Verbändevereinbarung

Qualitätsstandards durch ZVSHK und ZIV / VDI 4208 Blatt 1 vom Januar 2013

Schornsteinfegermeister Ronny Gedamke berichtet diesmal in seiner Kolumne über die Möglichkeiten des SHK-Handwerks Arbeiten, die früher nur den Schornsteinfegern vorbehalten waren, auszuführen.

Kurz bevor das neue Schornsteinfegerhandwerksgesetz im Januar 2010 mit seinen neuen Regeln und Möglichkeiten in Kraft getreten ist, haben die Verbände ZVSHK (Zentralverband Sanitär Heizung Klima) und ZIV (Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks – Zentralinnungsverband) eine Vereinbarung unterschrieben.

Neue Möglichkeiten fürs Handwerk

Der wesentliche Grund dafür ist, dass das Nebentätigkeitsverbot für den Schornsteinfeger aufgehoben worden ist. Um dennoch, im gegenseitigen Interesse, einen gewissen Qualitätsstandard zu setzen, haben die Verbände einen Rahmenlehrplan inkl. der Prüfungsinhalte und Anforderungen der Ausbildungsstätten erarbeitet. Dieser Lehrplan legt für jedes Handwerk die Voraussetzungen und das Mindestlernziel fest, um sich mit diesen Tätigkeiten in die Handwerkerrolle unter § 7a HWO eintragen zu lassen.

So ist es also einem Schornsteinfegermeister möglich, nach erfolgreicher Absolvierung eines solchen Lehrgangs, Arbeiten aus dem Bereich des SHK-Handwerks durchzuführen.

Auf der anderen Seite ist es aber auch dem SHK-Meister persönlich erlaubt, wenn er eines der Module erfolgreich absolviert hat, die freien Schornsteinfegerarbeiten anzubieten.

Dabei werden folgende drei Module unterschieden:

Messen und Feststellen von Werten zum Immissionsschutz von Feuerstätten

Mess- und Überprüfungstätigkeiten an Feuerstätten

Kehr-, Überprüfungs- und Messtätigkeiten an Feuerungsanlagen

Dem Schornsteinfegermeister werden hingegen folgende Fertigkeiten angeboten:

Wartung von Feuerstätten (ausgenommen Reinigung)

Planung, Bau und Wartung von Warmwasserzentralheizungsanlagen mit Öl-, Gas- und Festbrennstofffeuerung inkl. Warmwasserbereitung sowie thermische Solaranlagen

Die Lerninhalte der Verbändevereinbarung sind somit eine bundesweite Qualitätsrichtlinie, die es dem jeweiligen Meister ermöglicht, zusätzlich Arbeiten beim Kunden mit anzubieten.

VDI 4208 vom Januar 2013

Damit die Durchführung der Messung eine hohe Qualitätssicherung hat und auch rechtlich anerkannt werden kann, ist im Januar 2013 die VDI 4208 Blatt 1 veröffentlicht worden. Diese Richtlinie stellt die notwendigen Anforderungen an die sogenannten „Stellen“ bei der Überwachung der Emissionen an Kleinfeuerungsanlagen. Neben den organisatorischen Anforderungen, wie z.B. Kompetenz, Unabhängigkeit und Neutralität, werden auch technische Anforderungen gestellt. Darin enthalten sind z.B. Anforderungen an Messgeräte, Ausstattung der Räumlichkeiten und zum Qualitätsmanagementsystem der jeweiligen „Emissionsprüfstellen“.

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