Eigensichere Enthärtungsanlagen
Die Trinkwasserverordnung fordert zum Schutz vor Verunreinigungen in § 17 Absatz 6, dass Trinkwassersysteme nicht mit Systemen mit Wasser unbekannter Herkunft, also Nichttrinkwasser, verbunden werden dürfen. Nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik müssen entsprechende Sicher-ungseinrichtungen verwendet werden, um ein Rückfließen von Nichttrinkwasser in die Trinkwasserversorgung, und damit eine Verunreinigung des Trinkwassers, zu verhindern.
In letzter Zeit gab es immer wieder Diskussionen, ob Enthärtungsanlagen abgesichert werden müssen oder nicht. In dem im September 2019 erschienenen DVGW-Positionspapier wurde eindeutig auf diese Thematik eingegangen.
Das Ergebnis lautet wie folgt: „Vor dem Einsatz in der Trinkwasser-Installation sollte das einzusetzende Gerät zur Wasserbehandlung, insbesondere bei der Entwicklung, hygienisch überprüft werden. Enthärtungs- und Kalkschutzanlagen in der Trinkwasser-Installation mit aktuell gültigem DVGW-Zertifikat sind bereits eigensicher und bedürfen daher keiner zusätzlichen Absicherung. Die eingesetzten Materialien und Werkstoffe müssen der Trinkwasserverordnung inklusive der entsprechenden Bewertungsgrundlagen und UBA-Leitlinien und -Empfehlungen entsprechen.“ Grünbeck-Enthärtungsanlagen, die im Trinkwasserbereich eingesetzt werden, sind DVGW-zertifiziert und somit eigensicher. Das bedeutet, dass vor einer DVGW-zertifizierten Anlage keine zusätzlichen Sicherungseinrichtungen mehr notwendig sind.