Aus der Sicht des Schornsteinfegers
Mündungen von Abgasleitungen – die Schachtabdeckung
Die Schachtabdeckung muss fachgerecht auf der Schornsteinmündung befestigt werden. Ronny Gedamke erklärt in seiner Kolumne, worauf dabei unbedingt zu achten ist und wie man es lieber nicht machen sollte.
Bei der Abnahme durch den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger wird die Tauglichkeit und sichere Benutzbarkeit der Abgasanlage bescheinigt. Dazu gehört der Nachweis über die ausreichende Dichtigkeit gemäß Zulassung, die Installation entsprechend den geltenden Vorschriften und der fachgerechte Einbau gemäß Herstellerangaben.
Nach Einzug der Abgasleitung in einen vorhandenen Schornstein oder Schacht ist das Abschlusselement mittig über dem Ringspalt zu installieren. Die sogenannte Schachtabdeckung kann aus Kunststoff oder Metall sein. Diese Schachtabdeckung hat nicht nur die Funktion die Abgasleitung zu stabilisieren, sondern auch den Ringspalt vor eindringende Feuchtigkeit und Verschmutzung zu schützen. Die Hinterlüftung der Abgasleitung im Gleich- oder Gegenstrom wird mit ihr gewährleistet. Die Wetterhaube ist für die Überprüfung des Ringspalts abnehmbar und mit einem Halteseil gegen herabfallen gesichert. Durch diese Wetterhaube muss sich die Abgasleitung frei ausdehnen können.
Fachgerechte Installation
Die Schachtabdeckung ist gemäß den Herstellerangaben fachgerecht auf der Schornsteinmündung zu befestigen. Unter fachgerecht ist gemeint, dass man diese fest und dicht installiert. Die Einschlagdübel werden sogar meistens mitgeliefert.
Das Dichtungsmittel ist zu verwenden, um das Eindringen von Feuchtigkeit zu verhindern. Dieses Dichtungsmittel muss selbstverständlich UV-beständig und witterungsfest sein, d. h. auch frostbeständig.
Leider wird sehr oft, wie die Bilder auch belegen, versucht, die Schachtabdeckung nur mit Hilfe von Silikon, oft sogar nur Sanitärsilikon, zu befestigen. Die ist nicht nur „nicht fachgerecht“, sondern auch fahrlässig. Lose Schachtabdeckungen können nicht nur Schmutz sowie Regen- und Schmelzwasser eindringen lassen, sie können auch dazu führen, dass die Abgasleitung undicht oder gar zerstört wird. Eine oft unterschätzte Verpflichtung vom Installationsbetrieb, ist die Verkehrssicherungspflicht. Umherfliegende Schachtabdeckungen können nicht nur Schäden verursachen, sondern auch im schlimmsten Fall Leben gefährden.