Welttag für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz: Feinstaub

Saubere und gesundheitsunbedenkliche Luft als Grundrecht von Beschäftigten: Überall dort, wo Metalle durch Schweißen, Schneiden oder Schleifen bearbeitet werden, gilt es, Feinstaub als unsichtbare Gefahr zu bekämpfen.
Quelle: TEKA

Saubere und gesundheitsunbedenkliche Luft als Grundrecht von Beschäftigten: Überall dort, wo Metalle durch Schweißen, Schneiden oder Schleifen bearbeitet werden, gilt es, Feinstaub als unsichtbare Gefahr zu bekämpfen.
Quelle: TEKA
Weltweit sind Menschen immer noch vielen Sicherheits- und Gesundheitsrisiken durch ihre Arbeit ausgesetzt. Am 28. April 2022 findet daher der „Welttag für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz“ statt. Der Aktionstag wurde bereits 1984 durch die International Labour Organisation (ILO) eingeführt, um sichere, gesunde und menschenwürdige Arbeit zu fördern. Die ILO schätzt, dass jeden Tag etwa 6.000 Menschen weltweit durch arbeitsbedingte Unfälle oder Krankheiten sterben. Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sind deshalb ein Anliegen von Regierungen, Unternehmen und Beschäftigten. Es gilt Unfallverhütung und Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern durch verschiedene Maßnahmen, Mittel und Methoden weiter voranzutreiben. Dabei beschäftigt sich der Arbeitsschutz unter anderem mit der Vermeidung von Arbeitsunfällen, der Verringerung ihrer Folgen, dem Gesundheitsschutz und dem personenbezogenen Schutz bei der Arbeit.

Unsichtbare Gefahr – Feinstaub

Überall dort, wo Metalle durch Schweißen, Schneiden oder Schleifen bearbeitet werden, geht es insbesondere um saubere und gesundheitsunbedenkliche Luft als Grundrecht von Beschäftigten. Die Herausforderung: Feinstaub als unsichtbare Gefahr zu bekämpfen. Feinstaub entsteht direkt beim Schweißen. Er besteht aus kleinsten festen und flüssigen Partikeln, die in verschiedene Partikelfraktionen eingeteilt werden. Als Feinstaub werden Teilchen mit einem Durchmesser von bis zu 10 μm (PM10/PM = particulate matter) bezeichnet. Partikel der Größe um 3-10 μm werden im Nasen- und Rachenraum abgeschieden. Partikel um 2,5 μm (PM2,5) sind lungengängig. Partikel, die kleiner als 1 μm (PM1) sind, gelangen sogar über die Alveolen in den Blutkreislauf.

Die gesundheitlichen Auswirkungen sind enorm und reichen von Reizungen und Entzündungen der Schleimhäute bis zur Schädigung der Lungenbläschen und Plaquebildung in den Blutgefäßen. Laut WHO kann eine dauerhafte Feinstaubbelastung (PM2,5) zu Arteriosklerose führen, Geburten beeinträchtigen und Atemwegserkrankungen bei Kindern auslösen. Das Umweltbundesamt schätzt, dass jährlich etwa 47.000 Todesfälle in Deutschland auf Feinstaub zurückzuführen sind.

Europaweit haben die Gesetzgeber die Normen für gesunde Raumluft vor dem Hintergrund dieser Gesundheitsbelastung enorm angehoben. Zudem kommt in immer mehr Unternehmen ein höheres Gesundheitsbewusstsein zur Umsetzung. Die Gesundheitsförderung der Beschäftigten ist ein hohes Gut, auch mit Blick auf den zunehmenden Fachkräftemangel und der wachsenden Sensibilität für Nachhaltigkeitsthemen.

„Die Gesundheitsstandards in produzierenden Unternehmen, in denen Schweißrauche und Stäube anfallen, sind enorm gestiegen. Durch moderne Filter- und Absauganlagen und neueste Filtermedien ist saubere Luft über die gesetzlichen Anforderungen hinaus gerade beim Schweißen und Schneiden leichter denn je zu gewährleisten“, so Simon Telöken, Geschäftsführer der TEKA Absaug-und Entsorgungstechnologie GmbH, Hersteller von Absaug- und Filteranlagen für Industrie, Handel, Handwerk und Labore. „Gerade in Krisenzeiten sollten Unternehmen Investitionen im Bereich Gesundheitsschutz und -prävention, für die z.T. Förderungen greifen, nicht auf die lange Bank schieben“, empfiehlt der Geschäftsführer.

Auf Nummer sicher – W3-zertifizierte Geräte

Auf der sicheren Seite sind Unternehmen, wenn sie bei der Anschaffung neuer Geräte auf Prüfzeichen, wie die W3-Zertifizierung achten. Durch dieses Prüfzeichen zeichnet das Institut für Arbeitsschutz Anlagen aus, die höchsten Anforderungen z.B. hinsichtlich Volumenstrom, positionierbarer Absaughauben, Funkenvorabscheider etc. entsprechen und die eingesaugten Schweißrauch zu mindestens 99 % abscheiden.

Arbeitsschutz – gemeinsame Sache

Arbeits- und Gesundheitsschutz müssen direkt bei der Führung angesiedelt und auf allen Führungsebenen verankert werden. Aber auch ArbeitnehmerInnen in der Metall verarbeitenden Industrie können ihre Pflichten wahrnehmen, um den Arbeitgeber bei Arbeitsschutzmaßnahmen zu unterstützen. „Dazu kann neben dem Tragen der persönlichen Schutzausrüstung zum Beispiel auch das Raumluftmonitoring gehören, das z.B. intelligente Systeme wie der ‚Airtracker‘ mit ihrer Ampel-Signal-Funktion spielend leicht machen“, ergänzt Simon Telöken.

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