Grünbeck unterzeichnet HÜV 2.0

Die Grünbeck Wasseraufbereitung GmbH hat mit dem Zentralverband Sanitär Heizung Klima eine Haftungsübernahmevereinbarung 2.0 (HÜV 2.0) abgeschlossen. Die Unterzeichnung erfolgte auf der Messe SHK+E in Essen. Bereits zum 01.04.2024 trat die Vereinbarung in Kraft.

Mit der HÜV 2.0 hat der ZVSHK die bisherige Haftungsübernahmevereinbarung umfassend überarbeitet und verbessert. Die Grünbeck Wasseraufbereitung GmbH zählt seit vielen Jahrzehnten zu den Partnern der Haftungsübernahme und hat jetzt die optimierte Version HÜV 2.0 unterzeichnet. Vertragsunterschrift der HÜV 2.0. Links Helmut Bramann, Hauptgeschäftsführer ZVSHK, Rechts Dr. Günter Stoll, Geschäftsführer Grünbeck
Quelle: Grünbeck

Vertragsunterschrift der HÜV 2.0. Links Helmut Bramann, Hauptgeschäftsführer ZVSHK, Rechts Dr. Günter Stoll, Geschäftsführer Grünbeck
Quelle: Grünbeck

Dr. Günter Stoll, Geschäftsführer bei Grünbeck, erklärte anlässlich der Unterzeichnung am Grünbeck Messestand: „Durch die HÜV 2.0 Vertragsunterzeichnung mit dem Zentralverband Sanitär Heizung Klima unterstreichen wir unseren Anspruch an die Qualität unserer Produkte. Darüber hinaus wollen wir die SHK-Fachschiene nach wie vor stärken und befürworten den Vertrieb über die Dreistufigkeit.“ Seit Jahrzehnten bestehen Haftungsübernahmevereinbarungen bzw. Gewährleistungsvereinbarungen zwischen dem ZVSHK und Vertragspartnern aus der SHK-Branche.
Helmut Bramann, Hauptgeschäftsführer des ZVSHK bekräftigte: „Die Vereinbarungen dienen dazu, dass Mitgliedsbetriebe in einem Schadensfall nicht allein gelassen werden. Denn sofern das Produkt eines Herstellers beim Auftraggeber (Bauherrn) einen Mangelfall auslöst, hat der Fachbetrieb neben den gesetzlichen Ansprüchen gegenüber seinem Lieferanten einen eigenen Ersatzanspruch gegen den Hersteller.“

Die Vorteile der HÜV 2.0: Es wird nicht zwischen einem großen oder kleinen Werkvertrag differenziert. Der HÜV-Partner gewährt dem SHK-Betrieb die Ansprüche aus der neuen HÜV 2.0 unabhängig vom Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist zwischen dem Endkunden und dem SHK-Betrieb im Falle einer berechtigten Inanspruchnahme des SHK-Betriebes innerhalb von fünf Jahren nach Abnahme der werkvertraglichen Leistung. Zudem schafft der ZVSHK einen komplett digitalen Schadensmeldeprozess, der das Prozedere im Schadenfall vereinfacht und beschleunigt.

Thematisch passende Artikel:

ZVSHK schließt HÜV mit GC Gruppe

Der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) und die GCGroßhandels Contor GmbH, kurz GC Gruppe, haben drei Haftungsübernahmevereinbarungen2.0 unterzeichnet. Die neuen HÜV-Partner Conel, Cosmo...

mehr
Ausgabe 03/2023

ZVSHK hat weiter Qualität im Blick

Im Rahmen der ISH rückte der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) auch sein Qualitätszertifikat in den Fokus. Für acht Hersteller wurde der gesetzte Qualitätsanspruch nach einer...

mehr
Ausgabe 4/2008

Ein Messefrühling –

die ersten Sonnentage ge hörten der IFH/Intherm

Unter dem Motto „Unlimited Polymer Solutions“ zeigte der Bereich Gebäudetechnik von Rehau (www.rehau.de) eine Vielzahl an interessanten Lösungen – gerade auch im Hinblick auf energieeffiziente...

mehr

Online-Fortbildungen bei Grünbeck

Aufgrund der Corona-bedingten Situation können keine Präsenzveranstaltungen stattfinden. Deshalb bietet die Grünbeck Wasseraufbereitung GmbH bereits seit einigen Monaten digitale Seminare zu...

mehr

Datenqualitätsrichtlinie der SHK-Branche

Erstellung durch Fachgremium

Die Datenqualitätsrichtlinie 3.0 (DQR) wurde von einem vertriebsstufenübergreifend arbeitenden Fachgremium von Mitarbeitern aus Industrie, Großhandel und Handwerkern erstellt. Sie dokumentiert die...

mehr