Covid-19-Pandemie: Betrieb von Lüftungs- und Klimaanlagen
Betreiber von Lüftungs- bzw. Klimaanlagen werden in diesen Tagen oft mit der Frage konfrontiert, ob das Coronavirus SARS-CoV-2 durch Raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) übertragen wird. Nach aktuellem Kenntnisstand werden Corona-Viren durch Tröpfcheninfektion verbreitet. Eine Übertragung von Corona-Viren über Lüftungs- bzw. Klimaanlagen kann deshalb nahezu ausgeschlossen werden. Über die Außenluft- und Zuluftleitungen können aufgrund der eingebauten Filter keine Tröpfchen, die das Corona-Virus enthalten könnten, in die Räume eingetragen werden.
Der Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e. V. (BTGA), der Fachverband Gebäude-Klima e. V. (FGK) und der Herstellerverband Raumlufttechnische Geräte e. V. haben jetzt auf Basis des aktuellen Kenntnisstandes die gemeinsame Empfehlung „Betrieb Raumlufttechnischer Anlagen unter den Randbedingungen der aktuellen Covid-19-Pandemie“ erarbeitet. Grundsätzlich wird empfohlen, Räume mit einem möglichst hohen Außenluftanteil zu lüften.
Daher ergeben sich u.a. folgende Empfehlungen für den Betrieb der Lüftungs- bzw. Klimaanlagen:
RLT-Anlagen mit Außenluft nicht abschalten; Außenluftvolumenströme nicht reduzieren, sondern möglichst erhöhen.
Umluftanteile, soweit in den Anlagen vorhanden, zugunsten der Außenluftanteile reduzieren.
Betriebszeiten der Anlagen gegebenenfalls vor und nach der regulären Nutzungszeit verlängern.
Überströmung zwischen verschiedenen Nutzungseinheiten nach Möglichkeit minimieren.
Wenn möglich Filter mit höherem Abscheidegrad verwenden.
Luftfeuchtigkeit nicht unter 35 % halten, möglichst über 40 %.
Wartung der Anlagen sicherstellen und Leckagen minimieren.
Sekundärluftgeräte (Ventilatorkonvektoren, Induktionsgeräte, Split-Geräte) sind nur im jeweiligen einzelnen Raum wirksam und übertragen keine Keime in andere Räume.