Kein Ärger mit der Fachunternehmererklärung
Häufige Fehler und wie sie vermieden werden
Bei Änderungen an der Bausubstanz und an technischen Anlagen, die den Energieverbrauch betreffen, muss der Handwerksbetrieb eine Fachunternehmererklärung (FU) ausstellen. Wofür diese erforderlich und was dabei zu berücksichtigen ist, zeigt der folgende Beitrag.
Eines der wichtigsten aber oft noch unbekannten oder vernachlässigten bzw. unterschätzten Dokumente bei Sanierungsmaßnahmen und dem Neubau ist die Unternehmererklärung. Es kommt leider sehr häufig vor, dass die ausführenden Handwerksbetriebe entweder davon zum ersten Mal hören oder rechtsungültige Unternehmererklärungen mit falschen oder veralteten Rechtsbezügen erstellen.
Der Handwerksbetrieb ist zur Erstellung einer Fachunternehmererklärung nach § 96 des GEG (Gebäudeenergiegesetzes) verpflichtet, wenn er die folgenden Sanierungsarbeiten geschäftsmäßig ausführt:
Fassade oder Dach dämmen,
Keller- oder oberste Geschossdecke dämmen,
Fenster oder Haustür austauschen,
Heizung einbauen oder erneuern,
Wärmeverteilungsanlagen und Warmwasserleitungen dämmen,
Regeleinrichtungen in Zentralheizungen einbauen,
Umwälz- oder Zirkulationspumpen einbauen oder erneuern,
Klimaanlagen- oder Lüftungsanlagen einbauen oder erneuern.
Wenn der Eigentümer für die Sanierung Fördermittel oder den Steuerbonus in Anspruch nehmen möchte, wird er ohnehin mit dieser Thematik konfrontiert.
Die Unternehmererklärung ist eine Bescheinigung, in der der Handwerksbetrieb die fachgerechte Durchführung mit Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben bzw. Grenzwerte in einem bestehenden Gebäude nach dem GEG bestätigt. Diese Bescheinigung muss unverzüglich nach Abschluss der Arbeiten dem Eigentümer übergeben werden und von diesem mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden. Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann die Vorlage verlangen.
Die Unternehmererklärung ist nicht nur Pflicht und für manche vielleicht auch lästig, sie kann auch sehr hilfreich sein. Zur Nachweisführung gegenüber Ämtern und auch für die Erstellung von Energieausweisen, dient sie als wichtige Grundlage.
Ein bestimmtes Formular der Unternehmererklärung gibt es im GEG nicht. Die einzelnen Fachverbände bieten aber sehr gute Muster zum Download an. Die Förderinstitute, wie KfW, BAFA oder IBB stellen ihre Unternehmerklärungen automatisch bereit. Auch das Bundesfinanzministerium stellt ein Musterformular zur Verfügung (siehe Infokasten).
Wird vom Handwerksunternehmen keine, eine unrichtige, eine nicht vollständige, eine nicht in vorgeschriebener Weise oder eine nicht rechtzeitige Unternehmererklärung erstellt, sieht das GEG ein Bußgeld von 5000 Euro vor.
Nützliche Links
Aktuelle Informationen und Formulare zur Beantragung von Fördermitteln finden Sie auf der Seite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unter dem folgenden
Kurzlink: https://t1p.de/SHK_Profi_2023_5_BAFA
Weiter geht’s mit Infos und Musterbescheinigungen zu Steuerermäßigungen auf der Seite des Bundesmisteriums für Finanzen: https://t1p.de/SHK_Profi_2023_5_Finanzministerium
Und zwei Muster für Unternehmererklärungen finden Sie schließlich auf der Seite der Interessenvertreter der Energieberater (GIH): https://t1p.de/SHK_Profi_2023_5_GIH