Förderung barrierefreier Badezimmer
Undurchsichtige Förderlandschaften durchdringen
KfW-Bank und Pflegekasse: Welche Fördermöglichkeiten gibt es?
Handwerksbetriebe sollen ihre Kundschaft über Fördermöglichkeiten informieren. Diese fallen allerdings regional unterschiedlich aus; ein einheitlicher Überblick fehlt. Der folgende Beitrag klärt über Förderleistungen und Informationsquellen auf. Die Mühe zahlt sich aus: für Ihre Kunden – und für Sie!
Mal abgesehen vom Treppenhaus ist das Badezimmer der Ort, der mit zunehmendem Alter zu einer immer größeren Herausforderung wird. Aus diesem Grund heißt es frühzeitig an Barrierefreiheit zu denken. Privatbäder benötigen mehr Komfort, ohne die gestalterische Individualität zu verlieren. Und das nach Möglichkeit im kleinen 5 m² Privatbad ebenso wie im 30 m² Wellness-Tempel.
Es geht nicht allein darum, die auftretenden Defizite der Bewohner durch eine angepasste räumliche Gestaltung auszugleichen. Vielmehr sollten SHK-Fachunternehmer beim Umbau frühzeitig vorausschauend planen und auf alle eventuellen Einschränkungen hinsichtlich einer veränderten Mobilität reagieren. Kurz gesagt: Badezimmer zukunftssicher um- bzw. ausbauen.
Für den Kunden mitdenken
Das Thema „Barrierefreiheit im Wohnraum“ ist in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Es hat sogar breite politische Dimensionen angenommen. Das spiegelt auch eine entsprechend weit verzweigte Förderlandschaft wieder. Kommunen und andere Institutionen wie die KfW-Bank stellen eine Vielzahl an Finanzierungstöpfen oder Darlehen bereit für bauliche Verbesserungen. Die Städte Dresden und Heidelberg zum Beispiel bieten eigene Förderprogramme an.
Die Situation ist allgemein betrachtet allerdings sehr unübersichtlich. Hinsichtlich des barrierefreien Umbaus gibt es keinen einheitlichen Überblick, der Interessierten deutschlandweit aufzeigt, zu welchen Bedingungen es Förderleistungen in welcher Höhe gibt.
Christian Jacobs, Geschäftsführer bei Gang-Way, empfiehlt SHK-Fachunternehmern, sich vor einem Umbau genau zu informieren und etwas Aufwand in die Nachforschung zu investieren. Das zahle sich meistens für Handwerker und deren Kunden aus. Jacobs rät: „Es ist sinnvoll, auch mal bei Wohnberatungen oder sogar bei den Sozialstellen der Kommunen anzufragen, ob und was es für Fördermöglichkeiten gibt“. Die Stadt Heidelberg biete beispielsweise mit dem Programm „Barrierefreie Lebenslaufwohnungen“ vielseitige Förderansätze. Neben dem mangelhaften Überblick erschwert zudem eine unzuverlässige Verfügbarkeit das Fördergeschehen. „Sind die Geldmittel erschöpft, schauen Antragsteller in die Röhre“, berichtet Jacobs. Es geschehe sogar hin und wieder, dass ein ausgelaufenes Förderprogramm nicht neu aufgelegt werde.
Fördermöglichkeiten
Zu den wenigen Institutionen, die barrierefreie Umbauten in Wohnungen generell beständig finanziell unterstützen, zählt Christian Jacobs die Pflegekassen und die KfW-Bank. Ab der Pflegestufe 0 können die Kassen Betroffenen einen Zuschuss in Höhe von bis zu 4000 € gewähren. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um die Modernisierung eines kompletten Badezimmers handelt oder lediglich um Einzelmaßnahmen wie etwa eine Beseitigung störender Schwellen. Der Einbau eines barrierefreien Duschplatzes wird auf diesem Weg ebenfalls gefördert. „Material und Handwerkerarbeit sind damit unter Umständen schon zu weiten Teilen finanziert“, sagt Christian Jacobs. Selbst bei ungünstigen baulichen Gegebenheiten.
Bereitet zum Beispiel ein zu niedriger Bodenaufbau Schwierigkeiten, die Abwasserführung mit ausreichend Gefälle zu verlegen, dann empfiehlt er das Pumpensystem „Sanftläufer“ aus seinem Portfolio. Das System überwindet das fehlende Gefälleniveau, in dem es das Duschwasser einfach am Ablauf absaugt, ohne störende Schmatzgeräusche. Die eigentliche Pumpe ist in der Installationswand untergebracht. Das ermöglicht einen sehr niedrigen Aufbau, bis hin zu einem bodengleichen Übergang vom Fußboden in den Duschbereich. „Unterm Strich realisiert man so mit relativ wenig Aufwand einen komplett schwellenlosen Zugang zur Dusche. Die Umbauarbeiten am Boden beschränken sich zudem allein auf den Duschplatz“, führt Jacobs weiter aus.
Keine Kompromisse
Wenn eine Dusche ohne störenden Schwellenzugang möglich ist, warnt der Geschäftsführer von Gang-Way davor, sich bei einer anstehenden Modernisierung auf faule Kompromisse hinsichtlich der Einstiegshöhe einzulassen: „Ab einem gewissen Alter sind 10 cm bereits eine gewaltige Hürde.“ Deshalb sei es von enormer Bedeutung, dass eben auch die Pflegekassen diesen Umstand berücksichtigen und nur echte Barrierefreiheit fördern. Genau geregelt ist dieser Zustand in der DIN 18040-2. Sie hält eine maximale Absenkung von 2 cm zum angrenzenden Bodenbereich für tolerierbar. Die KfW-Bank stellt in ihren Vorgaben sogar die Bedingung „Duschplätze müssen bodengleich ausgeführt werden“ und lässt die Toleranz nur in Ausnahmen zu.
Bodengleiche Duschplätze haben laut Jacobs einen weiteren Vorteil, der sich vor allem bei kleinen Bädern bemerkbar macht: Das Bad wirkt größer, wenn der Boden nur aus einer einzigen durchgehenden Fläche besteht. Vor allem, wenn er einheitlich gefliest ist. Eine zweite Ebene würde das Bad optisch verkleinern, zum Beispiel ein Podest für die Dusche. Zudem führt der Einbau bodengleicher Duschbereiche zu mehr Bewegungsfläche. Beispielsweise kann während des Toilettengangs der Rollator in einem Duschbereich mit wegklappbaren Türen problemlos abgestellt werden.
Die zwingend vorgeschriebene Bewegungsfläche von 1,2 x 1,2 m für Duschplatz, Waschtisch und WC kann so erreicht werden, da alle Bereiche ineinander übergehen, wenn sie keine störenden Ebenen enthalten.