Legionellenschutz im Trinkwassersystem
Was gilt es zu beachten?
Der Legionellenschutz ist in Deutschland mit Gesetzen und Normen strikt geregelt. Denn die Gefahr durch diese und andere Krankheitserreger, die mit dem warmen Wasser übertragen werden können, ist immens und vor allem gegenwärtig. Neben der fachgerechten Installation gibt es aber auch technische Lösungen, die von sich aus den Legionellenschutz mitbringen: dezentrale Systeme zur Trinkwassererwärmung.
Trinkwasser ist in Deutschland ein hohes Gut. Die Versorger werben mit der Unbedenklichkeit, das kühle Nass aus der Leitung zu trinken. Dazu haben sie auch guten Grund. Denn die rechtlichen Auflagen und die technischen Vorschriften sind bei der Wasseraufbereitung, den Leitungen inkl. der Installation und der Erwärmung sowie Speicherung vor Ort so drastisch, dass es kaum zu großflächigen Verunreinigungen kommt. In Zeiten von Corona rückte die Trinkwasserqualität dennoch verstärkt in den Mittelpunkt. In Gebäuden, die teilweise vom Publikumsverkehr abgeschnitten waren, wie beispielsweise Büros, Hotels, Gewerbe- oder Sportstätten, stand mitunter monatelang das Wasser in den Leitungen. Eine ideale Voraussetzung für die Bildung von Mikroorganismen, allen voran die Legionellen. Immerhin, und trotz aller Sicherheitsmaßnahmen, erkranken jährlich in Deutschland gut 30.000 Menschen an der durch sie ausgelösten Legionärskrankheit – 15 % sterben sogar daran. Dabei wären große Legionellenkonzentrationen einfach zu verhindern – und zwar durch regelmäßige Bewegung. Deswegen war auch einer der Ratschläge, alle Zapfstellen nach einer Pause wie durch Corona aufzudrehen. Eine Faustformel ist die so genannte 72/72-Regel: Wird die Wasserentnahme für 72 Stunden unterbrochen, sollen alle Leizungen gleichzeitig für mindestens 72 Sekunden gespült werden. Bei mehr als 72 Stunden bis maximal sieben Tage ohne einen Wasserwechsel sind alle Armaturen gemäß DIN EN 806-5, Kapitel 8 „Wiederinbetriebnahme“, für fünf Minuten vollständig zu öffnen. Bei mehr als sieben Tagen und bis zu vier Wochen Betriebsunterbrechung ist eine „Mechanische Reinigung“ gemäß des DVGW-Arbeitsblatt 557 „Reinigung und Desinfektion von Trinkwasser-Installationen“ durchzuführen. Besonders kritisch ist der Temperaturbereich von 20 bis 55 °C. Darüber ist eine Vermehrung nicht mehr möglich. Ab 60 °C beginnt die Abtötung der Mikroorganismen.
Zur Sicherheit: Beprobung
Falls ein SHK-Fachhandwerker unschlüssig ist, ob eine länger stillgelegte Rohrleitung auch tatsächlich keine größeren Mengen an Legionellen bereithält, hilft nur eine Beprobung. Die Wasserentnahme erfolgt an einer dafür im installierten System vorgesehen Stelle durch den Handwerker selbst. Ein zugelassenes Labor prüft die Probe im Anschluss. In Wohngebäuden mit mehreren Mietparteien muss solch eine Beprobung generell alle drei Jahr erfolgen. Definiert ist dies in der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) und betrifft alle Anlagen mit einem Warmwasserspeicher von mehr als 400 l Inhalt oder mehr als 3 l in den Leitungen zwischen Trinkwassererwärmer und Entnahmestelle. Dabei unberücksichtigt bleiben Zirkulationsleitungen. Ausgenommen von der Regelung sind Ein- und Zweifamilienhäuser. Für Großanlagen gilt eine Betriebstemperatur des Trinkwarmwassers von mindestens 60 °C, genau jenes Temperaturniveau, das die Legionellen in der Regel abtötet. Ist das Trinkwassersystem zwischen 1.000 und 10.000 koloniebildende Einheiten (KBE) besiedelt, spricht man von der Überschreitung des technischen Maßnahmenwerts. Für den Betreiber der Anlage besteht die Verpflichtung, unverzüglich weitere Schritte zum Schutz der Nutzer der Trinkwasserinstallation und zur Reduktion der Legionellenkontamination einzuleiten. Bei Werten oberhalb von 10.000 KBE müssen beispielsweise Duschsysteme stillgelegt oder unverzüglich Sofortmaßnahmen, wie der Einsatz von endständigen Filtern, zum Schutz der Bewohner eingeleitet werden. Eine professionelle Reinigung wird ebenfalls nötig. Dafür stehen diverse Verfahren zur Wahl.
Dezentrale Anlagen als Problemlöser
Entgegenwirken auf technischer Basis, um einen Legionellenbefall weitestgehend zu verhindern, kann man mit dezentralen Trinkwasseranlagen. Bei denen wird das Trinkwarmwasser nicht zentral erwärmt und in einem Speicher gelagert, sondern direkt im Durchlaufprinzip bedarfsgerecht bereitgestellt. Diese Lösung wird in der Wohnungswirtschaft immer beliebter, da sie letztlich effizient ist. Dies rührt aus den wegfallenden Energieverlusten aufgrund der Leitungslängen für das warme Trinkwasser. Zudem ist der Installationsaufwand minimiert, da nur eine Kaltwasserleitung verlegt werden muss. Da in der Regel kein Volumen von mehr als 3 l in den Leitungen zwischen Trinkwassererwärmer und Entnahmestelle zu erwarten sind, entfällt ebenfalls die Beprobungspflicht.
Rückverkeimung beachten
Ein weiterhin zu beachtendes Problem ist die Rückverkeimung. Damit wird der Umstand beschrieben, dass an Entnahmestellen, die einen Kontakt zur Umwelt darstellen, eine Verkeimung auftreten kann. Für die aktuell dort gezapften Wassermengen ist dies keine Gefahr. Jedoch können die Keime innerhalb der Leitung rückwärtswandern – bis in die Speicherbereiche, und von dort das gesamte Trinkwassersystem kontaminieren. Dem kann mit einer hydraulischen Trennung entgegengewirkt werden. Dabei kommen, meist in größeren Objekten, sogenannte Sicherheitstrennstationen zum Einsatz, die im Gegensatz zu herkömmlichen Systemtrennungen eine reale physische Trennung der Verbrauchseinrichtungen vom versorgenden Rohrleitungsnetz garantieren. Solche Stationen verfügen anschlussseitig über einen freien Auslauf, einen Vorlagebehälter und eine mehrstufige Kreiselpumpe, die elektronisch gesteuert wird und am Auslauf die nötige Druckhaltung absichert.