Mangelhafte Gasinstallation
GasinstallationNach den technischen Regeln der Gasinstallation Arbeitsblatt G600 (TRGI-2008) sind alle Maßnahmen der fachgerechten Installation von Gasleitungen geregelt. Dennoch stellt Schornsteinfegermeister Ronny Gedamke regelmäßig kuriose und teilweise unverständliche Mängel fest. Er berichtete schon einmal in der SHK Profi-Ausgabe 04/2008 über Mängel an Gasleitungen. Mit dem vorliegenden Artikel zur neuen TRGI (April 2008) ergänzen er sozusagen den früheren Beitrag.
Vor ca. 5 Jahren wurde in unserem Zuständigkeitsbereich der Gasdruck des Straßennetzes von ca. 23 mbar auf ca. 54 mbar erhöht. Dazu mussten aber vorher in jeder Verbraucheranlage Druckregler eingebaut werden, die den Gasdruck auf die gewünschte bzw. vorgeschriebenen 22 bis 25 mbar regelt. Dies ist jedoch bei mehreren Haushalten nicht geschehen! Somit haben wir Schornsteinfeger entweder bei der Feuerstättenschau oder spätestens bei der Messung bemerkt, dass hier dringender Handlungsbedarf der zuständigen Netzbetreibergesellschaft besteht. Des Weiteren sind nun nach der TRGI Gasströmungswächter (GS) in neuen Hausanlagen als aktive Maßnahme gegen Eingriffe Unbefugter erforderlich. Der Einbauort ist auch explizit geregelt, dennoch finde ich falsch installierte bzw. unnütz zusätzlich eingebaute Gasströmungswächter! Ein Gasströmungswächter gehört unmittelbar hinter die HAE (Hauptabsperreinrichtung) bzw. direkt hinter dem Gasdruckregelgerät, wenn dieser nicht schon einen integrierten GS hat. Strömungswächter, die an den Ausgang des Gaszählers installiert wurden, haben den Sinn ihrer Funktion verfehlt. Doppelte GS halten auch nicht immer besser, sondern verursachen auch häufig Störungen, da die mehrfach eingebauten GS sich gegenseitig beeinflussen können.
Nicht selten finde ich auch bei neu installierten Gasleitungen nicht gepresste Verbindungen, die eigentlich beim vorgeschriebene „Abdrücken“ nach TRGI undicht sein müssten. Einmal stellte ich sogar eine vermutlich kurz zuvor „auseinandergerutschte“ Pressverbindung fest, da diese nicht tief genug gesteckt war und der Installateur auch keine Tiefenmarkierung angelegt hatte. Trotz derzeitiger aktiver Kontrolle der zuständigen Netzbetreibergesellschaft, mit gleichzeitiger Anbringung von Manipulationserschwernissen (gelbe Kappen) im Bereich von Hauptabsperreinrichtung und Gaszähler, werden leider Mängel, die offensichtlich sind, nicht berücksichtigt und somit auch nicht geahndet. Was nützen die Manipulationserschwernisse, wenn sich in der Leitung Bauteile befinden, die schon längst nicht mehr zugelassen sind und einem „potentiellen Manipulierer“ seine Tat extrem erleichtern.
Selbst weich gelötete Gasleitungen und eine Installation von ungeschütztem Gaszähler mit dazugehöriger HAE im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses wurden aktuell, entgegen der technischen Regel, installiert.
Die technische Regel ist das Eine, doch dessen Einhaltung und Überwachung ist das Andere!