Pflegekassenzuschuss für bodengleiche Duschen

Bad entscheidender Faktor bei häuslicher Pflege

Im hohen Alter steigt die Pflegebedürftigkeit und häusliche Unfälle nehmen zu – besonders im Bad als zentralem Unfallschwerpunkt. Umso wichtiger ist der rechtzeitige altersgerechte Umbau der Wohnung. Wie groß der Bedarf ist, verdeutlichte die ZVSHK-Veranstaltung „Erfolgsfaktor Badezimmer für die Pflege Zuhause“, die Ende letzten Jahres in Berlin stattfand.

Laut ZVSHK-Pressemitteilung zur Veranstaltung „Erfolgsfaktor Badezimmer“ wies die Statistik im Jahr 2013 rund 2,6 Mio. Pflegebedürftige aus. „Nach heutiger Annahme wird der Anteil bis 2030 auf ca. 3,5 Mio. steigen“, so der Zentralverband. „Damit wird deutlich, dass nicht nur beim altersgerechten Umbau von Wohnraum dringender Handlungsbedarf besteht, sondern auch bei der Schaffung barrierefreier Räume für pflegebedürftige Menschen“, kommentiert Christian Jacobs, Geschäftsführer der Magdeburger Gang-Way GmbH (www.gang-way.com) den Trend.
 
Bis zu 4.000 € Zuschuss
Bereits seit 2015 können Bauherren für den barrierefreien Umbau ihrer Wohnung maximal 4.000 € Zuschuss beantragen. „Neu ist, dass der seit Januar 2017 eingeführte Pflegegrad 1 – von insgesamt 5 – den Kreis der antragsfähigen Patienten erheblich erweitert.“ Somit kommen die förderfähigen Umbaumaßnahmen auch für Menschen mit nur geringem Pflegebedarf in Betracht. „Der staatliche Zuschuss deckt dabei einen Großteil der Kosten für den Einbau eines schwellenlosen Duschbereichs, wie wir ihn anbieten“, betont Jacobs.
Von insgesamt 36 Millionen Bädern in Deutschland seien derzeit nur 6 Mio. altersgerecht eingerichtet. „Ein zentraler Aspekt für mehr Sicherheit im Bad ist die barrierefreie Ausgestaltung des Duschbereichs. Hier bewährt sich der Einbau von bodengleichen Duschen, wie wir sie mit dem Sanftläufer-System anbieten“, sagt Christian Jacobs. „Durch den entsprechenden Umbau wird ein schwellenloser Zugang zur Nasszelle ermöglicht. Und auch das Pflegepersonal findet bei pflegebedürftigen Bewohnern ausreichend Platz, um Hilfe zu leisten.“
 
Fachkundige Betriebe
Diese barrierefreie Umgestaltung des Bades wird auf Basis der Pflegereform 2016/2017 mit maximal 4.000,- Euro gefördert. Allerdings überfordern die oft komplexen technischen Anforderungen des Umbaus viele private Bauherren. Deshalb sei es für solche Bauherren sinnvoll, für den Umbau einen spezialisierte SHK-Fachbetrieb zu beauftragen, so Jacobs. Für SHK-Betriebe lohnt sich daher, sich mit dem Thema zielgerichtet auseinanderzusetzen und sich als fachkundiger Betrieb in diesem Bereich zu präsentieren.
Christian Jacobs: „Unser Lösungskonzept ist mittlerweile über 6.000 Mal realisiert worden – in Form von eingebauten bodengleichen Duschen mit Pumpe im Wohnungsbestand. Damit verfügen wir über langjährige Erfahrung bei der barrierefreien Badgestaltung. Wir können Bauträger, SHK-Betriebe und Bauherren hierzu umfassend beraten.“
Funktionsprinzip des Sanftläufers

Das Prinzip der bodengleichen Dusche mit Ablaufpumpe ist einfach: Filterlose Sensoren erfassen den Volumenstrom, sobald der Wasserhahn aufgedreht wird. Etwas zeitverzögert startet die Membranpumpe automatisch, saugt das Wasser ab und befördert es in den (meist) höher gelegenen Ablauf. Nach Abdrehen des Wasserhahns pumpt der Sanftläufer den Ablauf leer und schaltet automatisch ab. Nach rund 15 Minuten wird das Restwasser abgesaugt.

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