Handwerksarbeiten in Corona-Zeiten
Wie wichtig funktionierende Technik im alltäglichen Leben ist, wird durch die aktuelle Pandemie besonders deutlich. Das gilt besonders für die Energie und -Wasserversorgung. Um Ausfälle zu vermeiden, sollten Heizungs- und Belüftungsanlagen regelmäßig gewartet und veraltete Anlagen ausgetauscht werden. Beides ist auch in Corona-Zeiten möglich. „Da Handwerker in der Corona-Krise von ihren Berufsgenossenschaften klare Vorgaben zur Infektionsvermeidung haben, ist eine Verschiebung der Maßnahmen nicht notwendig“, so Frank Ebisch, Sprecher des ZVSHK.
Bei Angst vor einer Ansteckung mit Covid-19 empfiehlt Frank Ebisch, das Gespräch zu suchen: „Einen Kündigungsgrund ‚Angst vor Ansteckung‘ gibt es nicht. Besorgte Eigenheimbesitzer können mit dem Fachbetrieb allerdings über eine mögliche Verschiebung der Arbeiten sprechen. Hierbei wird dann auch geklärt, ob dadurch zusätzliche Kosten entstehen, z. B. weil der Fachhandwerker bereits in Vorleistung gegangen ist und teure Bauteile bestellt hat.“ Ein Vorteil bei Arbeiten an der Heizung besteht darin, dass sich ein direkter Kontakt oftmals vermeiden lässt, denn zentrale Heizungsgeräte befinden sich in der Regel im Keller oder in einem anderen separaten Raum. Beim Betreten der Wohnung bzw. in direktem Kontakt gelten für Handwerker dieselben Regeln zum Schutz vor Infektionen wie im Alltag:
1. Abstand halten (mind. 1,5 m)
2. Begrüßung ohne Handschlag
3. Husten/Niesen in die Armbeuge
4. Mund-Nasen-Schutz wird empfohlen
5. regelmäßige Händereinigung
6. Arbeits- und Pausenbereiche regelmäßig lüften
„Die Fachbetriebe halten sich schon im eigenen Interesse an die Schutzmaßnahmen zur Verhinderung von Ansteckungen. Das Risiko ist deswegen gering“, sagt Frank Ebisch. Im Quarantänefall gelten besondere Regeln: „Wer sich in Quarantäne befindet und bei der Haustechnik eine Notfallsituation hat, sollte den SHK-Fachbetrieb vor Ort anrufen, muss aber auf die Quarantänesituation hinweisen“, erläutert Frank Ebisch. „In der Regel wird der Fachmann dann in Abstimmung mit den örtlichen Gesundheitsbehörden die notwendigen Maßnahmen besprechen. Wichtig zu wissen: Der Fachbetrieb ist nicht verpflichtet, den Auftrag anzunehmen, denn er muss freiwillige Mitarbeiter finden, die den Einsatz zu übernehmen.“