Förderfähige Wärmetauscher müssen
Landesbauordnung entsprechen

Durch das KfW-Programm 295 (Energieeffizienz aus Erneuerbaren Energien) der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert das Bundeswirtschaftsministerium unter anderem Biomasseanlagen zur Bereitstellung von Prozesswärme mit Zuschüssen bis zu 55 %. Dabei müssen Anlagen ab 100 kW zwingend mit einem Abgaswärmeübertrager ausgestattet sein. Mit Überarbeitung des Förderprogramms hat die KfW klargestellt, dass die eingesetzten Wärmetauscher den Vorgaben der jeweiligen Landesbauordnung entsprechen und über die notwendigen Zulassungen verfügen müssen. Durch diese Definition ist jetzt auch ausgeschlossen, dass als Wärmeübertrager lediglich ineffektive Komponenten mit minimaler Wärmeübertragung und Effizienzsteigerung installiert werden. Hochwertige Wärmetauscherlösungen stehen im Markt seit vielen Jahren zur Verfügung. So bietet etwa die Firma Schräder Abgastechnologie aus Kamen Systeme zur Wärmerückgewinnung. Sie lassen sich in Industrie- und Gewerbebetrieben nachrüsten bzw. bei Neuinstallationen einsetzen. Die Energie aus den heißen Abgasen wird mithilfe der Wärmetauscher zurückgewonnen und erneut dem Produktionsprozess zugeführt. Dieses Verfahren steigert die Effizienz und senkt die Brennstoffkosten. Weitere Informationen zur Technischen Mindestanforderungen des KfW-Programms 295 (Modul 2) sind auf der Webseite der KfW zu finden.

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