Fördergelder nutzen
Effizienzmaßnahmen und erneuerbare Wärme
Mehr als zwei Drittel aller Heizungsanlagen in Deutschland arbeitet ineffizient. Nur ein knappes Viertel entspricht dem Stand der Technik. Viele Heizungsanlagen laufen seit 20 Jahren - und länger. Kein Wunder also, dass fast 40 % des gesamten deutschen Energieverbrauchs jedes Jahr für Heizung und Warmwasser anfallen. Damit sich das ändert, hat der Bund seine Förderangebote zum Jahresbeginn verbessert.
Die Rahmenbedingungen, um jetzt die alte Anlage auszutauschen und dauerhaft Energie zu sparen, sind heute günstiger denn je. So setzte der Bundeswirtschaftsminister im Januar mit dem neuen „Anreizprogramm Energieeffizienz“ (APEE) den Startschuss für eine umfassende Modernisierungsoffensive im Heizungskeller. Durch die Einführung des Zusatzbonus „Heizungspaket“ wird der Austausch alter Heizkessel im Rahmen des MAP und KfW-Programms „Energieeffizient sanieren“ zusätzlich gefördert.
Durch das neue APEE wurden die Konditionen des bewährten Marktanreizprogramms für erneuerbare Energien im Wärmemarkt (MAP) deutlich verbessert. Mit einem Volumen von über 300 Mio. € pro Jahr ist das MAP seit vielen Jahren das wichtigste Förderinstrument der Bundesregierung, um innovative Technologien und erneuerbare Wärme verstärkt in den Wärmemarkt zu bringen. Die Förderung erfolgt für kleinere Anlagen in Privathaushalten und in Unternehmen in Zuschüssen ohne Rückzahlung. Darunter fallen Solarthermiekollektoren auf dem Dach, Pelletheizungen und effiziente Wärmepumpen.
Hinzukommen für große, gewerbliche Anlagen innerhalb des MAP zinsgünstige Darlehen und Tilgungszuschüsse, die durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ausgereicht werden. Diese Förderangebote richten sich beispielsweise an Wäschereien, Hotels oder kommunale Eigenbetriebe, die in erneuerbare Prozesswärme investieren, Biomasse-Heizkraftwerke oder dafür ausgelegte Wärmenetze errichten.
Das MAP insgesamt zielt hauptsächlich auf die Modernisierung bestehender Gebäude und gewerblicher bzw. industrieller Prozesse. Beim Neubau von Gebäuden ist eine Förderung dagegen nur bei bestimmten, innovativen Anlagentypen möglich. Denn hier besteht bereits eine Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien nach dem Erneuerbaren Energien Wärmegesetz (EEWärmeG). Die Antragstellung erfolgt beim BAFA grundsätzlich innerhalb von neun Monaten nach Herstellung der Betriebsbereitschaft der Anlage. Ausnahme ist die neue Innovationsförderung: Hier sind die Anträge vor Vorhabenbeginn zu stellen.
Min. 2.000 € für Solarwärme
Mit mindestens 2.000 € wird die Installation einer neuen Solarthermieanlage gefördert, die sowohl heizt als auch für Trinkwarmwasser sorgt. Anlagen, die ausschließlich der Trinkwarmwasserbereitung dienen, werden mit mindestens 500 € bezuschusst. Höhere Zuschüsse sind möglich, wenn die neue Solarthermieanlage mit einer anderen, aus dem MAP geförderten Technologie, also beispielsweise mit einer Pelletheizung, oder mit dem Austausch eines alten Heizkessels kombiniert wird. Dann greift der genannte Kombinationsbonus in Höhe von 500 €.
Min. 2.000 € für Biomasseanlagen
Biomasseanlagen werden mit mindestens 2.000 € bezuschusst. Je nach Technik kann die Fördersumme aber auch deutlich höher ausfallen. So werden Pelletkessel mit Pufferspeicher mit mindestens 3.500 €, automatisch beschickte Hackschnitzelanlagen von 5 kW bis 100 kW mit pauschal 3.500 € pro Anlage bezuschusst. Auch hier ist die Kombination mit anderen Technologien möglich, so dass sich die Fördersumme entsprechend erhöhen kann. Im Rahmen der Innovationsförderung erhöht sich die Fördersumme um bis zu 50 %.
Min. 4.000 € für effiziente Erdwärme
Auch bei Wärmepumpen gibt es attraktive Förderangebote. Die Förderhöhe ist abhängig von der Bauart und der Energieeffizienz der jeweiligen Wärmepumpe. Erdsonden und gasmotorisch betriebene Wärmepumpen werden mit mindestens 4.500 € bezuschusst. Bei Techniken, wie etwa Luft-/Wasserwärmepumpen, fallen die Fördersummen niedriger aus. Auch hier lässt sich die Fördersumme durch Kombination mit anderen Techniken erhöhen, beispielsweise indem die Anlage um einen Wärmespeicher ergänzt wird. Im Rahmen der Innovationsförderung erhöht sich die Fördersumme um bis zu 50 %.
Bonussystem erhöht Fördersummen
Durch das APEE wurde das MAP durch ein
Boni-System aufgewertet. Dieses sogenannte
„Heizungspaket“ erhöht die Grundförderung
pauschal um 20 %. Für die gleichzeitige Optimierung des Heizungssystems werden im Rahmen des „Heizungspakets“ pauschal zusätzliche 600 € gewährt.
KfW-Programme
Die zweite Fördersäule für effiziente Heiztechniken sind die unterschiedlichen Förderprogramme der KfW. Die KfW-Programme richten sich sowohl an Hauseigentürmer, als auch an Unternehmen, Kommunen oder soziale Einrichtungen. Für alle Zielgruppen gibt es unterschiedliche Programme mit zinsgünstigen Krediten oder attraktiven Zuschüssen für die energetische Sanierung oder den Neubau energieeffizienter Gebäude, so etwa das Kreditprogramm „Energieeffizient Bauen“, das Bauherren beim Bau oder Ersterwerb eines KfW-Energiesparhauses unterstützt. Auch für gewerblich genutzte Niedrigenergiegebäude bietet die KfW attraktive Kredite an.
Zum 1. Januar 2016 wurde das KfW-Programm „Energieeffizient Sanieren“ für Wohngebäude um ein Heizungs- und Lüftungspaket erweitert. Im Fokus steht erstmalig die Förderung von sogenannten effizienten Kombinationslösungen. Die zusätzliche Förderung kommt Bauherren zugute, die ihre Heizung austauschen möchten oder eine Lüftungsanlage einbauen wollen. Das Heizungspaket unterstützt den Einbau besonders effizienter Heizungen, wobei hier zugleich das Heizsystem in Gänze (Heizung und Wärmeverteilung) optimiert wird.
Die aktuellen Förderangebote hat der BDH in seinem neu erschienenen Leitfaden „Effiziente Heizsysteme mit Geld vom Staat“ zusammengefasst. Der Förderleitfaden kann unter bestellt werden und steht unter www.bdh-koeln.de zum Download bereit.