Aus der Sicht des Schornsteinfegers

Abstandsregeln bei Abgasleitungen

Der Klassiker im Neubaubereich mit Gasfeuerstätten ist die Geräteklasse C33X Variante nach der TRGI (Technische Regel für Gasinstallationen Arbeitsblatt DVGW G 600 – Siehe Infobox). Welche Abstandsregeln bei Abgasleitungen auf dem Dach einzuhalten sind und welche Lösungen für fehlende Abstände möglich sind, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Bei Gasfeuerstätten mit Gebläse bis 50 kW Nennleistung genügt ein Abstand zur Dachfläche von mind. 40 cm. Dachaufbauten, ungeschützte Bauteile aus brennbaren Baustoffen und vor allem „Öffnungen zu Räumen“ müssen um mind. 1 m überragt werden, wenn diese im Umkreis eines horizontalen Abstands von 1,5 m liegen. Diese Forderung wird oft bei der Planung nicht berücksichtigt. Auch bei nachträglich installierten Dachflächenfenstern (Ausbau von Dachböden), wird diese wichtige Abstandsregel nicht beachtet. Unwissenheit der ausführenden Firmen ist die häufigste Ursache.

Unter „Öffnungen zu Räumen“ versteht man Lüftungsöffnungen sowie Fenster und Türen, die geöffnet werden können. Abgase von in Betrieb befindlichen Feuerstätten dürfen nicht in gefahrdrohender Menge ins Gebäude bzw. in die Räume eindringen können.

Sollte die Mündung der Abgasleitung den 1,5 m seitlichen Abstand zu Öffnungen von Räumen unterschreiten, sind folgende Lösungen möglich:

Öffnung zu den Räumen dauerhaft verschließen oder verlegen

Erhöhung der Abgasleitung auf
1 m horizontal über der Oberkante der Öffnung (z.B. Fensteroberkante)

„Verriegeln“, d.h. zum Beispiel, dass bei geöffnetem Fenster die Feuerstätte nicht in Betrieb gehen darf

Es ist sehr wichtig, diese Forderung bei der Planung zu berücksichtigen. Eine Absprache mit allen am Bau beteiligten Personen ist daher sehr ratsam und schützt nicht nur vor Kostensteigerungen durch nachträglichen Umbau, sondern auch vor Belästigungen und vor allem vor Gefahr für Leib und Leben.

Ronny Gedamke
Schornsteinfegermeister
Berlin
Nach TRGI (technische Regel für Gasinstallationen Arbeitsblatt DVGW G 600):

• C – raumluftunabhängig

• C3 – Verbrennungsluftzufuhr- und Abgasführung senkrecht über Dach. Die Mündungen befinden sich nahe im selben Druckbereich

• C33 – mit Gebläse vor dem Brenner

• C33X - Zusatzkennzeichen „X“ bedeutet, dass alle unter Überdruck stehenden Teile verbrennungsluftumspült sind oder die erhöhten Dichtheitsanforderungen erfüllen

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