Aus der Sicht des Schornsteinfegers

Ausdehnungsgefäße in Trinkwasseranlagen

Schnell wird sich der Eine oder Andere fragen: „Was hat denn ein Schornstein­feger mit einer Trinkwasserleitung am Hut?“ Da Schornsteinfegermeister Ronny Gedamke aber auch als Energieberater, als Experte der DENA und als Energieeffizienzexperte für KfW Förderprogramme unterwegs ist, sieht er eine Menge „Baustellen“. In der vorliegenden Kolumne geht er auf die richtige Installation und Wartung von Ausdehnungsgefäßen in Trinkwasseranlagen näher ein.  

Ich möchte nicht behaupten, dass ich über alle Richtlinien, Vorschriften, Regeln und Gesetze im Bilde bin, aber hin und wieder stolpere ich über eine Vorschrift, die oft gar nicht oder nicht richtig eingehalten wird. So auch bei der Trinkwasserschutzverordnung (inkl. ­dazugehöriger DIN Normen und Regelwerke), die scheinbar auch vielen ­Installateuren nicht bekannt ist.

Es werden oftmals unwissend und grob fahr­lässig falsche Installationen in der Trinkwasserleitung vorgenommen. Auf diese Weise wird nicht nur ein Wasserschaden provoziert, sondern vor allem auch die Gesundheit des Betreibers gefährdet. 

Installation

Ausdehnungsgefäße in Trinkwasserleitungen dienen dazu, dem Druck bei Erwärmung des Warmwasserspeichers entgegenzuwirken, um zu verhindern, dass das Sicherheitsventil öffnet und unnötig Wasser verloren geht. Die Trinkwasserschutzverordnung schreibt vor, wie Ausdehnungsgefäße in Trinkwasseranlagen zu installieren sind: Ein Ausdehnungsgefäß wird in die Kaltwasserzuleitung von Wassererwärmungsanlagen eingebaut und muss nicht nur einen Druck von bis zu 10 bar aushalten können, sondern dafür auch vom DVGW zugelassen sein. Ausdehnungsgefäße mit der Abkürzung MAG-W sind meist mit einem grünen oder weißen Anstrich versehen, damit diese vom MAG-H (Membrandruckausdehnungsgefäß für Heizungsanlagen), meist roter oder grauer Anstrich, unterschieden werden können.

Ausdehnungsgefäße in Trinkwasserleitungen müssen genau so wie andere MAG`s absperr- und entleerbar installiert werden. Aus hygienischen Gründen (Bakterien-  und Legionellenvorbeugung) muss das Ausdehnungsgefäß mit Wasser „durchströmt“ sein, darf an keiner „ruhenden“ Leitung enden, muss für Trinkwasser zugelassen sein und muss vor allem auch regelmäßig gewartet werden. Der Vordruck (das Stickstoffpolster) ist bei der jährlichen Wartung zu überprüfen. Sind Membranen defekt, geht nicht nur die eigentliche Funktion verloren. ­Kaputte Membranen können darüber hinaus das Trinkwasser verunreinigen und sind möglicherweise auch der Grund dafür, dass der Behälter von innen kor­rodiert. Sollte es zur Durchrostung kommen, ist ein Wasserschaden die Folge.

Trinkwasserschutz

Unabhängig von fehlerhaft installierten Ausdehnungsgefäßen, stelle ich immer wieder fest, dass dauerhafte „Nachfüllverbindungen“ ohne Sicherung zwischen Trinkwasserleitung und Heizungsanlage existieren und sogar so übergeben werden. Abgesehen davon, dass Brennwertanlagen nur mit aufbereitetem Wasser aufgefüllt werden dürfen und dass der Heizungsanlagenfülldruck den der Wasserleitung übernehmen kann, wird auf diesem Wege Trinkwasser mit Heizungswasser verunreinigt.

Neben baulichen und gesundheitlichen Gefährdungen kann es aber auch schnell zu rechtlichen Konsequenzen kommen: Der Eigentümer ist zur Einhaltung  der Verkehrssicherungspflicht und der beauftragte Fachunternehmer zur Umsetzung der anerkannten Regeln der Technik verpflichtet. Kommt einer der beiden seinen Pflichten nicht nach und es entsteht ein Schaden, kann dies zu einem Bußgeld bis hin zu einem Strafverfahren führen.

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