Wärmegesetz in Baden-Württemberg
Geplante Novelle benachteiligt ÖlheizungsbesitzerDie von der Landesregierung in Baden-Württemberg beschlossenen Eckpunkte zur Novellierung des Erneuerbare-Wärmegesetzes (EWärmeG) verschärfen die bestehenden Anforderungen an Hausbesitzer deutlich. Bislang ist ein Anteil von zehn Prozent erneuerbarer Energie bei der Wärmeerzeugung vorgeschrieben, sobald der Heizkessel eines Gebäudes ausgetauscht wird. Zukünftig soll der Pflichtanteil 15 Prozent betragen.
Das Institut für Wärme und Oeltechnik e.V. (IWO) sieht die Verschärfung des Wärmegesetzes kritisch. Für Hausbesitzer seien damit vor allem deutlich höhere Kosten bei einer Sanierung verbunden. Adrian Willig, stellvertretender Geschäftsführer des IWO, dazu: „Mit der neuen Regelung wird in Baden-Württemberg eine Sanierung der Heizungsanlage mehr als doppelt so teuer wie in den angrenzenden Ländern. Gegenüber rund 9000 Euro für die Installation einer effizienten Öl-Brennwertheizung, müsse ein Ölheizungsbetreiber für eine ausreichend große Solaranlage weitere 10000 Euro aufbringen, um das Wärmegesetz zu erfüllen", so Willig.
Bei Umstellung auf eine Wärmpumpe oder eine Pelletheizung belaufen sich die Kosten nach Angaben des Fachverbands Sanitär Heizung Klima Baden-Württemberg sogar auf bis zu 25000 Euro.
„Obwohl noch nicht einmal die Ziele des derzeit geltenden Gesetzes erreicht wurden, wird jetzt schon wieder an der ordnungspolitischen Schraube gedreht. Noch höhere Anforderungen werden dazu führen, dass sich noch weniger Bürger eine Sanierung leisten können. Dieser Effekt ist seit der Einführung des Wärmegesetzes im Januar 2010 zu beobachten. Faktisch werden zu viele alte und damit in der Regel ineffiziente Heizungen weiter betrieben. So erreicht man die Ziele der Energiewende sicher nicht“, sagt Adrian Willig. Statt bestimmte Technologien vorzuschreiben, solle es den Bürgern überlassen bleiben, welche Heiztechnik die beste für ihre Häuser ist.
Option Bioheizöl gestrichen
Bioheizöl soll nach dem Willen der Landesregierung in Zukunft nicht mehr als Option zur Erfüllung des geforderten Anteils erneuerbarer Energie möglich sein. Diese Einschränkung ist aus IWO-Sicht nicht zielführend: „Für Eigenheimbesitzer, die sich keine teure Sanierung leisten können, oder für den Mietwohnungsbereich, wäre gerade die Nutzung von Bioheizöl in Kombination mit der neu vorgesehenen Erfüllungsoption „Sanierungsfahrplan“ eine kostengünstige Lösung, um die Auflagen zu erfüllen“, so Willig.