Aus der Sicht des Schornsteinfegers
Deckendurchführungen
In meiner letzten Kolumne (SHK Profi Ausgabe 02/18) beschrieb ich die Wanddurchführungen von Abgasanlagen. Nun möchte ich das Kapitel um das Thema der Deckendurchführung von Abgasanlagen ergänzen.
Die Feuerungsverordnung (FeuVO) und die DIN 18160 Teil 1 regeln auch die Abstände von Abgasleitungen und Schornsteinen zu brennbaren Bauteilen im Decken- und Dachbereich. Der Abstand eines Schornsteins zu brennbaren Bauteilen muss so hergestellt sein, dass bei Nennleistung der Feuerstätte Oberflächentemperaturen der brennbaren Bauteile von 85 °C nicht überschritten werden. Wenn es zu einem Schornsteinbrand kommt, darf die Oberflächentemperatur der entsprechenden Bauteile 100 °C nicht überschreiten.
Bei Schornsteinen oder Abgasanlagen für Feuerstätten mit bis zu 400 ° C Abgastemperatur, deren Wärmedurchlasswiderstand 0,12 m²K/W ist und die eine Feuerwiderstandsklasse von 90 Minuten haben, ist somit ein Abstand von mind. 5 cm einzuhalten. Ein geringerer Abstand von nur 2 cm, ist bei Holzbalken oder Bauteilen mit ähnlichen Abmessungen erlaubt.
Ergänzend hierzu dient die Klassifizierung der Abgasanlagen nach der DIN 18160-1, die die Hersteller von Abgasanlagen in ihrer Leistungserklärung angeben müssen. Diese Klassifizierung beinhaltet neben der Temperatur-, Druck-, Rußbrandbeständigkeits-, Kondensatbeständigkeits-, Korrosionswiderstands-, Wärmedurchlasswiderstands- und Feuerwiderstands- auch die sogenannte Abstandsklasse (Cyy). Damit wird zusätzlich der Mindestabstand zwischen Abgasanlage und dem brennbaren Bauteil in Millimeter angegeben. Dieser ist in der Montageanleitung (Versatzanleitung) genannt und unbedingt zu berücksichtigen.
Eine Abgasanlage hat in den meisten Fällen eine Zulassung für mehrere Arten der Verwendung. Entscheidend für die genehmigte Benutzung ist die tatsächliche Installation vor Ort.
Liegt also z.B. eine Abgasanlage an einem brennbaren Bauteil an, so ist das zwar evtl. zulässig, aber es darf niemals eine Feuerstätte mit hohen Abgastemperaturen, wie z.B. ein Kamin, angeschlossen werden. Deshalb ist auch die Dokumentation und Kennzeichnung mit der entsprechenden Klassifizierung von Abgasanlagen bei Errichtung und bei der Abnahme unerlässlich!