Rundumblick ...
... deckt Mängel auf
Ist der Ofen erst einmal aus, ist das Gejammer groß! In seiner Kolumne berichtet Schornsteinfegermeister Ronny Gedamke diesmal von mangelhafter Pflege der Heizungsanlage, die – meist zu ungünstigen Zeitpunkten – Störungen, Defekte und Ausfälle verursacht.
Als Schornsteinfeger prüfen wir die Feuerungsanlagen auf „sichere Benutzbarkeit“! Die Überprüfung umfasst jedoch mehr als nur die Abgasmessung. Dies habe ich sicherlich mit meinen zahlreichen Kolumnen schon verdeutlichen können. Die Beratung und die damit verbundene neutrale Beurteilung der gesamten Feuerungsanlage sind für den Kunden von Bedeutung. Eigentümer bzw. Betreiber einer Anlage sind für jeden fachlichen Hinweis, der Folgeschäden verhindert, Energieeinsparungen zur Folge hat und die Lebensdauer wohlmöglich um ein Vielfaches verlängert, dankbar. Diese Erfahrung habe ich in den vielen praktischen Jahren immer wieder gemacht.
Wenn wir vor dem Gerät stehen und unsere Prüfungen durchführen, dann sollte auch immer ein „Rundumblick“ dazu gehören. Undichtigkeiten an Armaturen, Pumpen, Leitungen oder gar an Warmwasserspeichern sind oftmals vorliegende „Mängel“, die dem Betreiber nicht bekannt sind. Gerade Anlagen im Wohnbereich oder gar im Dachboden können da schon erhebliche Wasserschäden verursachen. Die von mir rechtzeitig erkannten technischen Mängel führen nicht nur dazu, dass der Kunde – durch das gewonnene Vertrauen – zufrieden ist, sondern dass auch durch die Beauftragung eines Installationsunternehmens wieder einmal eine vollständige Wartung durchgeführt wird.
Manchmal ist es jedoch mühsam, den Kunden klar zu machen, dass er durch defekte Bauteile auch erheblich mehr Energiekosten hat und das eine rechtzeitige Kontrolle bzw. Reparatur auch vor Störungen, oftmals zu den ungünstigsten Zeiten, schützen kann.
Die Kombination von Strom und Wasser beinhaltet bei Undichtigkeiten immer eine gewisse Gefahr. Im günstigsten Fall löst jedoch die Sicherung bzw. der FI-Schalter aus. Bei solchen Mängeln kann auch, z.B. durch einen Kurzschluss, die teure Regelung zerstört werden. Meist ist jedoch durch zu langes „Nichtstun“ eine Reparatur nicht mehr möglich und die Folge sind hin und wieder aufwendige kostenintensive Kompletterneuerungen. Wenn dann die Versicherung zahlen soll, steht in erster Linie die Frage nach der regelmäßigen Kontrolle und diese ist in der Energieeinsparverordnung geregelt. Zur Wartung zählt halt nicht nur die Reinigung der Feuerstätte, sondern auch die Prüfung und Instandhaltung der Anlagen im Ganzen. Die Tonusbeschreibung „regelmäßig“ ist darin leider nicht näher definiert.
Sparen ist ja gut und schön, aber bitte nicht an der falschen Stelle.