BAFA-Förderung für Kalkschutz- und Wasserenthärtungsanlagen
18.02.2020Laut Merkblatt zu den förderfähigen Kosten – Heizen mit Erneuerbaren Energien – des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) kann ab 1. Januar 2020 der Einbau von Wasseraufbereitungsanlagen wie Enthärtungs- und Dosieranlagen sowie Heizungsbefüllstationen staatlich gefördert werden. Voraussetzung hierfür ist die Installation eines neuen Wärmeerzeugers im Gebäudebestand.
Die Anschaffungskosten, egal ob Ersatz- oder Neuanschaffung, von Kalkschutz- und Wasserenthärtungsanlagen, die zur Effizienzsteigerung der bestehenden Warmwasserbereitung dienen, können ebenfalls in die Förderung einfließen. Darüber hinaus sind auch die Montage- und Installationskosten inklusive der erforderlichen fachtechnischen Arbeiten und Materialen förderfähig. Das heißt, der Einbau von Grünbeck-Enthärtungsanlagen – beispielsweise die Enthärter-Baureihe "SoftliQ" und Dreifach-Enthärtungsanlagen "Delta-p" sowie die Dosieranlagen "ExaliQ" und die Heizungsbefüllanlagen "ThermaliQ" – sind förderfähig.