Überprüfung von Gasheizungen seit 1. Oktober Pflicht


Quelle: ClipDealer

Quelle: ClipDealer
Zu Beginn der kalten Jahreszeit sagt die Bundesregierung energiefressenden Heizungen den Kampf an. Seit dem 1. Oktober gilt die Pflicht zu einer regelmäßigen technischen Überprüfung von Gasheizungen. „Dies ist ein genauso notwendiger wie sinnvoller Schritt“, sagt der Vorsitzende des Deutschen Energieberater-Netzwerks, Dipl.-Ing. Hermann Dannecker. „Falsch eingestellte oder ungenügend gewartete Heizanlagen vergeuden unnötig Energie. Dies sollten wir uns nicht nur in der aktuellen Krisensituation nicht leisten, sondern auch aus Klimaschutzgründen abstellen.“

Betroffen von der Regelung sind Eigentümer von Gebäuden mit Gasheizungen. Sie müssen innerhalb der kommenden zwei Jahre einen Heizungs-Check durchführen. Ein hydraulischer Abgleich wird Pflicht für Eigentümer von Wohngebäuden ab sechs Wohnungen, ebenso von Nichtwohngebäuden ab 1.000 m², sofern diese eine zentrale Wärmeversorgung auf Erdgasbasis aufweisen. In einer ersten Stufe der Energiesparverordnung hatte man auf eine Änderung des Verhaltens beim Gas- und Stromverbrauch abgezielt. So wurden in öffentlichen Nichtwohngebäuden die Temperaturen gesenkt sowie die Heizung privater Schwimm- und Badebecken mit Gas oder mit Strom aus dem Netz untersagt.

Dipl.-Ing. (FH) Hermann Dannecker, Vorstand DEN e.V.
Quelle: DEN e.V. – Fotografin Kerstin Jana Kater

Dipl.-Ing. (FH) Hermann Dannecker, Vorstand DEN e.V.
Quelle: DEN e.V. – Fotografin Kerstin Jana Kater
Allerdings, so ergänzt Dannecker, könnte die Umsetzung der zweiten Stufe der Energiesparverordnung auf praktische Schwierigkeiten stoßen. „Handwerksbetriebe und Energieberater haben schon jetzt übervolle Auftragsbücher und können der Nachfrage kaum nachkommen. Hier macht sich der allgemeine Fachkräftemangel unmittelbar bemerkbar.“

Trotzdem sollten Haus- und Wohnungseigentümer so schnell wie möglich Kontakt aufnehmen mit ihrem SHK-Handwerker oder Energieberater, rät Dannecker. „Heizungsanlagen sind komplizierte technische Geräte, die selbstverständlich regelmäßig gewartet werden müssen. Ihre optimale Einstellung hilft, nicht nur Energie und damit viel Geld zu sparen, sondern eine Immobilie auch sinnvoll zu beheizen.“

Dannecker empfiehlt, selektiv zu heizen und die Temperaturen in wenig genutzten Räumen auf ein Minimum abzusenken. Ein komplettes Abstellen der Heizungen sei jedoch nicht anzuraten, um einen Frostschutz zu gewährleisten und um Schimmelbildung sowie Bauschäden zu vermeiden. „Hier muss man sinnvolle Mittelwege finden und vor allem auf richtige Lüftung achten“, so der Ingenieur. In schlecht gedämmten Räumen sei eine Mindesttemperatur von ca. 18 Grad angebracht, in gedämmten Gebäuden ca. 16 Grad.

Der DEN-Vorsitzende weist in diesem Zusammenhang auf die Liste von Energiesparvorschlägen hin, welche Mitglieder des Netzwerks erarbeitet haben. „Diese Liste mit den unterschiedlichsten Einsparvorschlägen umfasst insgesamt 65 Punkte. Man sollte sie in weiten Teilen als ‚Erste-Hilfe-Maßnahmen‘ verstehen“, so Dannecker. „Da sollte für jede und für jeden etwas dabei sein. Langfristig sinnvoll ist allerdings, eine qualifizierte Fachberatung durch eine Energieexpertin oder einen Energieexperten einzuholen und umzusetzen.“


Thematisch passende Artikel:

Ausgabe 02/2019

EU-Energielabel für Heizungen

2019 kommt geänderte Skala

Das EU-Energielabel soll die Effizienz der Heizkessel als wichtiges Kaufkriterium in den Vordergrund rücken. „Da die Anforderungen regelmäßig verschärft werden, wird der Druck auf die Hersteller...

mehr

Mit Regenwasserspeichern der Dürre vorbeugen

Nach einer verheerenden Dürreperiode im vergangenen Jahr befürchtet Südeuropa auch 2023 eine schlimme Trockenheit. Die Weltwetterorganisation WMO warnt sogar, dass der seit hunderten von Jahren...

mehr
Ausgabe 5-6/2021

Energieberater im Handwerk

Mit Energie zu neuen Aufträgen

Vom Energieberater-Honorar für ein Einfamilienhaus bleibt unterm Strich wenig hängen, wenn man Anfahrtskosten, die Beratungszeit und den „Papierkram“ abzieht. Das ist ein bekanntes Problem. Zudem...

mehr

Energielabel für Pelletheizungen: ab 2017

Nicht aussagekräftig, was Kosten betrifft

Der Deutsche Energieholz- und Pellet-Verband e.V. (DEPV; www.depv.de) weist darauf hin, dass die Energieeffizienzkennzeichnung für Festbrennstoffkessel nach EU-Verordnung erst ab 1. April 2017 und...

mehr
Ausgabe 09/2022

Der Heizungscheck wird zur Pflicht

EnSimiMaV soll Effizienzsünden aufdecken

Der Zweite Titel verpflichtet die Wirtschaft Maßnahmen zur Energieeinsparung umzusetzen. Im ersten Titel hingegen werden Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz von Heizungsanlagen gefordert,...

mehr