Gefahr fürs Trinkwasser
Hausinstallation birgt RisikoSauberes Trinkwasser ist eine unabdingbare Voraussetzung für eine gesunde menschliche Existenz und gerade das Wasser für den menschlichen Gebrauch unterliegt in Deutschland sehr strengen Qualitätsanforderungen. Im Bewusstsein vieler Menschen liegen die Gefahren einer Verunreinigung des Trinkwassers jedoch lediglich in der Industrie oder beim Wasserversorger. Tatsächlich finden sich im privaten Wohnhaus vielfältige Risiken, die entsprechend abgesichert und kontrolliert werden müssen.
Da Wasser als Nahrung täglich aufgenommen wird, stellt der Verbraucher auch einen gewissen Qualitätsanspruch daran. Die Risiken, die z.B. bei unsachgemäßer Handhabung des Wassers drohen, sind vielfach noch nicht im Bewusstsein der Konsumenten angekommen. Das führt dazu, dass viele, die niemals auf den Gedanken kämen, an ihrer Gasleitung zu basteln, andererseits ungerührt selber Hand anlegen, wenn es darum geht, eine Wasserleitung zu verlegen.
Durch einen Druckabfall im öffentlichen Leitungsnetz kann es zu einem Rücksaugen aus der Trinkwasserinstallation kommen. Aber auch innerhalb von Gebäuden, aus angeschlossenen Apparaten oder Schlauchverbindungen können durch Rückdrücken Verunreinigungen in die Verteilsysteme gelangen. Solche hygienische Risiken, verursacht durch unsachgemäße „Lagerung, Verpackung oder Handhabung“ von Trinkwasser in der Hausinstallation, können aber immer gerade dann vorkommen, wenn technische oder hygienische Anforderungen aus Unkenntnis nicht beachtet werden oder wenn erforderliche Instandhaltungs- oder Wartungsmaßnahmen versäumt und, als überflüssig deklariert, unterlassen werden.
Fehlender Rückflussverhinderer
Bereits in der DIN 1988 [2] Teil 4, Abschnitt 4, wurde die Forderung formuliert, dass in jede Trinkwasseranlage, die an eine zentrale Wasserversorgung angeschlossen ist, unmittelbar hinter der Wasserzähleinrichtung eine Sicherungsarmatur gegen Rückfließen eingebaut sein muss. Damit soll ein Rückfließen aus der Trinkwasseranlage in die zentrale Wasserversorgungsanlage verhindert werden. Im Interesse der Funktionssicherheit des Rückflussverhinderers ist eine regelmäßige Überprüfung und Wartung erforderlich. Dies gilt auch für Altanlagen, die gemäß DIN 1988 spätestens drei Jahre nach Erscheinen dieser Norm im Jahre 1988 nachgerüstet hätten sein sollen. Dies ist vom Installateur besonders bei Modernisierungsmaßnahmen bzw. Änderungen oder Erweiterungen älterer Trinkwasseranlagen unbedingt zu beachten.
Nach ATV DIN 18381 [4] hat sich der Auftragnehmer vor Beginn seiner Arbeiten davon zu überzeugen, ob erkennbar mangelhafte Ausführungen vorliegen. Fehlende Rückflussverhinderer stellen einen solchen Mangel dar, von dem zumindest eine Gefährdung für andere Abnehmeranlagen oder Dritte ausgehen kann. Darüber hinaus heißt es in der AVBWasserV §15 [3]: „Anlage und Verbrauchseinrichtungen sind so zu betreiben, dass Störungen anderer Kunden, störende Rückwirkungen auf Einrichtungen des Wasserversorgungsunternehmens oder Dritter oder Rückwirkungen auf die Güte des Trinkwassers ausgeschlossen sind.“
Regenwassernutzung
Im Zuge der Energie- und Ressourcen-Einsparung beginnen viele Endverbraucher z.B. auch ihr Regenwasser zu sammeln, um damit den Garten zu bewässern oder die Toilettenspülung zu betreiben. In vielen Fällen macht das durchaus Sinn, denn für diese Anwendungen braucht das Wasser keinem hohen Qualitätsanspruch zu genügen. Regenwasser ist – bevor es auf das Dach auftritt – allgemein nicht verkeimt. Regelmäßig verkeimt ist jedoch das Dachablaufwasser. Es erscheint notwendig, darauf hinzuweisen, dass selbstverständlich Regenwasserzisternen ideale Vermehrungsbedingungen für diese allgegenwärtigen Krankheitserreger bieten.
Für eine Regenwassernutzung muss im Haus daher ein besonderes, völlig vom Trinkwassersystem getrenntes Leitungssystem installiert werden. Kommt es dabei zu Kurzschlussverbindungen zwischen Brauchwassersystem und Trinkwassersystem, entsteht ein gesundheitliches Risiko, das auch benachbarte Trinkwasserabnehmer betrifft. Es sind aber nicht nur vorsätzlich hergestellte Kurzschlussverbindungen zu befürchten, mit denen – unter Ausnutzung des Vordrucks in der Trinkwasserleitung – das Regenwasser aus der Zisterne in die Brauchwasserleitung gepumpt werden soll. Vielmehr muss auch daran gedacht werden, dass spätere Mieter oder Eigentümer aus fachlicher Unkenntnis an einer vorschriftsmäßig ausgeführten Installation versehentlich solche Verbindungen herstellen.
Heizungsnachspeisung
Die DIN EN 1717:2001-05 [1] definiert Heizungswasser ohne chemische Zusätze als Flüssigkeit der Kategorie 3. Behandeltes Heizungswasser mit Inhibitoren als Korrosionsschutz z.B. ist eine Flüssigkeit der Kategorie 4. Der direkte Anschluss einer Trinkwasseranlage mit einer Nichttrinkwasseranlage hat über eine geeignete Sicherungsarmatur zu erfolgen, was im Falle einer Heizungsnachspeisung also nur ein Systemtrenner oder ein Rohrtrenner sein kann. Da gemäß DIN EN 1717 alle Anschlüsse als ständige Anschlüsse angesehen werden und der früher gebräuchliche „kurzzeitige“ Anschluss damit der Vergangenheit angehört, gilt dies auch für den Füllschlauch. Dieser Füllschlauch, der eine zeitweilige Verbindung der Trinkwasseranlage über einen Rückflussverhinderer mit der Heizungsanlage darstellte, hat in Europa seine Daseinsberechtigung längst verloren. Im Falle eines Druckverlusts in der Trinkwasserleitung kann es zu einem Rückdrücken dieser Flüssigkeit der Kategorie 3 oder sogar 4 in die Trinkwasserleitung kommen. Die Industrie bietet hierzu normkonforme Produkte, um eine fachgerechte Absicherung des Füllanschlusses von Warmwasserheizungsanlagen zu gewährleisten.
Außenzapfstelle
Die einfachste Möglichkeit, in die Trinkwasseranlage unzulässig einzugreifen, bietet jedoch ein Schlauchanschluss, z.B. an einer Außenzapfstelle im Garten. Oftmals als Einzelzuleitung verlegt und nicht als Ringleitung durchflossen, stellen diese Zuleitungen in der kalten Jahreszeit klassische Stagnationsleitungen dar. Zudem ist es ein leichtes, jedes erdenkliche Gerät oder Behältnis über einen Schlauch direkt mit der Trinkwasserleitung zu verbinden. Außenarmaturen werden gewöhnlich mit einem Rohrbelüfter für Schlauchanschlüsse Typ „HB“ gem. EN 1717 [1] gegen solche Szenarien abgesichert oder teilweise auch mit Armaturenkombinationen aus Rohrbelüfter für Schlauchanschlüsse und einem Rückflussverhinderer Typ „HD“. Diese Absicherung ist jedoch nicht immer ausreichend, wenn man sich vor Augen hält, dass ein Hochdruckreiniger mit Seifenpatrone mit einer Flüssigkeit der Kategorie 4 arbeitet, die da zurückdrücken könnte. Selbst Sicherungskombinationen vom Typ „HD“ sichern jedoch in diesem Fall nur max. bis Flüssigkeitskategorie 3 ab. Seit Jahren sind bereits Systemtrenner vom Typ „BA“ zur Nachrüstung an Standrohren oder Außenzapfstellen auf dem Markt erhältlich, die zuverlässig bis zur Flüssigkeitskategorie 4 absichern.