Corona-gerechte Umrüstung von RLT-Anlagen
500 Mio. Euro im Fördertopf
Seit dem 20. Oktober 2020 kann die Bundesförderung für die Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten beim BAFA beantragt werden. Was bringt diese Fördermaßnahme wirklich?
Die Höhe des Fördertopfes ist beachtlich: Stolze 500 Mio. Euro werden vom Bund zur Verfügung gestellt, um bestehende raumlufttechnische Anlagen so umzurüsten, dass sie die Ansteckungsgefahr mit dem Corona-Virus in Gebäuden reduzieren können. Der Zuschuss beträgt 40 % der förderfähigen Ausgaben, maximal jedoch 100.000 Euro pro Anlage. Antragsberechtigt sind unter anderem Kommunen, Länder, Hochschulen sowie öffentliche Unternehmen. Förderanträge können bis zum 31. Dezember 2021 gestellt werden.
Zu dem Förderprogramm äußerte sich Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: „Covid-19 ist da und wird die nächsten Monate erst einmal bleiben. Neben dem was jeder Einzelne zur Vermeidung von Ansteckungen tun kann, müssen wir auch unsere Gebäude so ausstatten, dass es dort möglichst nicht zu Infektionen kommt. Deshalb helfen wir den Kommunen und Ländern jetzt schnell, ihre Klima- und Belüftungsanlagen so auszurüsten, dass Ansteckungen vermieden werden können.“
So weit, so gut. Bevor jemand bei der nachfolgenden Lektüre einen anderen Eindruck bekommen könnte, möchte ich klarstellen, dass ich es absolut begrüße, wenn die öffentliche Hand mehr Geld in Lüftungstechnik investiert. Hier ist jahrzehntelang viel zu wenig geschehen. Aber ist wirklich damit zu rechnen, dass durch diese Förderung im nennenswerten Maße Ansteckungen mit dem Corona-Virus reduziert werden? Ich habe da meine Bedenken:
Was hilft es z. B. einer Kommune, die in Corona-Zeiten noch mehr als üblich mit Löchern bzw. Kratern im Haushalt zu kämpfen hat, wenn sie 40 % der Ausgaben für die Umrüstung als Förderzuschuss erhält, die verbleibenden 60 % aber eh nicht aufbringen kann und daher nichts unternimmt?
Es geht ausschließlich um die Aufrüstung bestehender Anlagen. Gebäude, in denen noch überhaupt keine Lüftungsanlage installiert ist, fallen durchs Raster. Dabei wäre gerade hier der Einbau einer Lüftungsanlage dringend geboten.
Jeder, der schon einmal in Bau- bzw. Umbauprojekte der öffentlichen Hand involviert war, weiß, welcher Zeitraum zwischen erster Planung und Inbetriebnahme üblicherweise vergeht – inklusive Meinungsbildung der politischen Entscheidungsträger, Einhaltung von Ausschreibungsfristen etc. Bis eine Umrüstung über die Bühne gegangen ist, werden wir wahrscheinlich schon alle geimpft sein.
Steckt man sich nur in öffentlichen Gebäuden an? Wohl kaum. Warum sind dann Versammlungsstätten in privater Hand wie Kinos und Eventlocations von der Förderung ausgenommen?
Das installierende Handwerk ist derzeit mehr als ausgelastet mit Aufträgen. Wer soll die Umrüstungen in absehbarer Zeit durchführen?
Die größte Ansteckungsgefahr droht bei privaten Zusammenkünften und nicht in Versammlungsstätten, die derzeit ohnehin nicht oder wie z. B. in Theatern nur unter akribisch kontrollierten Hygieneregeln genutzt werden.
Mit die größten Sorgen bereiten derzeit Schulen und Kitas, weil sie mit voller Besetzung ihren Betrieb aufrecht erhalten sollen. Diese Gebäude besitzen aber in aller Regel gar keine Lüftungsanlage und können deshalb nicht vom Förderprogramm profitieren. Hier fehlen die Konzepte.
Einen großen Vorteil hat das Förderprogramm aber auf jeden Fall: Es lenkt den Fokus der breiten Öffentlichkeit endlich einmal auf die Bedeutung von Lüftungsanlagen. Und ich hoffe, dass die Diskussion auch in Nach-Corona-Zeiten fortgeführt wird, wenn es nicht mehr nur um Virenbekämpfung geht, sondern um Aspekte wie Indoor Air Quality, CO2-Konzentration, thermische Behaglichkeit, Luftbefeuchtung, Feinstaub/Pollen/Gerüche, Energieeffizienz und Klimaschutz.