Neue KfW-Fördergelder zur Heizungsmodernisierung
Neben umfassenden Gebäudesanierungen fördert die KfW Bankengruppe ab dem 1. März im Rahmen des Programms „Energieeffizient Sanieren“ auch wieder Einzelmaßnahmen. Von den Krediten und Investitionszuschüssen können insbesondere Eigenheimbesitzer profitieren: Falls das Wohnhaus aus Kostengründen nicht einmalig komplett saniert werden kann, besteht die Möglichkeit, die Energiebilanz des Hauses durch einzelne Sanierungsschritte zu verbessern. So werden unter anderem Erneuerung/Einbau einer Lüftungsanlage oder die Erneuerung der Heizung einschließlich Einbau einer Umwälzpumpe der Effizienzklasse A und ggf. einer hocheffizienten Zirkulationspumpe sowie die Durchführung des Hydraulischen Abgleichs gefördert. Die Heizungspumpe sorgt für die Zirkulation des Heizungswassers in der Anlage und ist für rund 10 % der Stromkosten im Haushalt verantwortlich. Oft sind die Pumpen jedoch technisch veraltet oder nicht an den entsprechenden Haushalt angepasst. Durch eine gezielte Modernisierung und Optimierung können bis zu 20 % des Heizenergieverbrauches eingespart werden.
Es empfiehlt sich daher die vollständige Optimierung der Heizungsanlage. Vom Fachhandwerker sollte neben dem Pumpentausch auf jeden Fall auch ein Hydraulischer Abgleich gemacht werden. Beides zusammen bewirkt, dass die Wärme bedarfsgerecht in die Räume transportiert wird. Sind an den Heizkörpern keine Thermostatventile mit Voreinstellung für den Hydraulischen Abgleich vorhanden, können diese ggf. umgerüstet oder ausgetauscht werden. Bei dieser Gelegenheit sollte auch immer der Thermostatkopf – am besten mit Zeitprogrammierung – ausgetauscht werden.
Das Nachrüsten fehlender Dämmung sorgt dafür, dass die Wärme nicht im Keller verloren geht und die genaue Anpassung der Heizkurve dafür, dass die Heizungsanlage gar nicht erst zu viel Wärme erzeugt. Durch diese, in einer Größenordnung von ca. 1.500 € liegenden Investitionen, können dauerhaft Heizkosten eingespart werden.
Laut Horst Eisenbeis, Geschäftsführer der VdZ – Forum für Energieeffizienz in der Gebäudetechnik e.V., lohnen sich Maßnahmen zur Heizungsmodernisierung besonders bei kontinuierlich steigenden Wohnneben- und Energiekosten. Eigenheimbesitzer, die einen Modernisierungswunsch hegen, sollten schon jetzt Rat beim Fachhandwerk suchen, um Anfang März die Fördermittel der KfW beantragen zu können. Zuschüsse gibt es nur solange der Fördermitteltopf reicht.
Die Höhe des Zuschusses beträgt 5 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal 2.500 € pro Wohneinheit. Für alle Zuschüsse gilt: Beträge unter 300 € werden nicht ausgezahlt. Darüber hinaus empfiehlt die KfW bei Gesamt- und Einzelmaßnahmen eine qualifizierte Baubegleitung z.B. durch einen Energieberater. Diese Kosten sind ebenso förderfähig. Eine Liste der förderfähigen Leistungen sowie weitere Informationen zu den Programmen erhalten Sie im Internet unter www.kfw-zuschuss.de oder telefonisch im Info-Center der KfW unter 01801-335577.
Wichtig: die Fördermittel müssen vor Beginn der Arbeiten beantragt werden! Beim Austausch einer Heizungsanlage ist der Nachweis zur Durchführung des Hydraulischen Abgleichs zu erbringen. Das von der KfW geforderte und vom Fachhandwerker auszufüllende VdZ-Bestätigungsformular sowie weitere Informationen und Broschüren können unter www.intelligent-heizen.info kostenfrei heruntergeladen werden.