Aus der Sicht des Schornsteinfegers
Betriebsbereitschaft – Anlagenfülldruck
Bei der regelmäßigen Überprüfung von Feuerungsanlagen gehört auch die Betriebsbereitschaft dazu. Der Anlagenfülldruck spielt dabei eine sehr wesentliche Rolle. Zur Abgasmessung muss die Feuerstätte in den Volllastbetrieb gesetzt werden. Sollte zuvor der Anlagenfülldruck nicht überprüft worden sein und ist dieser nicht dem System entsprechend, kann es zur Überhitzung und somit zu Folgeschäden am Wärmetauscher kommen.
Bei modernen Brennwertanlagen ist eine Überwachung des Anlagenfülldrucks vorhanden. Sollte der Mindestfülldruck unterschritten werden, geht die Feuerstätte zum Schutze des Wärmetauschers auf Störung. Die Ursachen für die Senkung des Anlagenfülldrucks sind sehr unterschiedlich. Neben Leckagen am Heizsystem (Fußbodenheizung oder Heizkörper), können auch der Wärmetauscher oder einfach nur das Ausdehnungsgefäß bzw. das Sicherheitsventil defekt sein. In der beratenen Tätigkeit als prüfender Schornsteinfeger sehe ich es auch als unsere Pflicht auf den Missstand und dessen Gefahren hinzuweisen. Unnötige Kosten, vermeidbare Schäden an der Anlagentechnik oder gar am Gebäude, können dadurch vermieden bzw. verhindert werden. Mängel, wie dicht verschraubte Sicherheitsventile, nicht fachgerecht installierte oder nicht regelmäßig überprüfte Ausdehnungsgefäße, fehlende Abwassertrichter unterhalb der Sicherheitsgruppe mit teilweise schon überlaufenden Auffangbehältern, müssen dem Eigentümer bzw. Betreiber mitgeteilt werden. Beispielsweise greift der Hausbesitzer gerne mal zum Stopfen, wenn das Sicherheitsventil tropft, um seiner Einschätzung nach unnötige Kosten einzusparen, ohne dass ihm die Folgen klar sind. Es lohnt sich daher, beispielsweise bei Wartungsarbeiten, einen prüfenden Blick auf solche Anlagenkomponenten zu werfen. Mit Sicherheit ist jeder Eigentümer dankbar über die Informationen und die ggf. nötige Beseitigung des Mangels, auch wenn es vielleicht Kosten verursacht.
Hinweis am Rande
Das Sicherheitsventil in Zusammenhang mit dem Membranausdehnungsgefäß gehört zur sicherheitstechnischen Ausrüstung von Heizungsanlagen mit Wasser als Wärmeträger und muss gemäß DIN EN 12828 jährlich gewartet werden!