Länge und Belastung geachtet werden. Vor allem bei Anstellleitern ist die Gefahr des Wegrutschens nach hinten oder zur Seite besonders hoch. Verschiedene Leitersicherungen, die auch von der Bauberufsgenossenschaft unterstützt oder gar gefördert werden, sind daher empfehlenswert.