Badgestaltung nach DIN 18040
Barrierefreiheit nach Norm
Chancen für das Fachhandwerk
Eigenverantwortlich bis ins hohe Alter in den eigenen vier Wänden leben – wer hat sie nicht, diese Idealvorstellung vom selbstbestimmten Leben im Alter? Kein Wunder, dass der Trend hin zu einer barrierefreien Wohnraumgestaltung in den letzten Jahren deutlich zugenommen hat. Nicht zuletzt, da unsere Gesellschaft immer älter wird. Zentrales Element einer jeden Wohnung in Bezug auf das Thema Barrierefreiheit: das Badezimmer. Hier können SHK-Fachhandwerker einen wertvollen Beitrag dazu leisten, dass ihre Kunden auch im fortgeschrittenen Alter oder mit körperlichen Beeinträchtigungen möglichst lange selbstständig leben. Planungsempfehlungen für barrierefreies Bauen liefert seit Ende letzten Jahres die neue Norm DIN 18040 Teil 1 und 2.
Eine barrierefreie Badplanung bezieht sich nicht nur auf die rollstuhlgerechte Nutzung eines Raumes. Sie bietet den Bewohnern gleichzeitig auch maximalen Komfort, der ihren individuellen Wünschen und persönlichen Bedürfnissen gerecht wird, ganz gleich zu welcher Altersklasse sie zählen und unabhängig von Form und Schwere einer eventuellen Beeinträchtigung. Ein wichtiger Grundgedanke, der erstmals durch die neue Norm DIN 18 040 aufgegriffen wird, ist die Ausführung nach dem Zwei-Sinne-Prinzip. Galt für die Planung barrierefreier Bäder in Wohnungen, auf die wir uns in diesem Artikel beschränken wollen, bislang die DIN 18 025 Teil 1 und 2, wurde diese Ende 2012 durch die neue DIN 18 040 Teil 2 abgelöst. Teil 1 der zweigeteilten Neufassung gilt für öffentlich zugängliche Gebäude und tritt an die Stelle der DIN 18 024-2 (bereits 2011 veröffentlicht). Die Inhalte der Norm wurden grundlegend überarbeitet und umstrukturiert. Die Novellierung bezieht sich nicht nur auf die Gestaltung barrierefreier Bäder, sondern schafft in den unterschiedlichsten Bereichen Anforderungen für barrierefreies Bauen – von Treppen, Rampen und Aufzügen über Küche und Essplatz bis hin zu Wohn- und Schlafräumen. So beinhaltet sie insbesondere hinsichtlich Konzeption und Gestaltung des Bades wertvolle Empfehlungen für das SHK-Fachhandwerk. Zentrale Aussage: „Barrierefreie Sanitärräume sind so zu gestalten, dass sie von Menschen mit motorischen Einschränkungen bzw. Rollstuhlnutzern als auch blinden und sehbehinderten Menschen zweckentsprechend genutzt werden können“ (Auszug aus der DIN Norm Beuth-Verlag). Wie dieser Auszug zeigt, erweitert die neue Norm die Anforderungen an barrierefreie Bäder erstmals im Hinblick auf Menschen nicht nur mit kognitiven sondern auch mit sensorischen Einschränkungen. Sie formuliert neue Schutzziele für die Nutzer und wartet zudem mit Beispiellösungen auf, welche die Umsetzung der Vorgaben vor Ort erleichtern. Da ein Unterschied der Anforderungen zwischen „barrierefrei“ und „rollstuhlgerecht“ definiert ist, sind die für Rollstuhlnutzer relevanten Vorgaben in Teil 2 der Norm übersichtlich mit einem „R“ gekennzeichnet. Um aufwändiges Nachrüsten zu vermeiden und den Anforderungen der täglichen Praxis normgerecht nachzukommen, empfiehlt es sich für das SHK-Fachhandwerk, von vorneherein die neuen Vorgaben zu beachten und barrierefreie Sanitärräume vorausschauend zu planen. Wichtig dabei: die verschiedenen Lebenszyklen des Menschen sowie damit einhergehende Aspekte wie nachlassende Kräfte oder Bewegungseinschränkungen im Hinblick auf die Anpassbarkeit der Badausstattung stets im Blick zu behalten. Doch ganz gleich ob Neubau oder Modernisierung – von der Dusche bis zur Fliesenfarbe sind entsprechend der Novellierung zahlreiche Details zu beachten. Mit den folgenden Maßnahmen sorgen SHK-Profis dafür, dass das Bad auf alle Eventualitäten vorbereitet ist. Weiterhin sind u. a. die Normen DIN 32 975 Visuelle Wahrnehmung und DIN 18 041 Hörsamkeit mit heranzuziehen.
Ausreichend Bewegungsflächen
Wichtige Grundlage für alle weiteren Planungen: die Kalkulation ausreichender Bewegungsflächen vor den einzelnen Sanitärobjekten wie WC, Waschtisch oder Duschbereich, um dem Nutzer ausreichende Flexibilität zu gewähren. So ist für barrierefreie Bäder ohne besondere Anforderungen ein Bewegungsradius von 1,20 x 1,20 m erforderlich, während in Bädern, die mit dem Rollstuhl genutzt werden, eine Bewegungsfläche von 1,50 x 1,50 m vor den Einrichtungsgegenständen sowie im Duschbereich eingefordert wird. Zulässig sind aber auch Überlagerungen der Bewegungsflächen. So ist es beispielsweise möglich, einen bodengleichen Duschbereich als Bewegungsfläche mit zu nutzen, wobei der Übergang mit Gefälle auszubilden ist. Voraussetzung: Das Gefälle des Duschplatzes darf nicht mehr als 2 % betragen.
Anforderungen für den WC-Bereich
Vor allem wenn der WC-Bereich mit Rollstuhl genutzt wird, bedarf dieser besonderer Aufmerksamkeit. So ist bei der Planung entsprechend neuer ergonomischer Erkenntnisse darauf zu achten, dass bei der Nutzung mit dem Rollstuhl eine Sitzhöhe von 46 bis 48 cm eingehalten wird. Besonders komfortabel: Höhenverstellbare WC-Modelle, die sich entsprechend der individuellen Bedürfnisse einstellen lassen. Um eine ausreichende Bewegungsfläche vor dem WC sicherzustellen und eine genügende Abstellfläche für einen Rollstuhl zu gewährleisten, sollte die Beckenvorderkante zudem mindestens 70 cm von der Rückwand entfernt sein. An der Zugangsseite sollten noch mindesten 90 cm Platz sein und an der gegenüberliegenden Seite mindestens 30 cm für Hilfspersonen. Kommen im WC-Bereich Stützhaltegriffe zum Einsatz, muss der lichte Abstand zwischen diesen 65 bis 70 cm betragen. Hier wurde auf die bisher starre Vorgabe von 70 cm verzichtet, so dass eine größere Flexibilität bei der Produktauswahl besteht.
Wichtig: Die Oberkante der Stützhaltegriffe muss 28 cm über der Sitzhöhe liegen, wobei es besonders günstig ist, wenn der Toilettenpapierhalter gleich im Stützgriff integriert ist. Außerdem sollten sich die Haltegriffe mit geringem Kraftaufwand bedienen lassen.
Für die Rückenstütze gilt ein Abstand von 55 cm hinter der Vorderkante des WC-Beckens. Der WC-Deckel allein ist als Stütze ungeeignet, allerdings ergibt sich bisweilen das Problem, dass der Spülauslöser durch die Rückenstütze verdeckt wird. Generell gilt, dass die Spülung ohne Veränderung der Sitzposition auszulösen sein muss, ebenso wie bei berührungslosen Spülsteuerungen ein ungewolltes Spülen auszuschließen ist. Auch Toilettenpapier sollte ohne Veränderung der Sitzposition erreichbar sein.
Alternativ zu einem klassischen WC bietet es sich für das Fachhandwerk auch an, seinen Kunden ein Dusch-WC zu empfehlen.
Der Waschtisch-Bereich
Sowohl für normale barrierefreie Bäder als auch für solche, die durch Rollstuhlfahrer genutzt werden, gilt in punkto Waschtisch: Beinfreiheit sowie die Nutzbarkeit im Sitzen haben oberste Priorität. Ein unterfahrbarer Waschtisch mit einer maximalen Einbauhöhe von 80 cm sollte daher generell zum Standard gehören. Die Norm schreibt jedoch speziell für rollstuhlbefahrene Bäder die Beinfreiheit exakt vor. So sollte diese mit einer Breite von 90 cm, einer Tiefe von 55 cm und 67 cm in der Höhe unter dem Waschtisch gesichert werden. Bei der Konzeption des Waschtisch-Bereichs sollten SHK-Profis weiterhin beachten, dass ein ausreichender Knie- und Fußfreiraum vorhanden ist. Einen Flachaufputz- bzw. Unterputzsiphon schreibt die neue Norm indes nicht mehr zwingend vor.
Die Waschtischtiefe sollte 55 cm betragen, für Handwaschbecken sind 45 cm ausreichend. Damit die Armaturen problemlos zu erreichen sind, sollten Fachhandwerker darauf achten, dass ihr Abstand von der Vorderkante des Waschtisches nicht mehr als 40 cm beträgt, ratsam ist zudem ein nach außen gewölbtes Waschbecken. Für die Armaturen selbst kommen Einhebel- oder berührungslose Varianten in Frage, wobei letztere nur in Verbindung mit einer Temperaturbegrenzung eingesetzt werden dürfen. Einhebel-Mischbatterien mit langem Bedienelement eignen sich insbesondere für Personen mit weniger Kraft und eingeschränktem Aktionsradius, während berührungslose Armaturen oder Modelle mit ausziehbaren Schlauchbrausen zusätzlichen Komfort gewährleisten. Um ein Verbrühen zu vermeiden, ist die Wassertemperatur an der Auslaufarmatur auf 45 °C zu begrenzen. Für sehbehinderte Menschen sind berührungslose Armaturen allerdings nicht zu empfehlen, da sie oft nicht erkannt werden und das Ertasten schwierig ist. Anstelle eines Kippspiegels empfiehlt die neue DIN einen Spiegel von maximal 1 m Höhe unmittelbar über dem Waschtisch, damit Rollstuhlnutzer ihre Wirbelsäule nicht zusätzlich beanspruchen müssen. Außerdem ist dadurch die Einsicht sowohl stehend als auch sitzend möglich.
Bodengleiche Duschbereiche
Der Duschbereich spielt im barrierefreien Bad in punkto Komfort eine zentrale Rolle und sollte daher ganz gleich ob mit Rollstuhl, Rollator, Gehhilfen oder ohne Hilfsmittel bequem und schwellenlos betreten werden können. Bei der Ausführung besteht für SHK-Profis die Wahl zwischen bodengleich / bündig eingebauten Duschwannen oder bodengleich durchgefliesten Duschbereichen. Egal welche Variante gewählt wird, der Niveauausgleich sollte maximal 2 cm betragen. Es empfiehlt es sich, diesen schräg auszubilden und dabei rutschhemmende Bodenbeläge R10 nach BGR 181 (sinngemäß nach GUV- I 8527 mindestens Bewertungsgruppe B) einzusetzen. Außerdem sollte eine Nachrüstmöglichkeit für einen Duschklappsitz in Höhe von 46 bis 48 cm berücksichtigt werden. Gleiches gilt für hochklappbare Stützgriffe, deren Oberkante 28 cm über der Sitzhöhe liegt.
Die Fläche des Duschplatzes darf eine Neigung von maximal 2 % aufweisen und kann als Bewegungsfläche mit genutzt werden. Dafür muss sie mindestens 150 x 150 cm betragen. Die Bewegungsfläche zum Umsetzen auf den 45 cm tiefen Duschklapptisch orientiert sich – ebenso wie die Anordnung der Stützklappgriffe – an den Vorgaben für die Bewegungsfläche am WC. Die Handhabung der Ausstattungselemente sollte einfach sein und wenig Kraftaufwand erfordern. Eine Einhebel-Duscharmatur muss im Sitzen erreichbar sein, und zwar in 85 cm Höhe über OFF. Der Hebel sollte nach unten weisen, um die Verletzungsgefahr insbesondere von Blinden und Sehbehinderten zu minimieren. Generell sollte man bei der Planung und Ausführung stets die Wahlmöglichkeit zwischen Dusche und Badewanne mit bedenken, so dass bei veränderten Lebenssituationen der Bewohner oder einem Mieterwechsel flexibel reagiert werden kann. Das nachträgliche Aufstellen einer Badewanne, z. B. im Bereich der Dusche, in Wohnungen für Rollstuhlnutzer gemäß DIN 18040-2 R sollte möglich sein. Die Badewanne ist dann mit einem Lifter auszustatten.
Ein nicht von der Hand zu weisendes Problem bei der Sanierung von Duschbereichen gemäß DIN 18 040 Teil 2 besteht darin, dass die Unterkonstruktion vieler Duschen nicht auf die bodengleiche Absenkung der Duschfläche ausgelegt und die Bodenkonstruktion oft zu niedrig für den Einbau eines bodengleichen Produkts ist. Hierfür gibt es zwar Duschbodenelemente mit einer geringen Einbau- und Bodenablaufhöhe, der Umbau stellt aber nach wie vor eine Herausforderung dar. So können Untergründe aufgrund verschiedener Bauweisen aus ganz unterschiedlichen Baustoffen bestehen, wodurch das spätere Fliesenlegen schnell zur Herausforderung wird. Hinzu kommt, dass zusätzliche Schutzmaßnahmen gegen Feuchtigkeit nötig sind, wenn z. B. die neue Dusche größer als die alte ist und dadurch Nässe in einem größeren Radius anfällt. Doch die Industrie hält auch für diese Probleme effiziente Lösungen bereit. Mit speziellen Unterbauelementen bietet beispielsweise die PCI Augsburg GmbH (www.pci-augsburg.de) eine Möglichkeit zur Herstellung bodengleicher, barrierefreier und rollstuhlbefahrbarer Duschanlagen – insbesondere für die Sanierung: Mit den Unterbauelementen „PCI Pecibord“ lassen sich schnell und sicher bodenebene Duschbereiche in vielen verschiedenen Geometrien und Größen herstellen. Die so erstellten Bodenflächen halten große Gewichte aus und können somit auch mit Rollstühlen problemlos befahren werden. Mit zahlreichen Formen und Formaten bieten die Unterbauelemente beste Voraussetzungen für den Einsatz bei unterschiedlichen Einbausituationen. „Neue technische Standards ermöglichen es uns in der Produktentwicklung immer mehr, hohen Komfort und technische Sicherheit mit ästhetischem Design zu verbinden“, erläutert Dr. Oliver Schippel, Leiter Produktmanagement bei PCI. Trotzdem ist es in Bestandsbauten nicht immer möglich, einen Einbau zu realisieren, da die Badgrundrissfläche dies nicht zulässt. Bei Neubauten stellen sich diese Probleme nicht, hier sind alle Wohnungen von Beginn der Planungen an barrierefrei zu gestalten.
Kontraste und Sensorik
Die Augen gelten als wichtigstes Sinnesorgan des Menschen. Nimmt die Sehfähigkeit stark ab, steigt gerade im Bad auf feuchten Fliesen und an harten Kanten die Verletzungsgefahr. Daher ist die optische Gestaltung von Fliesen und sanitären Anlagen ein weiterer wichtiger Aspekt in punkto Barrierefreiheit. Optisch wahrgenommen werden Helligkeit, Farbe, Form und Material. Für die Badgestaltung sind neben der Farbe und dem Reflexionsgrad der verwendeten Materialien vor allem die Helligkeitsunterschiede (Leuchtdichtekontraste) entscheidend. Wichtig dabei: ausgewogene Helligkeitsunterschiede – also keine scharfen Schwarz-Weiß-Kontraste – die zur Ermüdung des Augenmuskels führen. Die Helligkeitsdifferenzierung kann Farbfehlsichtigkeiten wie die Rot-Grün-Schwäche kompensieren und ist hilfreich, wenn die Sehkraft einer Person auch von einer Brille nicht zu 100 % ausgeglichen wird. Generell sollten stets Fliesen gewählt werden, die sich farblich deutlich von der Sanitärkeramik unterscheiden, wobei sich die Wandfliesen von den Bodenfliesen abheben sollten. Kommen Glastrennwände oder -türen zum Einsatz, sind diese mit 80 mm breiten Streifen (hell/dunkel im Wechsel) bei einer Höhe von 40 bis 70 cm sowie 1,20 bis 1,40 m zu kennzeichnen.
Gerade für Hörgeschädigte und Gehörlose ist das Zwei-Sinne-Prinzip wichtig, demzufolge die Wahrnehmbarkeit über mehrere Wege sichergestellt sein sollte. Zum Beispiel empfiehlt sich ein Notrufknopf, um eine zusätzliche visuelle Wahrnehmung zu erreichen. Eine blend- und schattenfreie Ausleuchtung sollte zur Standardausführung gehören.