Neuregelung desSchornsteinfegergesetzes

Die durch den Bundestag beschlossene Neuregelung des Schornsteinfegerwesens bekräftigt das Nebenerwerbsverbot für Bezirksschornsteinfeger. Bis zum Ablauf der im Gesetz festgeschriebenen Übergangszeit zum Jahresende 2012 dürfen Schornsteinfeger im eigenen Bezirk keine Wartungen an Heizungsanlagen anbieten und ausführen. „Wir werten das als klaren Erfolg unseres monatelangen Ringens gegen die drohende Wettbewerbsbenachteiligung von Heizungsbauern und Installateuren“, urteilt Michael von Bock und Polach, der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes Sanitär Heizung Klima (www.ZVSHK.de).

Auch in der strittigen Frage der Datennutzung durch das Schornsteinfegerhandwerk folge der Gesetzgeber einem Vorschlag des ZVSHK, so der Zentralverband. Das verabschiedete Gesetz sieht jetzt vor, dass Bezirksschornsteinfeger ihre Daten grundsätzlich nicht zu Akquisezwecken nutzen dürfen. Die SHK-Verbandsorganisation will die in der Gesetzesnovelle bestimmte Übergangsfrist nutzen, um ihre Fachbetriebe für den ab 2013 einsetzenden Wettbewerb mit dem Schornsteinfegerhandwerk in eine gute Ausgangsposition zu bringen. Ungeachtet der Neuregelung des Schornsteinfegergesetzes wird der ZVSHK weiter dafür streiten, dass die in der Bundesimmissionsschutzverordnung vorgeschriebene Abgasmessung an Heizungsanlagen zukünftig auch von authorisierten Wartungsbetrieben des SHK-Handwerks ausgeführt werden können.

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Ausgabe 01/2013

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