Barrierefreies Bauen

Norm setzt Maßstäbe

Bedarfsgerechte Lösungen

Die Deutschen werden immer älter, nicht zuletzt deshalb steigen die Ansprüche an eine barrierefreie Ausstattung von Sanitärräumen im privaten und öffentlichen Bereich. In vielen Fällen müssen die Vorgaben für barrierefreies Bauen auf begrenztem Raum und mit einem hohen Maß an Funktionalität in der täglichen Nutzung erfüllt werden. Der nachfolgende Artikel zeigt die wesentlichen Anforderungen der DIN 18040-2 für die Konzeption von Sanitärräumen im Wohnungsbau. Die neue Norm stellt Architekten und Planer vor Herausforderungen und Fachhandwerker vor die Aufgabe, die Ausführung sicher, langlebig und wirtschaftlich zu gestalten.

Barrierefreiheit ist eine wesentliche Vorbedingung zur langfristigen Sicherung der selbstständigen Lebensgestaltung. Der nachfolgende Artikel zeigt die wesentlichen Anforderungen der DIN 18040-2 für die Konzeption von Sanitärräumen im Wohnungsbau.

Damit die Anforderungen einfach nachzuvollziehen sind, wurden die normativen Unterschiede der zweigeteilten Norm 18040 (DIN 18040-1 gilt für Sanitärräume in öffentlichen Gebäuden, DIN 18040-2 für Wohnungen) in tabellarischer Form nebeneinander gestellt (siehe ONLINE PLUS). Öffentliche Gebäude im Sinne der DIN 18040,
Teil 1, sind insbesondere Kultur-, Bildungs-, Sport- und Freizeitstätten, Einrichtungen des Gesundheitswesens, Büro-, Verwaltungs- und Gerichtsgebäude, Verkaufs- und Gaststätten, Stellplätze, Garagen und Toilettenanlagen.


In Teil 2 der Norm finden sich für Wohnungen im Wesentlichen Inhalte zu:

äußerer Erschließung auf dem Grundstück

innerer Erschließung des Gebäudes

Warnen/Orientieren/Informieren/Leiten

Bedienelemente, Kommunikationsanlagen, Ausstattungselemente

Räumen in Wohnungen

Sanitärräumen


Teil 2 der Norm differenziert zwischen Woh­nun­gen, die

barrierefrei oder

barrierefrei und uneingeschränkt mit Rollstuhl

nutzbar sind.

 

Anforderungen im Sanitärbereich

Sanitärräume sind mit Bezug auf die Barrierefreiheit das bestimmende Element einer Wohnung. Obwohl sich in den vergangenen Jahren ein starker Trend hin zur barrierefreien Wohnraumgestaltung entwickelt hat, gehört in der Praxis das Fehlen barrierefrei gestalteter Bäder zu den am meisten genannten Baumängeln. Unbestritten ist, dass eine barrierefreie Badgestaltung für mehr Selbstständigkeit bei der täglichen Körperhygiene und eine gesteigerte Lebensqualität in jedem Alter sorgt.

Im Folgenden werden einige Grundanforderungen genannt, die in der DIN 18040-2 für Bäder im Wohnungsbau als maßgeblich genannt sind, um die Schutzziele zu erreichen. Diese sind Mindestfestlegungen, die den angestrebten Endzustand darstellen, den Weg der Umsetzung dennoch frei und offen lassen. Dies ermöglicht den Planern eine größere Flexibilität für individuelle Lösungen. Anhand von Beispielen zeigt die Norm auf, wie die Schutzziele erreicht werden können.

 

Sicherer Zugang

Um Personen im Notfall schnell helfen zu können, müssen sich abschließbare Badezimmertüren im Notfall von außen entriegeln lassen. Sie müssen außen angeschlagen sein, dürfen also nicht zum Sanitärraum hin öffnen. Die lichte Durchgangsbreite beträgt für barrierefreie Nutzbarkeit mindestens 80 cm. Für die Rollstuhlnutzung ist eine lichte Türbreite von mindestens 90 cm erforderlich. Der Türgriff sollte in einer Höhe von 85 cm angebracht sein. Für die Bedienung durch Rollstuhlnutzer ist ein waagerechter Zuziehgriff empfehlenswert. Glastüren müssen aus bruchsicherem Glas sein.

 

Bewegungsflächen im Bad

Es ist wichtig, bei der Planung ausreichend Bewegungsflächen vor den einzelnen Sanitärobjekten vorzusehen. Bei einer Benutzung des Bades durch Rollstuhlfahrer (in der Norm mit R gekennzeichnet) ist eine Bewegungsfläche von 150 x 150 cm vor allen Einrichtungsgegenständen sowie im Duschbereich vorzusehen. Bei einem barrierefreien Bad ohne besondere Anforderungen sind mindestens 120 x 120 cm notwendig. Die Bewegungsflächen dürfen sich überlagern. So kann zum Beispiel ein bodengleicher Duschplatz als Bewegungsfläche genutzt werden. In diesem Fall ist der Übergang zum Duschbereich als geneigte Fläche auszubilden. Voraussetzung dafür ist, dass die Neigung des Duschplatzes nicht mehr als 2 % beträgt.

 

Ausreichende Abstände im
WC-Bereich

Bei der Planung des WC ist darauf zu achten, dass die seitlichen Abstände zur Wand oder anderen Sanitärgegenständen eingehalten werden. Bei der Nutzung durch einen Rollstuhlfahrer wird ein seitlicher Abstand von 90 cm benötigt. Diese zum Übersetzen benötigte Fläche sollte mindestens 70 cm tief sein. Der Abstand auf der anderen Seite, beispielsweise zu einer angrenzenden Wand, beträgt mindestens 30 cm. Die Sitzhöhe für Rollstuhlnutzer sollte zwischen 46 und 48 cm liegen. Die Stützklappgriffe müssen mit geringem Kraftaufwand zu bedienen sein und im Abstand von 65 bis 70 cm montiert werden. Die Oberkante der Stützgriffe ist 28 cm über dem WC-Sitz anzuordnen. Die Befestigung muss so ausgeführt werden, dass die Stützgriffe an ihrer Vorderkante einer Punktlast von 1 kN (≈ 102 kg) standhalten.

Die Spülung des WC muss ohne Veränderung der Sitzposition ausgelöst werden können. Wird eine berührungslose Spülsteuerung verwendet, ist ein ungewolltes Spülen auszuschließen. Toilettenpapier muss ebenfalls ohne Änderung der Sitzposition erreichbar sein. Die Rückenstütze muss 55 cm hinter der Vorderkante des WC-Beckens sitzen. Der WC-Deckel ist nicht als Rückenlehne geeignet.

 

Unterfahrbare Waschtische

Waschtische für Rollstuhlfahrer müssen so konzipiert sein, dass genügend Beinfreiheit vorhanden ist. Die Beinfreiheit sollte mit einer Breite 90 cm und einer Tiefe von 55 cm gesichert sein. Dies kann durch den Einsatz von UP-Siphons erreicht werden. Darüber hinaus muss bei Rollstuhlfahrern die Höhe eines Waschtisches an der Vorderkante 80 cm betragen. Damit der Spiegel in stehender und sitzender Position genutzt werden kann, ist dieser direkt über dem Waschtisch anzuordnen und sollte mindestens 100 cm hoch sein. Als Armaturen sollten Einhebelmischer mit Schwenk­auslauf oder berührungslose Armaturen mit Temperaturbegrenzung bei 45 °C verwendet werden.

 

Barrierefreie Duschen und
Badewannen

Duschplätze sind niveaugleich zu gestalten, damit diese barrierefrei, aber auch problemlos mit einem Rollstuhl bzw. Rollator genutzt werden können. Dies kann durch den Einsatz von rutschhemmenden Fliesen (Bewertungsgruppe B) erreicht werden. Außerdem dürfen die Duschplätze max. um 2 cm abgesenkt werden und eventuelle Übergänge sollten als geneigte Fläche ausgebildet werden. Die Fläche des Duschplatzes kann als Bewegungsfläche genutzt werden, sofern der Übergang zum Duschplatz bodengleich ist und das zur Entwässerung erforderliche Gefälle maximal 2 % beträgt. Bei der Planung ist darauf zu achten, dass für Rollstuhlfahrer auch die nachträgliche Installation eines Duschklappsitzes und von hochklappbaren Stützgriffen möglich ist. Deren Oberkante sollte 28 cm über der Sitzhöhe sein. Die waagerechten Haltegriffe und eine Einhebel-Duscharmatur müssen in 85 cm Höhe montiert sein. Der Hebel der Duscharmatur sollte aus Gründen der Sicherheit für Menschen mit Sehbehinderung nach unten weisen.

Bodenebene Duschen erhöhen die nutzbare Fläche im Bad. Es sollte bei barrierefreien Wohnungen auf die Wahlmöglichkeit zwischen Dusche und Badewanne – unter Einhaltung der Bewegungsflächen – geachtet werden. Dies bietet bei Mieterwechsel oder bei einem sich ändernden gesundheitlichen Zustand der Bewohner die Möglichkeit, im Duschbereich nachträglich eine Badewanne aufzustellen. Bei Wohnungen, die uneingeschränkt auch für Rollstuhlfahrer nutzbar sein müssen, ist dies zwingend notwendig. Für Rollstuhlnutzung muss die Badewanne mit einem Lifter nutzbar sein.

 

Wände, Decken, Bodenbeläge

Bodenbeläge müssen rutschhemmend, rollstuhlgeeignet und fest verlegt sein. Gemäß DIN 18040-2 gilt: „Die Wände von Sanitärräumen sind bauseits so auszubilden, dass sie bei Bedarf nachgerüstet werden können mit senkrechten und waagerechten Stütz- und/oder Haltegriffen neben dem WC-Becken sowie im Bereich der Dusche und der Badewanne.“

Einfache Leichtbauwände ohne zusätzliche konstruktive Maßnahmen sind demnach völlig ungeeignet. Ebenso wie bei der Ausmauerung von Vorwandinstalla­tionen ist hier die Stabilität der Verankerung zu prüfen. Prinzipiell sollten Planer und Fachhandwerker daher auf Einzelelemente und Produktsysteme zurückgreifen, die Befestigungsplatten beinhalten oder diese integrieren können. Zu empfehlen sind hierbei umfassend geprüfte Systeme. Darüber hinaus bietet die Systemtechnik vorgefertigte barrierefreie Module und barrierefreie Einzelelemente, die den Installationsaufwand auf ein Minimum reduzieren.


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