Der Ofenführerschein
Damit das Heizen mit Holz umweltfreundlicher wird
Die Schadstoffbelastung durch die Verbrennung von Holz wird immer wieder, auch aufgrund von berechtigten Beschwerden, diskutiert. Gerade in den Großstädten oder in den dicht bebauten Siedlungsgebieten, kommt es häufiger zu Belästigungen durch den Betrieb von Kaminen und Kaminöfen, da ja auch aufgrund der Energiekrise deren Bestand zugenommen hat. Ein „Ofenführerschein“ für Betreiber könnte Abhilfe schaffen.
Seit 1. Januar 2015 gelten die neuen verschärften Grenzwerte für Einzelraumfeuerungsanlagen nach der ersten Bundesimmissionsschutzverordnung – 1.BImSchV vom 22. März 2010. Eine weitere Übergangsregelung, nach dieser Verordnung, endet zum 31. Dezember 2024: Bei bestehenden Einzelraumfeuerungsanlagen, die nach dem 01. Januar 1995 und vor dem 22. März 2010 errichtet wurden, muss dem zuständigen Bezirksschornsteinfeger die Einhaltung von Werten für CO mit 4 g/m³ und Staub mit 0,15 g/m³ nachgewiesen werden. Der Nachweis kann durch eine Bescheinigung des Herstellers oder durch eine Abgasmessung des Schornsteinfegers vor Ort erfolgen. Kann kein Nachweis erbracht werden, ist die Nachrüstung mit einer zugelassenen Einrichtung zur Reduzierung der Staubemission oder der Austausch der Feuerstätte erforderlich. Dies gilt nicht für:
Badeöfen,
nichtgewerbliche Herde und Backöfen unter 15 kW,
offene Kamine,
vor Ort errichtete Grundöfen,
historische Öfen (vor 1950 hergestellt oder errichtet) sowie
Einzelraumfeuerstätten, die zur alleinigen Beheizung dienen.
Die Erfahrungen der letzten Zeit haben aber ergeben, dass auch ältere Feuerstätten die Abgasgrenzwerte ohne weiteres einhalten können, wenn diese ordnungsgemäß betrieben werden. Die unvollkommene Verbrennung mit Bildung von Schadstoffen, wie Feinstaub und Kohlenmonoxid bis hin zu gefährlichem Glanzruß, ist vom Brennstoff selbst und vor allem von der Bedienung abhängig.
Neben der verpflichtenden Beratung der Betreiber durch den Schornsteinfeger gemäß 1.BImSchV, auch nach Betreiberwechsel, gibt es jetzt eine zusätzliche Initiative der Berliner Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, den sogenannten „Berliner Ofenführerschein“. Dieser ist ein dauerhaftes, kostenpflichtiges Angebot der Ofenakademie, der aber für die ersten 5.000 Berliner kostenfrei online absolviert werden kann (berlin.de/ofenfuehrerschein). In diesem 90-minütigen Onlinekurs erwirbt man neben dem Wissen über die richtige Bedienung und der Beschickung der Feuerstätte auch alles Wissenswerte über den Brennstoff Holz. So kann man nicht nur bis zu 50 % Holz sparen, sondern auch bis zu
90 % Schadstoffemissionen reduzieren.