Aus der Sicht des Schornsteinfegers
Unfallgefahr bei „zusätzlicher Stützlatte“
Die energetische Modernisierung der Heizungsanlagen ist in vollem Gange. Vorhandene Heizungen kommen in die Jahre. Neben der Effizienz ist auch die Ersatzteilfrage das hauptsächliche Kriterium für die Erneuerung.
Trotz der sehr guten Fördermittel für Heizungsanlagen mit regenerativen Energien wird immer noch sehr häufig in Brennwerttechnik mit fossilen Brennstoffen investiert. In Bestandsgebäuden ist es somit auch erforderlich, die vorhandene Abgasanlage zu sanieren. Der Einzug einer systemzertifizierten Abgasleitung ist fast immer erforderlich. Der sichere unfallfreie Zugang zur Schornsteinmündung über den Verkehrsweg ist somit nicht nur für den Schornsteinfeger, sondern auch für das ausführende Fachunternehmen von Bedeutung.
Eines der wichtigsten Bauteile bei der Verlegung von bestimmten Trittsteinen auf Steildächern ist dabei die sogenannte „zusätzliche Stützlatte“. Wenn diese nicht fachgerecht nach Einbauvorschriften installiert wird, besteht Lebensgefahr. Der Trittstein kann an der Stelle der vertikalen Belastung brechen oder durch die Drucklast abreißen. Diese Stützlatte muss, je nach Hersteller und Trittstein, eine ganz bestimmte Höhe und in einem genau festgelegten Abstand installiert werden. Diese Kolumne ist auch gleichzeitig ein Appell an Dachdecker, diese sicherheitsrelevante Maßnahme bitte nicht zu vernachlässigen. Sehr häufig finden Schornsteinfeger bei neu errichteten und sanierten Dächern diese fehlende oder falsch ausgeführte Einbauvorgabe. Leider manchmal auch zu spät. Die Arbeitgeber der ausführenden Unternehmen sind für die Erstellung der Gefahrenplatzanalyse verantwortlich. Deshalb mein Tipp: Auch den Verkehrsweg einmal genauer anschauen und bei Unklarheiten oder gar Mängeln den Eigentümer und ggf. den zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger kontaktieren.