Bei Rückstau
Kompetenz beweisenDurch Starkregen überlastete Kanalnetze verursachen jährlich Gebäudeschäden in Millionenhöhe. Bei Rückstau leidet nicht nur die Bausubstanz, oftmals ist auch das Inventar der Hausbesitzer und Mieter betroffen. Sanitärfachbetriebe haben es in der Hand, Bauherren und Modernisierer für das Thema Rückstau zu sensibilisieren. Eine gezielte Aufklärung schützt nicht nur ihre Kunden vor hohen Kosten. Zugleich beweist sie die Kompetenz des SHK-Fachmanns in einem zukunftsträchtigen Aufgabenbereich und eröffnet ihm neue Marktchancen.
Rückstau kann jeden treffen, denn öffentliche Kanäle sind in der Regel nur für mittlere Regenmengen konzipiert. Für die kommenden hundert Jahre prognostizieren Wissenschaftler des Instituts für Klimafolgenforschung (PIK) in manchen Teilen Deutschlands bis zu 80 % mehr Regen. Daneben können Verstopfungen, Rohrbrüche oder Kanalschäden für Rückstau sorgen. Hinzu kommen Umleitungen und Absperrmaßnahmen wegen Reparaturarbeiten im Untergrund sowie Kanalspülungen, Feuerwehreinsätze – und nicht zuletzt Hochwasser im Vorfluter wie einem Fluss oder Bach. Auch wenn die Hausentwässerungsanlage an eine Pumpstation angeschlossen ist, kann es bei einem Pumpenausfall zu Rückstau im Gebäude führen.
In all diesen Fällen drückt das Abwasser durch die Rohrleitungen zurück in die Gebäudeentwässerungsanlage. Dann tritt es so lange aus ungesicherten Öffnungen wie Kellerabflüssen oder WC, bis sich der Wasserspiegel des öffentlichen Kanals mit dem Wasserspiegel der Grundstücksentwässerung ausgeglichen hat. Die höchste Ebene dieses physikalischen Wasserspiegelausgleichs nennt man Rückstauebene. Sind keine anderen Angaben zur Rückstauebene gemacht, so bildet nach DIN EN 12 056-1 die Straßenoberkante im Bereich des Anschlusskanals an die öffentliche Kanalisation die Rückstauebene. Unterhalb dieses Niveaus gelten Entwässerungsgegenstände als rückstaugefährdet und sind deshalb von den Eigentümern durch entsprechende Maßnahmen vor Rückstau zu sichern. Im Regelfall ist die Rückstauebene in der jeweiligen Ortssatzung festgelegt.
Aktiv oder passiv? Welche Rückstausicherung passt?
Der Sanitärfachmann berät den Eigentümer wie Ablaufstellen, die sich unterhalb der Rückstauebene befinden, geschützt werden müssen. Danach können beide das passende Produkt gemäß den bestehenden Normen und Vorschriften auswählen. Nach DIN 12 056-1 müssen sanitäre Entwässerungsgegenstände und Bodenabläufe, die unterhalb der Rückstauebene liegen, mittels Abwasserhebeanlagen entwässert werden. Hier spricht man von aktivem Rückstauschutz. Sind die betroffenen Entwässerungsgegenstände von untergeordneter Nutzung und haben ein Gefälle zur Kanalisation, dann ist es zulässig, sie über Rückstauverschlüsse nach DIN EN 13 564 zu entwässern. Weitere Kriterien für den Einsatz der sogenannten passiven Rückstaulösungen lauten: Der Benutzerkreis muss klein sein und diesem muss ein WC oberhalb der Rückstauebene zur Verfügung stehen, damit bei Rückstau auf die Ablaufstellen verzichtet werden kann.
Die richtige Lösung für jede Abwasserart
Die DIN EN 13 564-1 bestimmt sechs verschiedene Typen von Rückstauverschlüssen, davon vier für die horizontale Leitung und zwei für Bodenabläufe. Beim Einbau von Rückstauverschlüssen muss der Sanitärfachmann zwischen Lösungen für fäkalhaltiges und fäkalfreies Wasser – auch Schwarzwasser und Grauwasser genannt – unterscheiden. Wenn zum Beispiel fälschlicherweise ein für Grauwasser ausgelegter Rückstauverschluss in einen Toilettenabfluss eingebaut wurde, können hohe Folgekosten entstehen: zum einen durch Verstopfungen und Überflutungen, zum anderen durch unzureichenden Versicherungsschutz – und dieser kann bei fehlerhaftem Einbau dem Installationsbetrieb zum Verhängnis werden. Um Regressansprüchen vorzubeugen, können Sanitärfachbetriebe Schulungen und Informationspakete nutzen, die beispielsweise ACO Haustechnik (www.aco-haustechnik.de) zum Thema Rückstau entwickelt hat.
Wartung für effektiven Schutz
Nur bei regelmäßiger Wartung durch einen Sanitärfachbetrieb lässt sich die volle Funktion einer Rückstausicherungsanlage garantieren. Deshalb ist der Installateur nach DIN EN 13 564-1 und DIN 19 86-3 angehalten, die Rückstauverschlüsse halbjährlich zu warten. Dabei ist z.B. die Dichtheitsprüfung, wie in der DIN EN 13 564-2 beschrieben, durchzuführen. Wird die Wartung nicht ordnungsgemäß durchgeführt, kann im Fall von Rückstau eine mangelhafte Wartung vorgeworfen werden.
Wer haftet?
Die Haftungsfrage zum Thema Rückstau ist vielschichtig. Fest steht, dass trotz überlasteter Kanalnetze die Kommunen nicht haften. Auch nur wenige Versi
cherungen kommen für Rückstauschäden auf. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs gehört es zu der werksvertraglichen Verpflichtung des Architekten, den nötigen Schutz gegen drückendes Grundwasser zu planen. Bei falscher Beratung, fehlerhaftem Einbau oder unzureichender Wartung können zudem Folgekosten auf Sanitärbetriebe zukommen. Darüber hinaus schreiben Kommunen den Grundstückseigentümern vor, dass sie sich selbst gegen Rückstau zu sichern haben.