Der Heizungscheck wird zur Pflicht
EnSimiMaV soll Effizienzsünden aufdecken
Das Thema Energieeinsparung ist präsenter den je. Durch aktuelle Geschehnisse ist besonders die Gasliefermenge stark schwankend. Damit der Verbrauch in Deutschen Gebäuden effizienter und damit sparsamer ausfällt, hat die Bundesregierung die EnSimiMaV – Mittelfristenenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung eingeführt, die in zwei Titeln untergliedert ist. Sie gilt seit 1. Oktober 2022.
Der Zweite Titel verpflichtet die Wirtschaft Maßnahmen zur Energieeinsparung umzusetzen. Im ersten Titel hingegen werden Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz von Heizungsanlagen gefordert, die ausschließlich mit Erdgas betrieben werden. Der Eigentümer eines Gebäudes mit einer solchen Anlage wird demnach verpflichtet, eine Heizungsprüfung durch einen Fachmann durchführen zu lassen. Dazu zählen neben dem SHK-Handwerk auch die Ofen- und Luftheizungsbauer, für Förderprogramme gelistete Energieberater und die Schornsteinfeger. Die Heizungsprüfung soll möglichst mit anderen Tätigkeiten, die in diesem Gebäude anfallen, durchgeführt werden. Bei der regelmäßigen Wartung, den Arbeiten nach Kehr- und Überprüfungsordnung, bei der Feuerstättenschau oder bei der Energieberatung kann nun so eine Art Heizungsscheck, der sogenannte „Habeckscheck“, von den Gewerken angeboten werden. Danach ist der Nachweis zu erbringen, welche Maßnahmen zur Energieeinsparung sinnvoll sind und umgesetzt werden sollten bzw. bis zum 15. September 2024 müssen. So sind u.a. folgende Prüfungen vom Fachkundigen durchzuführen:
Ist ein hydraulischer Abgleich möglich oder in dem betreffenden Gebäude sogar Pflicht?
Sind die Einstellungen der Parameter optimierbar?
Sind effiziente Heizungspumpen möglich?
Sind Dämmmaßnahmen an Leitungen und Armaturen möglich oder gar nötig?
Ist die Heizkurveneinstellung verbesserungswürdig?
Ist eine Absenkung der Warmwassertemperatur sinnvoll?
Ist die Zirkulation optimierbar?
Sind die Einstellungen zur Nachtabsenkung, Anwesenheitszeit, Urlaubsabsenkung, Sommerabschaltung usw. überprüft worden?
Ist die Heizgrenztemperatur veränderbar?
Sind ggf. weitere Maßnahmen (z.B. Brennwertscheck oder Leistungsanpassung) sinnvoll?
Gebäude mit Energiemanagementsystem und/oder Gebäude, in denen die Prüfung in den letzten 2 Jahren schon durchgeführt worden ist, sind von der Verordnung befreit.
Fazit
Diese Prüfung zur Energieeinsparung beinhaltet sinnvolle Maßnahmen, die eigentlich nicht nur bei Gasheizungen umgesetzt werden sollten. Es wird allerdings schwierig, aufgrund des Fachkräftemangels, die Verordnung bundesweit und einheitlich umzusetzen. In der Verordnung ist die Kontrolle des Vollzugs nicht geregelt. Bleibt zu hoffen, dass die Eigentümer nicht nur gewillt sind, sondern sich die Prüfung und die Maßnahmen auch finanziell leisten können. Dazu nochmals der Hinweis: Heizungsoptimierungen inkl. hydraulischer Abgleich sind durch die BAFA förderfähig!