Auch kleine Bäder flexibel gestalten
Komfort & Sicherheit
DIN 18 040-2 – Vorgaben für barrierefreie Bäder
Ein generationenübergreifend nutzbares Bad ermöglicht eine langfristige Nutzung, da es an wechselnde Anforderungen anpassbar ist – sei es eine kindgerechte Umgebung, Unterstützung bei temporären Handicaps oder Komfort und Sicherheit im Alter.
Die barrierefreie Gestaltung von Neubauwohnungen wird durch die DIN 18 040-2 vorgegeben. Die Norm soll – soweit umsetzbar – auch beim Umbau und der Modernisierung von bestehenden Gebäuden angewendet werden. Grundsätzlich unterscheidet die Norm zwischen barrierefrei nutzbaren Wohnungen sowie Wohnungen, die uneingeschränkt auch für Rollstuhlnutzer zugänglich sind und daher weitergehende Anforderungen erfüllen müssen.
Funktionale Raumgestaltung
In Bestandsbauten erweist sich Platz als knappe Ressource. Die Flächen sind häufig zu klein bemessen und ungünstig angeordnet. Die Durchschnittsgröße eines Bades in Deutschland beträgt 8 m2. Gerade in kleinen Bädern mit schwierigen Grundrissen können mehrere Einzelmaßnahmen Barrieren abbauen und den Komfort für den Nutzer erheblich erhöhen.
In Bezug auf die generationenübergreifende Nutzung empfiehlt sich im Neubau als auch bei Umbauten im Bad eine Bewegungsfläche von mindestens 1,20 x 1,20 m vor allen Sanitärobjekten und im Bereich der Dusche. Hierdurch wird das Bad auch für einen Rollatornutzer zugänglich. Durch gezielte Anordnung der Sanitärobjekte lassen sich langgestreckte Räume optimieren.
Integrierte Unterstützung
Ein flacher Waschtisch kann auch im Sitzen genutzt werden. Hierzu sollte ein Unterputz- oder Flachaufputzsiphon installiert werden, so dass eine sitzende Person sich nicht durch im Siphon angesammeltes, heißes Wasser oder durch versehentliches Anstoßen verletzt. Ein unterfahrbarer Waschtisch mit integrierten Griffen bietet sicheren Halt. Der zur Verfügung stehende Platz wird optimal ausgenutzt, da keine zusätzlichen Haltemöglichkeiten (wie beispielsweise Stützklappgriffe oder Haltegriffe) benötigt werden. Großzügige Ablageflächen bieten Platz für Utensilien und ermöglichen, dass sie auch im Sitzen erreichbar sind. Mit der Wahl eines schmalen Waschtisch-Modells (Tiefe 415 mm) wird Platz geschaffen, so dass der Raum auch mit einem Rollator passierbar ist.
Durch den Verzicht auf eine Badewanne kann die vorhandene Fläche genutzt werden für die Installation einer geräumigen Dusche in der auch eine Sitzgelegenheit Platz findet. Eine bodengleiche Dusche bietet gleich mehrere Vorteile: Sie ist leichter zugänglich und einfacher zu reinigen. Ein Duschhocker mit integrierten Haltegriffen bietet sicheren Halt und Unterstützung beim Hinsetzen und Aufstehen. Eine leicht strukturierte Sitzfläche verhindert Rutschen bei Nässe. Zudem ist ein Duschhocker flexibel im ganzen Bad nutzbar und kann beispielsweise am Waschtisch eingesetzt werden.
Sicherer Halt am WC
Zur optimalen Nutzung des vorhandenen Platzes sollte das WC in einer Raumecke installiert werden. Ein seitlich angebrachter Winkelgriff bietet hohe Flexibilität in der Nutzung. Der Griff bietet sicheren Halt und unterstützt die Bewegungsabläufe.
Diese Beispiele zeigen, dass sich zukunftsfähige Sanitärlösungen für alle Generationen auch auf kleinstem Raum realisieren lassen und so Komfort und barrierearme Gestaltung zu einer Selbstverständlichkeit werden können.
Der Systemanbieter HEWI Heinrich Wilke GmbH bietet übergreifende Lösungen für den Sanitärbereich. Dazu hält das Unternehmen auf seiner Website (www.hewi.com) interessante Broschüren bereit, die Sie auch beim Thema Barrierefreiheit unterstützen. So finden Sie z.B. im „Quickfinder Barrierefrei“ Checklisten und passende Produktlösungen je nach Einbausituation. Die Broschüre „Planungshilfe DIN 18 040“ ist ein Ratgeber, der Ihnen die Anforderungen der Normen für Barrierefreies Planen und Bauen erläutert.
Die Broschüren finden Sie auf der HEWI-Website unter
http://www.hewi.com/de/service/broschueren-kataloge/broschuerenauswahl/