Aus der Sicht des Schornsteinfegers
Schornsteinkopfverkleidungen
Eine schöne Schornsteinkopfverkleidung sieht nicht nur gut aus, sondern kann auch eine sehr sinnvolle Maßnahme sein. Allerdings gilt es, einige Vorschriften zu beachten. Lesen Sie in meiner Kolumne, worauf bei der Ausführung von Schornsteinkopfverkleidungen ankommt.
Feuchtigkeit
Bei Schornsteinen aus Betonfertigteilen ist eine Verkleidung im Freien sogar vorgeschrieben. Die Fertigteile müssen gegen eindringende Feuchtigkeit von außen geschützt werden. Auch die Steine und Fugen bei Schornsteinköpfen aus Mauerwerk können durch fachlich gut ausgeführte Verkleidungen geschützt werden. Die eindringende Feuchtigkeit kann das Mauerwerk stark schädigen, vor allem dann, wenn es auch noch gefriert! Durch die Ausdehnung bei Gefrierung wird der Stein oder die Fuge regelrecht „gesprengt“. Die Feuchtigkeit von innen, die bei der Taupunktunterschreitung der Abgase anfällt, kann man mit einer gut gedämmten Schornsteinkopfverkleidung stark reduzieren.
Brandschutz
Bei der Ausführung der Schornsteinkopfverkleidung sind einige Vorschriften zu beachten. Das Wichtigste ist zunächst der Brandschutz. Bei Schornsteinen für feste Brennstoffe sind hohe Innenoberflächentemperaturen regulär. Bei Schornsteinbränden, die immer wieder vorkommen, sind hohe Innenoberflächentemperaturen möglich, so dass außen anliegendes verbautes brennbares Material sich entzünden kann, wenn Mindestabstände und gewisse Regeln nicht beachtet und eingehalten wurden. Das Grundgerüst darf aus Holz sein. Die Kanthölzer sind aber nur senkrecht an bestimmten Stellen anzubringen. Der Mindestabstand von der brennbaren Holzverschalung bei Schornsteinköpfen speziell für feste Brennstoffe (Abstandsklasse G50) muss also mind. 5 cm betragen. Der Mindestabstand von nur 2 cm ist dabei eine Ausnahmeregelung für Schornsteinköpfe bis 1 m über Dach, wenn diese Verkleidung vollständig hinterlüftet ist.
Sicherheit
Neben dem Brandschutz ist auch die sogenannte Verkehrssicherungspflicht ein wichtiges Thema. Alle verbauten Teile müssen fest sein und dürfen sich nicht durch verschiedenste Witterungsverhältnisse lösen können. Herabfallende Teile, wie lose Schindeln oder Schieferplatten, könnten so einen Unfall verursachen. Die Schornsteinkopfverkleidung darf selbstverständlich auch nicht die wiederkehrenden Überprüfungs- und Kehrarbeiten behindern.
Vielleicht gut gemeinte mit verbaute Aufsätze oder gar Abdecksteine können sogar lebensgefährlich sein. Diese dürfen nur nach Rücksprache mit dem zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger installiert werden. Bei der Art des Aufsatzes kommt es immer darauf an, welche Feuerstätten an diesen Schornstein angeschlossen sind.