Zweitnutzung des Schornsteins vorbereiten
Abdeckung von ungenutzten Schornsteinen oder Leitungsschächten
Schornsteine, die ungenutzt bzw. stillgelegt und an der Schornsteinmündung offen sind, haben in diesem stark verregneten Sommer oftmals Feuchteschäden im Gebäude bis in den Keller verursacht. Daher empfiehlt es sich, an diesen Schornsteinen einen Schutz vor eindringende Feuchtigkeit, wie Regen- oder Schmelzwasser, vorzusehen.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten für eine fachgerechte Abdeckung. Folgendes muss jedoch dabei dringend beachtet werden:
Ist der Schornstein wirklich ungenutzt? Bestätigung der zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger muss vorliegen.
Die Abdeckung muss witterungsbeständig sein, d.h. Frost- und Windsicher, UV-beständig.
Die Abdeckung darf den Schornstein nicht abdichten, d.h. die Hinterlüftung muss gewährleistet bleiben.
Da zunehmend thermische und elektrische Solaranlagen auf den Dächern installiert werden, ist die Nachfrage nach einer Nutzung von ungenutzten Schornsteinen als Leitungsschächte gestiegen. Wenn ein Schornstein im Keller endet, bietet sich ja eine Verlegung in diesem „Schacht“, der auch eine gewisse Feuerwiderstandsklasse hat, förmlich an. Wenn der zuständige Bezirksschornsteinfeger die Freigabe erteilt hat, kann der Schornstein zur Verlegung der Stromkabel oder der wasserführenden Leitungen genutzt werden.
Die Schornsteine, die als Leitungsschächte genutzt werden, müssen an der Schornsteinmündung hinterlüftet abgedeckt werden. Sie sollten als Leitungsschächte gekennzeichnet und müssen in den Unterlagen des Bezirksschornsteinfeger als solche vermerkt werden.
Um eine gute Durchlüftung des ungenutzten Schornsteins oder des Leitungsschachtes zu gewährleisten, bietet sich eine zusätzliche Gittertür an der Schornsteinsohle an, wenn der Brandschutz dies erlaubt.