Vereinbarung zwischen ZVSHK und Stiebel Eltron

„5-Jahres-Garantie“ für Endkunden stärkt Zusammenarbeit

Auf der ISH 2013 haben der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (www.zvshk.de) und Stiebel Eltron (www.stiebel-eltron.de) eine Vereinbarung geschlossen, die an die seit 2008 bestehende Haftungsübernahmevereinbarung anschließt. Der Vertrag wurde von ZVSHK-Präsident Manfred Stather und Karlheinz Reitze, Geschäftsführer von Stiebel Eltron, am 13. März 2013 in Frankfurt am Main unterzeichnet.
Mit der Haftungsübernahmevereinbarung erhalten die Mitgliedsbetriebe einen Ersatzanspruch vom Gewährleistungspartner (GLP) hinsichtlich ihrer Aufwendungen, die durch ihre werkvertragliche Nachbesserungsleistung entstehen. Voraussetzung ist, dass das Produkt des GLP bereits zum Abnahmezeitpunkt einen versteckten Mangel aufgewiesen hat. Nach der Abnahme hat grundsätzlich der Endkunde die Nachweispflicht für das Vorliegen eines Materialmangels zum Abnahmezeitpunkt. Dass diese Situation erhebliches Streitpotential zwischen dem Endkunden und dem SHK-Betrieb enthält, liegt auf der Hand.
An dieser Stelle hilft den Mitgliedsbetrieben nun die „Anschlussvereinbarung“, die auf die Garantien des Herstellers im Rahmen eines mit dem Endkunden geschlossenen Garantievertrags abzielt.
Stiebel Eltron gewährt dem Endkunden für die Produktgruppen „Heizungswärmepumpen“ (Luft-/Wasser-, Sole-/Wasser- und Wasser-/Wasser-Wärmepumpen) sowie „Lüftungsintegralgeräte“ eine Haltbarkeitsgarantie von fünf Jahren, sofern der Kunde die besonderen Garantiebedingungen einhält. Im Ergebnis bedeutet dies, dass beispielsweise bei einem Fehler des Gerätes nach drei Jahren und einer Einhaltung der Garantiebedingungen der Endkunde eine kostenlose Reparaturleistung erhält. Da der Endkunde zunächst seinen SHK-Betrieb anspricht und dieser einen eigenen Erstattungsanspruch gegen Stiebel Eltron erhält, wird die Abwicklung der Reparatur mit dieser Anschlussvereinbarung wesentlich erleichtert. Ob dann der Werkskundendienst von Stiebel Eltron oder der SHK-Betrieb die Reparatur durchführt, wird im Einzelfall entschieden.

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