ZVEH und ZVSHK: Zusammenarbeit zum Gelingen der Energiewende
15.06.2022
v.l.n.r.: ZVEH-Hauptgeschäftsführer Ingolf Jakobi, ZVEH-Präsident Lothar Hellmann, ZVSHK[1]Präsident Michael Hilpert und ZVSHK-Hauptgeschäftsführer Helmut Bramann
Quelle: Bildschön / Patrick Schmetzer
Mit der Energiewende nimmt die Bedeutung des gewerkeübergreifenden Arbeitens zu. Gewerke, die früher in voneinander getrennten Leistungsbereichen agierten, wachsen im Hinblick auf eine zunehmende Elektrifizierung des Wärmemarktes, Sektorkopplung und digitaler Vernetzung der Gebäudetechnik weiter zusammen. Gleichzeitig steigen aufgrund der Komplexität die Anforderungen an die Systemkompetenz und diesbezügliche Qualifikation der Fachkräfte.
Vor diesem Hintergrund haben sich der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) und der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) entschlossen, ihre bereits bestehende handwerksrechtliche §7a-Verbändevereinbarung zu aktualisieren und in einigen Punkten nachzujustieren. Sie legen damit die Basis für gewerkeübergreifendes Arbeiten. Die §7a-Vereinbarung definiert fachliche Anforderungen, die für die Ausführung von Tätigkeiten im jeweils anderen Gewerk zu erfüllen sind und erleichtert es Betrieben aus dem Bereich Sanitär, Heizung und Klima wie auch ihren Kollegen aus dem Elektrobereich, im Interesse der Kunden Leistungen aus einer Hand anzubieten. Sie definiert zudem die Voraussetzungen für ein bundeseinheitliches Verfahren und gibt den Handwerkskammern ein wichtiges Instrument für die Eintragung in die Handwerksrolle gemäß §7a HwO an die Hand.
Parallel zu der §7a-Vereinbarung hoben beide Verbände mit einer weiteren Verbändeerklärung die Bedeutung der Eintragung in das Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers (Strom, Gas und Wasser) hervor. Mit dem Verfahren zur Eintragung ins Installateurverzeichnis wird geprüft, ob die notwendigen fachlichen Qualifikationen für Arbeiten am Strom- oder Gasnetz an Verteilnetzen vorhanden sind und ob sich diese auch auf dem aktuellen Stand befinden. Das Installateurverzeichnis stellt somit im Sinne der Versorgungssicherheit und präventiven Gefahrenabwehr ein zusätzliches Instrument zur sicheren Ausführung dieser anspruchsvollen Tätigkeiten dar. Darüber hinaus hilft der auf dieser Basis vergebene Installateurausweis, unnötige Bürokratie zu vermeiden, weil er eingetragenen Unternehmen die Möglichkeit eröffnet, selbstständig und ohne Nachkontrolle durch Behörden oder Netzbetreiber Arbeiten am Netz, an elektrischen Anlagen sowie an Anlagen zur Gas- und Wasserversorgung vorzunehmen.
Die offizielle Unterzeichnung der Vereinbarung erfolgte am Donnerstag, den 09.06.2022, durch ZVSHK-Präsident Michael Hilpert und ZVSHK-Hauptgeschäftsführer Helmut Bramann sowie ZVEH-Präsident Lothar Hellmann und ZVEH-Hauptgeschäftsführer Ingolf Jakobi, in Wiesbaden.