Mündungen bei Neuinstallation bzw. Erneuerung
Rahmenbedingungen beachten
Maßnahmen abstimmen
Schornsteinfegermeister Ronny Gedamke berichtet in seiner Kolumne über Mündungen von Abgasleitungen. Dabei zeigt er Gefahren auf und gibt Tipps, was beachtet werden muss.
Die Energiewende ist auf der Überholspur und die Erneuerungen der Heizungsanlagen sind voll im Gange. Viele Kunden nutzen auch die Förderprogramme der KfW Bank und andere regionale Zuschussprogramme. Um diese Förderungen in Anspruch nehmen zu können, muss man die Rahmenbedingungen der einzelnen Institutionen einhalten. Die KfW Bank verlangt z. B. den Einbau einer Brennwertheizung inkl. des hydraulischen Abgleichs. Dies ist nicht nur empfehlenswert sondern auch schon Stand der Technik. Der Einbau einer Brennwertanlage verlangt auch in fast allen Fällen einen Umbau bzw. eine Erneuerung der Abgasanlage.
Genau dabei sind viele Faktoren zu beachten. Die Absprache mit dem zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger im Vorfeld kann jede Menge Ärger und feuerungstechnische relevante Schäden ersparen. Die Ausführung der Schornsteinmündung spielt dabei eine sehr große Rolle.
Schornsteingruppen
Speziell bei Schornsteingruppen, in denen der unmittelbar benachbarte Schornstein ebenfalls benutzt ist, können weitergehende Anforderungen von wichtiger Bedeutung sein.
Wenn die neue Brennwertheizung raumluftunabhängig (wie auch empfohlen) installiert wird, dürfen die Abgase des nebenan liegenden Abzugs nicht bei gleichzeitigem Betrieb über das LAS-System mit angesaugt werden. Diese könnten neben einer unvollkommener Verbrennung auch zur Verschmutzung der Verbrennungsluft und zu Folgeschäden am Gebläse der neuen Brennwertheizung führen. Außerdem ist der Brandschutz zu beachten, da die Kunststoffabgasleitungen aus brennbaren Baustoffen bestehen. Die max. zulässige Belastungstemperatur liegt bei 120 °C. Die Abgastemperatur eines Schornsteins mit festen Brennstoffen kann hingegen schon bei Normalbetrieb an der Mündung über 200 °C betragen. Bei einem Schornsteinbrand hingegen, bei dem im Inneren des Schornsteins über 1000 °C entstehen, nehmen bei nicht fachgerechter Ausführung bzw. bei Installation nicht nach Vorschrift und Herstellerangaben, die Abgasleitung und evtl. auch die Feuerstätte erheblichen Schaden.
Mündungen von Abgasleitungen
Es existieren unterschiedliche Mündungen von Abgasleitungen. Die einen sind vollständig aus Kunststoff und die anderen sind im oberen Bereich aus Metall – und somit nicht brennbar. Daraus ergeben sich unterschiedliche Mindestmaße und Abstände für die notwendige Verlängerung des benachbarten Schornsteins. Auch ist die Ausführung der nachträglich installierten Erhöhung in Bezug auf evtl. Kondensatanfall unbedingt zu beachten.
Um alle Eventualitäten und technischen Forderungen einzuhalten, ist es unabdingbar bzw. zum Selbstschutz unbedingt erforderlich, die notwendigen Maßnahmen mit dem zuständigen Bezirksschornsteinfeger abzusprechen.