Aus der Sicht des Schornsteinfegers
Dämmung an Brennwertfeuerstätten
Bei der gesetzlich vorgeschriebenen wiederkehrenden Überprüfung von Brennwertfeuerstätten stellen wir die unterschiedlichsten Mängel fest. Dabei geht es nicht nur um die gemessenen Werte im Abgas und in der Verbrennungsluft. Vielmehr geht es in dieser Kolumne um „weitere Mängel“, die bei der Überprüfung immer häufiger festgestellt werden.
Über abgas- oder gasseitige Undichtigkeiten innerhalb und außerhalb der Feuerstätte sowie über defekte oder stark verschmutzte Siphons und Abgasleitungen habe ich schon in den verschiedensten Kolumnen berichtet. Ein weiterer Mangel an Brennwertfeuerstätten, der auch sicherheitsrelevant ist, ist die verschlissene bzw. beschädigte Innendämmung an den verschiedensten Brennwerttypen.
Diese Dämmung an den Innenwänden der Feuerstättenverkleidung dient hauptsächlich dem Schallschutz. Außerdem dichtet sie aber auch gleichzeitig, vor allem an der Frontverkleidung, die Feuerstätte gegenüber dem Aufstellraum ab. Das bedeutet, wenn die Innenwanddämmung so defekt ist, wie auf den Fotos zu erkennen ist, dann ist die raumluftunabhängige Betriebsweise der Feuerstätte nicht mehr gegeben.
Die Materialien für die Dämmung zerfallen aufgrund von zeitlichem Verschleiß oder durch zusätzliche Beanspruchung bei Abgasaustritt innerhalb der Feuerstätte. Diese können vom Ansaugstutzen der Verbrennungsluft angesaugt werden. Die Folge ist oftmals nicht nur eine unvollkommene bzw. gestörte Verbrennung, sondern auch eine Verstopfung der Verbrennungsluftansaugung.
Bei der Erneuerung ist also darauf zu achten, dass diese Dämmung bzw. gleichzeitige Dichtung die Feuerstätte wieder gemäß der Zulassung raumluftunabhängig betrieben wird, wenn die vorhandene Installation dies auch verlangt.