Schornsteinfeger- & Kälteanlagenbauerhandwerk unterschreiben Verbändevereinbarung

Am 27. März 2024 unterzeichneten Präsident Alexis Gula stellvertretend für den Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks (ZIV, www.schornsteinfeger.de) und Heribert Baumeister, Bundesinnungsmeister des Bundesinnungsverbandes des Deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks (BIV, www.biv-kaelte.de), eine gemeinsame Verbändevereinbarung. Ziel der Verbändekooperation ist, berufliche Qualifizierungsstandards für Arbeiten an Wärmepumpen anzuerkennen und künftig in diesem Bereich gewerkeübergreifend zusammenzuarbeiten.

Der BIV unterstützt die Überprüfung durch Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger. Sie trägt zur Sicherheit von Wärmepumpen sowie zur Vermeidung von Umwelteinwirkungen bei und wirkt sich auf die Energieeffizienz aus.

Was enthält die Verbändevereinbarung?

Künftig sollen qualifizierte Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger im Rahmen der Effizienzprüfung an Wärmepumpen auch die Dichtheit des Kältemittelkreislaufs überprüfen können. Die Überprüfung schließt Eingriffe in den Kältemittelkreislauf von Wärmepumpen aus.

Reparaturen sollen weiterhin nur vom Fachhandwerk (Kälteanlagenbauer, Mechatroniker für Kältetechnik oder von handwerklich gleichwertig Qualifizierten) vorgenommen werden.

Als Qualifizierungsmaßnahme sollen BIV sowie Bildungseinrichtungen des Schornsteinfegerhandwerks den Zertifikatslehrgang „Lecksuche und Dichtheitsprüfung in der Kältetechnik“ anbieten, der vom BIV als Sachkundenachweis der Kategorie IV anerkannt wird. V.l.: Heribert Baumeister, Bundesinnungsmeister des Bundesinnungsverbandes des Deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks (BIV), Dietrich Asche, Geschäftsführer des BIV, Torsten Arndt, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes des Schornsteinfegerhandwerks – Zentralinnungsverband (ZIV) -, Udo Voigt, Vorstand Berufsbildung im ZIV, Vizepräsident und Vorstand Finanzen im ZIV Andreas Peeters sowie ZIV-Präsident Alexis Gula
Bild: ZIV

V.l.: Heribert Baumeister, Bundesinnungsmeister des Bundesinnungsverbandes des Deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks (BIV), Dietrich Asche, Geschäftsführer des BIV, Torsten Arndt, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes des Schornsteinfegerhandwerks – Zentralinnungsverband (ZIV) -, Udo Voigt, Vorstand Berufsbildung im ZIV, Vizepräsident und Vorstand Finanzen im ZIV Andreas Peeters sowie ZIV-Präsident Alexis Gula
Bild: ZIV

Motivation

Wärmepumpen zählen zu den technischen Bausteinen der klimaneutralen Wärmeversorgung in Deutschland und im energieeffizienten Neubau fast schon zum Standard. Damit diese effizient und sicher betrieben werden können, setzt sich das Schornsteinfegerhandwerk seit einiger Zeit für eine unabhängige Überprüfung von Wärmepumpen ein. Die Verbändevereinbarung mit dem Kälteanlagenbauerhandwerk legt jetzt erste Grundlagen für den Bereich Kältetechnik in Wärmepumpen fest und erweitert die Möglichkeiten für Schornsteinfegerbetriebe. Künftig sollen qualifizierte Betriebe im Rahmen der Effizienzprüfung an Wärmepumpen auch die Dichtheit des Kältemittelkreislaufs überprüfen und damit ihr Leistungsangebot für den klimaneutralen Gebäudebestand ausbauen können.

Schornsteinfeger prüfen die Effizienz und Dichtheit von Wärmepumpen

In der am Mittwoch unterzeichneten Vereinbarung erklärt der BIV, dass er die Leckage- und Dichtheitskontrolle im Rahmen der Prüfungen an Wärmepumpen durch Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger aus Gründen der Energieeffizienz, des Umweltschutzes und der Sicherheit für sinnvoll erachtet und unterstützt. Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks befürwortet in der Vereinbarung seinerseits, dass Reparaturen und Eingriffe in den Kältemittelkreislauf nicht vom Schornsteinfegerhandwerk, sondern nur von entsprechend qualifizierten, zertifizierten und in der Handwerksrolle eingetragenen Kälteanlagenbauern, Mechatronikern für Kältetechnik oder von handwerklich gleichwertig Qualifizierten vorgenommen werden sollen. Nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) dürfen Arbeiten an Wärmepumpen mit fluorierten Treibhausgasen nur von zertifiziertem Personal durchgeführt werden.

Lehrgang mit Zertifikat

Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger verfügen laut Gesetzgeber (Gebäudeenergiegesetz/HwO/Ausbildungsordnung) bereits über die entsprechende Fachkunde zur Durchführung von Dichtheitsprüfungen. Diese soll durch eine Qualifizierungsmaßnahme im Bereich Kältemittel ergänzt werden können. Der BIV sowie Bildungseinrichtungen des Schornsteinfegerhandwerks sollen gemäß Verbändevereinbarung künftig einen Zertifikatslehrgang „Lecksuche und Dichtheitsprüfung in der Kältetechnik“ anbieten, der vom BIV als Sachkundenachweis der Kategorie IV anerkannt wird. Nach erfolgreicher Prüfung und Erhalt des Zertifikats können Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger eine Dichtheitsprüfung an Wärmepumpen vornehmen, ohne jedoch in den Kältemittelkreislauf einzugreifen.

Thematisch passende Artikel:

Ausgabe 05/2013

Verbändevereinbarung

Qualitätsstandards durch ZVSHK und ZIV / VDI 4208 Blatt 1 vom Januar 2013

Kurz bevor das neue Schornsteinfegerhandwerksgesetz im Januar 2010 mit seinen neuen Regeln und Möglichkeiten in Kraft getreten ist, haben die Verbände ZVSHK (Zentralverband Sanitär Heizung Klima)...

mehr

Ofenampel

Hilfe zur bereits erfolgten Emissionseinstufung

Die Aufklärung und Deklaration vor Ort geschieht durch das Schornsteinfegerhandwerk. Die entworfene Ampel ist eine verbraucherfreundliche Hilfe zur bereits durch den Schornsteinfeger erfolgten...

mehr
Ausgabe 01/2013

10 häufige Fragen

Neue Regelung ab 2013

Auf das Schornsteinfegerhandwerk kommt eine Reihe von Änderungen zu, die auch Auswirkungen auf das SHK-Handwerk haben werden. Schornsteinfegermeister Ronny Gedamke beantwortet in seiner Kolumne die...

mehr

Glückstour der Schornsteinfeger unterstützt KinderKrebsInitiative

Mit der Glückstour macht das Schornsteinfegerhandwerk seit 2006 auf das Thema „Krebs bei Kindern“ aufmerksam. Allein in Deutschland erkranken jährlich ca. 2.000 junge Menschen neu an Krebs. Bei...

mehr
Ausgabe 6/2008

Neuregelung des Schornsteinfegergesetzes

Die durch den Bundestag beschlossene Neuregelung des Schornsteinfegerwesens bekräftigt das Nebenerwerbsverbot für Bezirksschornsteinfeger. Bis zum Ablauf der im Gesetz festgeschriebenen...

mehr