Technische Regeln
für Trinkwasser-InstallationenDer Arbeitsausschuss „DIN 1988-200“ in der Fachgruppe Dämmstoffe des Fachverbandes Schaumkunststoffe und Polyurethane e.V., FSK (www.schaumdaemmstoffe.de), Frankfurt kommentiert die neue DIN 1988-200 in Bezug auf Dämmungen an Trinkwasserleitungen (kalt).
Die Frage, „Müssen Trinkwasserleitungen (kalt) nach EnEV 2009 gedämmt werden“, stellt sich häufig nach wie vor. Hier ist wichtig zu wissen, dass sich die Energieeinsparung auf Heizungs- und Warmwasserleitungen, sowie Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen von Raumlufttechnik- und Klimakältesystemen bezieht. Trinkwasserleitungen (kalt) fallen nicht unter diese Verordnung.
Die DIN 1988-200, die im Mai 2012 in Kraft getreten ist, gilt in Verbindung mit der DIN EN 806-2 für die Planung von Trinkwasser-Installationen, Installation Typ A (geschlossenes System) in Gebäuden und auf Grundstücken. Die DIN 1988-200 ergänzt die DIN EN 806-2 und trifft zusätzliche Festlegungen zur Berücksichtigung nationaler Gesetze, Verordnungen und des deutschen technischen Regelwerks. Da die Ergebnisse der europäischen Arbeitsausschüsse nicht in jedem Fall die für die deutschen Anwenderkreise erforderliche Normungstiefe erreichen, ergab sich die Notwendigkeit, eine deutsche Ergänzungsnorm zu erarbeiten.
Planung und Errichtung von Trinkwasser-Installationen
Die DIN 1988-200 enthält wichtige Details zur Planung und Errichtung von Trinkwasser-Installationen unter Berücksichtigung nationaler Gesetze, Verordnungen, Normen und dem aktuellen Stand der Technik. Insbesondere wurden hierfür unter anderem die entsprechenden Angaben aus den Normen DIN 1988-2, DIN 1988-5 und DIN 1988-7 herangezogen, die für die Aufrechterhaltung des in Deutschland anerkannten hohen technischen Niveaus der Trinkwasser-Installationen benötigt werden. Die DIN 1988-200 wird die Normen DIN 1988-2, DIN 1988-5 und DIN 1988-7, die seit dem Jahr 1988 bestand haben, ersetzen.
Folgende wichtige Eckpunkte sind unter anderem in der neuen DIN 1988-200 wiederzufinden:
Anforderungen an die Wärmeabgabe, Wärmeaufnahme, akustische Entkopplung, Korrosionsschutz, Brandschutz und die Aufnahme von Längenänderung müssen erfüllt werden.
Dämmstoffe dürfen keine Kontaktkorrosion oder chemische Korrosion auslösen.
Spezielle Hinweise für die Dämmung von Trinkwasserleitungen (kalt) sind zu beachten.
Schutz vor Erwärmung der Leitungen (Legionellen-Krankheit)
Insbesondere sind Trinkwasserleitungen (kalt) in Abhängigkeit von Temperatur und Feuchtegehalt der Umgebungsluft so zu dämmen, dass eine Tauwasserbildung und eine Erwärmung des Trinkwassers auf > 25°C vermieden wird. Bei üblichen Betriebsbedingungen und Rohrleitungsführungen im Wohnungsbau gelten die Werte für die Mindestdämmschichtdicken nach Tabelle 8, DIN 1988-200 als Richtwerte. Bei längeren Stagnationszeiten kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Standard-Dämmschichtdicke nach DIN 1988-200 keinen dauerhaften Schutz vor Erwärmung der Trinkwasserleitung (kalt) bieten.