Fachgerechte Heizungsmodernisierung
Was muss beachtet werden?
Gefahren bei unsachgemäßer Modernisierung
Die Modernisierung veralteter Heizungsanlagen liegt derzeit voll im Trend. Grund hierfür ist unter anderem die Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV), welche im Oktober 2013 von der Bundesregierung beschlossen wurde. Wenn auch die Auftragslage positiv ist, birgt doch die unsachgemäße Abarbeitung von Heizungsmodernisierungen auch Gefahren für das Handwerk.
Im Oktober 2013 barchte die Bundesregierung die Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) auf den Weg. Für den Fachhandwerker hat die Novellierung zunächst einmal nur Vorteile: Durch den gesetzlich erzwungenen Kesselaustausch können sie für die nächsten zwei Jahre mit einer Vielzahl an zusätzlichen Aufträgen rechnen. Problematisch wird es allerdings, wenn der Fachhandwerker in punkto Heizungsmodernisierung technisch nicht ganz sattelfest ist und nicht alle notwendigen Arbeitsschritte für eine fachgerechte Modernisierung durchführt. Denn eine Heizungsmodernisierung ist in den meisten Fällen nicht nur mit dem Austausch des Heizungskessels getan.
Mehr als nur Kesseltausch
Dass es vielen Heizungsinstallateuren an der nötigen Fachkenntnis zur Heizungssanierung mangelt, zeigt der aktuelle Brennwertcheck der Verbraucherzentrale Energieberatung: ca. die Hälfte aller modernisierten Heizungsanlagen der untersuchten Haushalte waren überdimensioniert.
In den meisten Fällen lag dies daran, dass die Fachhandwerker vor dem Einbau eines neuen Heizkessels oftmals keine genaue Berechnung der Heizlast vorgenommen haben. Dies kann unangenehme Folgen haben: Die geringe Auslastung des Kessels führt zu häufigeren Brennerstarts, was zu einem größeren Verschleiß der Anlage und einer stärkeren Umweltbelastung führt.
Doppelt ärgerlich: Viele Gasversorger berechnen ihre Grundgebühren nach der installierten Leistung und die Verbraucher zahlen also jeden Monat mehr als nötig.
Heizlastberechnung
Zwingend erforderlich vor jedem Kesseleinbau ist die Berechnung der Heizlast. Es reicht nicht, einen Kessel mit gleicher kW-Zahl einzubauen, da alte Heizanlagen oft überdimensioniert sind.
Wesentliche Einflussgrößen, wie viel kW eine Heizung braucht, sind dabei unter anderem die Gebäudegröße und der energetische Standard des Gebäudes. Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass sich der Wärmebedarf der Räume beispielsweise durch durchgeführte Dämmungsmaßnahmen signifikant geändert haben kann. In einem solchen Fall kann eine generelle Leistungsanpassung der Heizflächen an den Raum durch die Absenkung der Vorlauftemperaturen erfolgen (allg. Leistungsminderung). Starke Dimensionierungsunterschiede lassen sich nur durch eine zusätzliche Massenstromverminderung ausgleichen (nachträglicher hydraulischer Abgleich).
Sollten die Heizflächen im Zuge der Dämmung z.B. gegen ein energiesparendes Niedertemperatursystem wie eine Fußbodenheizung ausgetauscht worden sein, so muss dies auch berücksichtigt werden. Denn im Gegensatz zu Normaltemperatursystemen bieten sich bei Niedertemperatursystemen vor allem Heizlösungen wie Wärmepumpen an, die besonders effektiv Warmwasser auf einem niedrigen Temperaurniveau zwischen 30 – 35 °C liefern können. Auch Brennwertsysteme stellen eine praktikable Lösung dar, da die Kondensation des Abgases in nutzbare Wärme erst bei Rücklauftemperaturen von weniger als 50 °C eintritt. „Brennwertsysteme eignen sich durch ihre hohe Effizienz sehr gut für Niedertemperaturheizungen. MHG Heiztechnik bietet mit dem „ProCon E“ ein besonders effektives Gas-Brennwertmodell an, denn es reguliert anhand der Außentemperatur automatisch die benötigte Energiemenge. Das hat natürlich beträchtliche Energieeinsparungen zur Folge“, so Frank Schellhöh, Geschäftsführer bei MHG Heiztechnik.
Rechtliche Folgen
So bedenkenlos manche Handwerker eine Modernisierung veralteter Heizungsanlagen vornehmen, so schwerwiegender können die rechtlichen Folgen sein. Das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sieht für jede installierte Heizungsanlage eine Gewährleistungspflicht vor. Tritt also ein Schaden auf, der durch eine fehlerhafte Montage verursacht wurde, muss der verantwortliche Handwerker den Schaden nachträglich auf eigene Kosten beheben. Im Regelfall bedeutet das für den Fachhandwerker, dass er den installierten Heizkessel gegen ein zu der nachträglich berechneten Heizlast passendes Gerät austauschen muss.
Noch schwerwiegender können die Folgen bei einem Auftraggeber wie beispielsweise dem Vermieter einer Wohneinheit sein. Denn bei einer nicht richtig funktionierenden Heizung könnte ein Mieter dies als Mietmangel mit entsprechender Mietminderung geltend machen. In diesem Fall muss der Fachhandwerker sowohl für eine Nachbesserung sorgen als auch für den Mietausfall aufkommen. Und auch die fehlerhafte Funktionsweise eines Gerätes kann dem Installateur zum Verhängnis werden. Denn selbst wenn die Heizungssanierung ordnungsgemäß ausgeführt wurde und die fehlerhafte Funktionsweise letztlich von einem herstellungsbedingten Fehler herrührt, ist es der Fachhandwerker der haftet, weil er die Materialien häufig von einem Lieferanten/Händler bezieht und nicht dirket vom Hersteller.
Richtig versichert?
Da es bei einer Installation aber trotz aller Vorsichtsmaßnahmen hin und wieder zu Fehlern kommt, sollte jeder Fachhandwerker einen ausreichenden Versicherungsschutz besitzen. Für Innungsbetriebe ist ggf. die Überprüfung der Verträge durch ihre Verbände zumeist kostenlos. Grundsätzlich sollte jede Versicherung für mögliche Sachschäden eine Mitversicherung sogenannter „Tätigkeits-/Bearbeitungsschäden“ enthalten, da ansonsten eine fehlerhafte Heizungssanierung nicht abgedeckt wäre.
Auch die Mitversicherung von Vermögenschäden, wie bei einem Verdienstausfall eines Hotels mit einer Deckungssumme von mind. 250 000 €, ist anzuraten.