Schallentkopplung

Schallschutz im Wohnungsbau

Aktuelle Rechtsprechung in Deutschland Reduzierung von Körperschall durch Schallentkopplung Checklisten für optimalen Schallschutz

Ob beim Hausbau, dem Umzug in eine neue Wohnung, in der Schule oder am Arbeitsplatz - der Schutz vor schädlichem Umgebungslärm spielt in vielen Bereichen unseres täglichen Lebens eine wichtige Rolle. Störender Schall kann in vielen Bereichen eines Gebäudes entstehen: Strömende Medien und Geräte produzieren Geräusche und leiten diese ebenso weiter wie der Baukörper selbst. Hinzu kommen Außengeräusche und Geräusche aus anliegenden Räumen, zum Beispiel Trittschall. Um möglichst belastungsfreie Bedingungen zu schaffen, arbeitet die moderne Gebäudetechnik auf der Basis von definierten Grenzwerten und empfohlenen Standards mit einer Reihe von Maßnahmen zur Reduzierung von Störschallquellen im Haus. Dieser sensible Bereich ist durch Normen und Richtlinien umfassend geregelt.

Um die Nutzer im privatrechtlichen und im öffentlich-rechtlichen Bereich vor zu hoher Geräuschbelastung zu schützen, müssen Gebäude gemäß den Landesbauordnungen einen „ihrer Nutzung entsprechenden“ Schallschutz aufweisen. Die in Deutschland geltenden Grenzwerte für den zulässigen Schalldruckpegel in Gebäuden und für Außenlärm sind in der DIN-Norm 4109 „Schallschutz im Hochbau“ festgelegt. Als besonders schutzbedürftige Räume gelten hier Wohn- und Schlafräume, Kinderzimmer, Arbeitsräume, Unterrichts- und Seminarräume.

Die in der DIN 4109 definierten Anforderungen stellen allerdings nach heutiger Auslegung nur einen Mindestschutz gegen „unzumutbare Belästigungen“ durch Schallübertragung dar. Dieser gilt im Wohnungsbau in der gängigen Baupraxis als überholt. Vielmehr rückt der „erhöhte Schallschutz“, der in Beiblatt 2 zu DIN 4109 mit einer Minderung der zulässigen Werte um 5 dB(A) definiert ist, zunehmend in den Vordergrund. Ebenfalls von grundlegender Bedeutung für den baulichen Schallschutz in Deutschland ist die VDI-Richtlinie 4100 zum „Schallschutz von Wohnungen“, die auf der Basis eines Stufenmodells Bewertungskriterien inform von drei Schallschutzstufen mit Standards für Wohnräume ausweist.

Der heutige Anspruch an einen erhöhten Schallschutz im Wohnungsbau wird durch die aktuelle Rechtsprechung gestützt – eine mängelfreie Qualität nach anerkanntem Stand der Technik kann demzufolge auch eingeklagt werden.

Die Entwicklung hin zu einem erhöhten Schallschutz in Wohngebäuden manifestiert sich in zwei Grundsatzurteilen des BGH aus den 2000er Jahren, in denen für Doppelhaushälften und Eigentumswohnungen eindeutig festgestellt wird, dass die Schallschutzstufen II und III der VDI-Richtlinie 4100 bzw. der erhöhte Schallschutz nach Beiblatt 2 der DIN 4109 als Stand der Technik für eine Wohnung mit üblichen Qualitäts- und Komfortstandards anzusehen sind (Bundesgerichtshof, Urteil vom 14. Juni 2007 – VII ZR 45/06 sowie Urteil vom 4. Juni 2009 – VII ZR 54/07). Dies tritt dann in Kraft, wenn keine anderslautende, werkvertragliche Vereinbarung getroffen wurde.

In gleichem Maße, wie die Anforderungen der Bauherren an den Schallschutz steigen, hat sich das Risiko für Planer und Ausführende erhöht. Besonders wichtig ist deshalb, bereits vor Baubeginn konkrete vertragliche Vereinbarungen mit dem Auftraggeber bezüglich der gewünschten Schallschutzmaßnahmen zu treffen. Nur durch exakte Planung und den Einsatz geprüfter Schallschutzlösungen lassen sich spätere Beanstandungen oder Klagen sicher vermeiden.

Schallentkopplung durch geprüfte Systemlösungen

Für eine effektive Reduzierung von Körperschall, der sich über Leitungen und Anlagen ausbreitet, kommt insbesondere last- und kraftaufnehmenden Befestigungselementen, wie bspw. Rohrleitungsfestpunkten, eine wichtige Bedeutung zu. Denn diese Verbindungselemente müssen einerseits über eine hohe Festigkeit und Stabilität verfügen, dennoch aber bestmögliche Schallentkopplung garantieren – Eigenschaften, die sich physikalisch eigentlich konterkarieren. Um die vorgeschriebenen Werte einzuhalten, sind deshalb größte handwerkliche Sorgfalt und der Einsatz von geprüften Schallschutzprodukten zur Entkopplung der Schallquelle vom Baukörper angeraten.

Da sich das zu befestigende Element und der Baukörper nicht direkt berühren dürfen, wird hierbei ein dauerhaft elastischer Dämmstoff zwischen Bauelement und Baukörper angebracht. Mit optimal abgestimmten Befestigungssystemen lässt sich selbst bei großen Lasten und hoher Schallintensität eine deutliche Verminderung der Schallübertragung realisieren. Maßnahmen zur Reduzierung von Körperschall bei Sanitärinstallationen oder Rohrleitungen sollten zudem immer frühzeitig und umfassend geplant werden, denn ein nachträglicher Umbau ist – wenn überhaupt – nur mit erheblichem Aufwand und hohen Kosten möglich.

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